Bußgeld: Schnaps an Kinder jetzt mehr als zehnmal so teuer

Drastisch erhöht hat der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Augsburg in seiner Sitzung Ende April die Bußgelder bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz. Bis zu 50.000 Euro können bei schweren Verstößen fällig werden. Die Regelsätze sind freilich deutlich niedriger, aber bis zu zehn Mal höher als nach dem alten Katalog. Wer beispielsweise einem Kind unter 16 Jahren den Aufenthalt in einer Gaststätte erlaubt, muss in der Regel 2.000 Euro Bußgeld bezahlen. Für ein Kind unter 16 Jahren bei einer öffentlichen Tanzveranstaltung werden 3.000 Euro, für einen Jugendlichen ab 16 Jahren werden nach 24 Uhr 2.000 Euro fällig. Wer hochprozentige alkoholische Getränke (Branntwein) an Kinder und Jugendliche verkauft muss 4.000 Euro Bußgeld zahlen, andere alkoholische Getränke an unter 16jährige schlagen mit 2.000 Euro oder Zigaretten mit 1.000 Euro zu Buche. Die neuen Bußgelder treten zum 1. Juni in Kraft.
Die allermeisten Veranstalter machten keinerlei Probleme, sie hielten sich an die Jugendschutzbestimmungen, machte die Leiterin des Amtes für Jugend und Familie, Christine Hagen, deutlich. Es zahle sich auch aus, dass die Behörde sehr stark vorbeugend im Einsatz sei. Wo im Vorfeld von Veranstaltungen so genannte „Runde Tische“ durchgeführt würden, gebe es in der Regel auch keine Probleme. Dabei informiert der Jugendschutzbeauftragte des Landkreises Augsburg, Hubert Langer, gemeinsam mit Vertretern der Gemeindeverwaltung, der Polizei, der Feuerwehr, dem Roten Kreuz, den Sicherheitsdiensten, der Straßenverkehrsbehörde und der Lebensmittelüberwachung über die gesetzlichen Vorgaben, Regelungen und Sanktionsgefahren sowie über allgemeine Gefahrenpunkte bei der Ausrichtung von öffentlichen Veranstaltungen. „Wir wollen die Veranstalter ja nicht stärker unter Druck setzen, wir wollen ihnen helfen“, betonte Langer.
Im letzten Jahr hatte Langer zusammen mit der Polizei rund 350 Gaststätten und Veranstaltungen und überdies noch mehr als 70 Tankstellen, Videotheken oder Kaufhäuser auf Verstöße gegen Jugendschutzbestimmungen kontrolliert. 28 Mal musste das Jugendamt ein Bußgeld verhängen.

Info: Den neuen Bußgeldkatalog gibt es im Internet unter www.landkreis-augsburg.de oder beim Jugendschutzbeauftragten, Herr Huber Langer, Telefon (08232) 809560.

Bürgerreporter:in:

Landratsamt Augsburg aus Augsburg

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