Aktuelle Regelungen im Landkreis 

Aktualisierung der inzidenzabhängigen Regelungen
Aufgrund der Aktualisierung der 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zum heutigen Freitag, 23. April 2021, stehen auch Änderungen für die Regelungen im Landkreis Augsburg an. Besonders im Bereich des Einzelhandels gelten ab morgen neue, inzidenzabhängige Maßnahmen, über die das Landratsamt Augsburg informieren möchte.

Wirtschaftsleben
Insbesondere im Bereich des Einzelhandels wurden die inzidenzabhängigen Regelungen aktualisiert und verschärft. So ist bereits bei einer Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 150 ab Samstag, 24. April 2021, nur noch „Click & Collect“ möglich. Dienstleistungen der Friseure und der Fußpflege, die zwar inzidenzunabhängig geöffnet bleiben, erfahren ebenfalls eine Verschärfung der Infektionsschutzmaßnahmen. Überschreitet die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 100 Neuinfektionen, so dürfen diese Dienstleistungen nur in Anspruch genommen werden, wenn ein negatives Testergebnis (PCR- oder Antigenschnelltest) vorgelegt wird, das höchstes 24 Stunden vorher vorgenommen wurde. Ebenfalls gilt dann auch für das Personal der Friseure und Fußpflege eine FFP2-Maskenpflicht. Mit einem aktuellen Wert von 193,7 laut Robert-Koch-Institut (RKI) ist von diesen Änderungen auch der Landkreis Augsburg betroffen.

Gastronomie

Die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr vor Ort ist in bestimmten Fällen zulässig. Dazu zählen Speisesäle in Betreuungs- sowie medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen. Auch darf wieder eine Bewirtung von Fernbus- und Fernfahrenden stattfinden, die aus beruflichen Gründen Waren, Güter oder Personen auf der Straße befördern und dies durch eine Arbeitgeberbescheinigung nachweisen können. Neben Angeboten zur Versorgung obdachloser Menschen ist darüber hinaus das gastronomische Angebot in Beherbergungsbetrieben zulässig, die ausschließlich der Bewirtung der beherbergten Personen dient. Innerhalb der nächtlichen Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr ist die Abholung von Speisen und Getränken untersagt.

Kinderbetreuung und Sport

Weiterhin gilt: Hinsichtlich der Kontaktbeschränkung entfällt die Möglichkeit der gegenseitigen Betreuung von Kindern. Auch im Bereich Sport werden die Kontakte weiter eingeschränkt. Die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sieht vor, dass nur noch kontaktfreie Individualsportarten erlaubt sind, die alleine, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes ausgeübt werden dürfen.

Maskenpflicht und Regelungen während der Ausgangssperre

Die FFP2-Maskenpflicht wurde vom Tragen im ÖPNV erweitert auf die Bereiche, in denen geschäftsmäßig Personen befördert werden wie in Taxen oder der Schülerbeförderung. Die Ausnahmen der nächtlichen Ausgangssperre u. a. für Vertreterinnen und Vertreter von Presse, Rundfunk, Film und anderer Medien wurden hingegen erweitert.

Schulen und Kitas
Die bisher freitags veröffentlichte, wöchentliche amtliche Bekanntmachung durch den Landkreis für Schulen und Kitas entfällt. Regelungen zur Notbetreuung werden vom Staatsministerium für Gesundheit und Pflege erlassen.

Eine ausführliche Darstellung aller Regelungen je nach Wert der 7-Tage-Inzidenz im Landkreis stehen in den häufigen Fragen und Antworten zu den aktuellen Corona-Maßnahmen in den Downloads unter www.landkreis-augsburg.de/corona-zahlen.

Bürgerreporter:in:

Landratsamt Augsburg aus Augsburg

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