So wird die Landkreisbevölkerung im Falle von Katastrophen und akuten Notlagen gewarnt 

Bildtext: Sirene mit Solarpanel (Bildquelle: Dennis Stöberl)

Bayernweite Funktionsprobe der Sirenen im März entfällt

Die Warninfrastruktur im Freistaat Bayern, mit der die Bevölkerung im Katastrophenfall oder bei akuten Bedrohungslagen gewarnt werden kann, stützt sich auf eine Vielzahl voneinander unabhängiger Bestandteile. Dazu zählen die sogenannten Katastrophenschutzsirenen, die sich im Umkreis von Einrichtungen mit besonderem Gefahrenpotential befinden – also beispielsweise im Umkreis von Kernkraftwerken oder von besonderen Industriebetrieben. Diese Sirenen werden in regelmäßigen Abständen routinemäßigen Funktionstests unterzogen, zuletzt im September des vergangenen Jahres. Auch am heutigen 25. März war ein bayernweiter Probelauf der Warnanlagen vorgesehen, der aber wegen des bestehenden Katastrophenfalls in Bayern abgesagt wurde. Dessen ungeachtet informiert das Landratsamt Augsburg im Folgenden über die Möglichkeiten der Bevölkerungswarnung im Landkreis und was im Katastrophenfall zu beachten ist.

Wenn Heulton ertönt, Rundfunkgeräte einschalten

Katastrophenschutzsirenen sind im Landkreis Augsburg nicht flächendeckend zu finden. Aufgrund der unmittelbaren Nähe zum Kernkraftwerk Gundremmingen im benachbarten Landkreis Günzburg, sind diese Sirenen im nordwestlichen Landkreisgebiet vorhanden. Weitere Sirenen befinden sich nordwestlich der Stadt Augsburg, wo entsprechende Chemiebetriebe angesiedelt sind. Ertönt aus diesen Anlagen ein andauernd auf- und abschwellender Heulton von einer Minute Länge, soll er die Bevölkerung dazu veranlassen, auf Rundfunk- und Lautsprecherdurchsagen zu achten. In Durchsagen über Radio und Fernsehen erhält man im Anschluss auf den Sirenenton je nach Sachlage alle wichtigen Informationen und Handlungshinweise.

  • In der Verordnung über öffentliche Schallzeichen hat der Freistaat Bayern die Bedeutung der verwendeten Warnsignale festgelegt. Die wichtigsten Sirenentöne sind:
  • Alarm bei Feuer und anderen Notständen, der zur Alarmierung der Einsatzkräfte der Feuerwehren dient. Signal: Dreimal in der Höhe gleichbleibender Ton (Dauerton) von je zwölf Sekunden Dauer, mit je zwölf Sekunden Pause zwischen den Tönen.

Alarm, der die Bevölkerung veranlassen soll, anlässlich schwerwiegender Gefahren für die öffentliche Sicherheit auf Rundfunkdurchsagen zu achten. Signal: Heulton von einer Minute Dauer.

Andere Notfalllagen können sich überall im Landkreisgebiet ereignen. So könnten gefährliche Chemikalien bei einem Verkehrsunfall bzw. Zugunglück austreten, eine Naturkatastrophe oder ein lang andauernder Stromausfall Anlass zur Warnung der Bevölkerung geben. Außerhalb der Gefährdungsbereiche rund um entsprechende Industriebetriebe liegt die Zuständigkeit für die Nachrüstung der Sirenen bei den Gemeinden. Eine günstige Gelegenheit für diese Nachrüstung wäre der Umstieg von der analogen auf die digitale Alarmierung. Das Projekt hat in Bayern bereits begonnen. Der Landkreis Augsburg wird im Laufe der kommenden Jahre an der Reihe sein. „Ziel sollte sein, dass wir künftig mit jeder Sirene nicht nur die örtliche Feuerwehr alarmieren, sondern zusätzlich die Bevölkerung warnen können. Durch einen Akkuspeicher wird die Funktionalität auch bei Stromausfall sichergestellt. Wir sollten diesen optimalen Zeitpunkt für den Ausbau unserer Warninfrastruktur nicht verpassen,“ erklärt Kreisbrandrat Alfred Zinsmeister, der sich dafür einsetzt, dass mit dem Umstieg auf die digitale Alarmierung moderne Sirenensysteme verwendet werden. Staatliche Zuschüsse sollen die Gemeinden bei der Umsetzung unterstützen.

In Regionen, in denen keine stationären Katastrophenschutzsirenen vorgesehen sind, findet die Bevölkerungswarnung über schnell einsetzbare mobile Lautsprechanlagen statt, die als Sirene fungieren können und Sprachdurchsagen ermöglichen. Diese Lautsprechanlagen sind bei mehreren Feuerwehren im Landkreisgebiet stationiert und werden magnetisch auf dem Feuerwehrfahrzeug befestigt. Auf diese Art und Weise kann die Bevölkerung zum Beispiel bei der Freisetzung von luftgetragenen Schadstoffen oder bei Trinkwasserverunreinigung gewarnt und mit Durchsagen informiert werden. Für bestimmte Ereignisse sind bereits Durchsagetexte und Fahrtrouten vordefiniert, sodass ein möglichst schneller und effektiver Einsatz stattfinden kann.

Kostenfrei und für alle verfügbar: die Warn-App NINA

Eine zuverlässige und kostenfreie Möglichkeit, sich schnell über akute Notlagen zu informieren, bietet die Warn-App NINA. Die Anwendung ist an das Mobile Warnsystem des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) angegliedert. Parallel zu den offiziellen Warnungen über Sirenen und Rundfunk informieren die Katastrophenschutzbehörden die Bevölkerung auch über die Warn-App. Im Landratsamt Augsburg wird diese Form der direkten Bevölkerungsinformation regelmäßig für Warnungen eingesetzt – beispielsweise im Falle eines Großbrands oder um über den Fund einer Weltkriegsbombe zu warnen. Nutzerinnen und Nutzer erhalten über NINA zum Beispiel auch Wetterwarnungen und Hochwasserinformationen, für die der Deutsche Wetterdienst und der Hochwassernachrichtendienst zuständig sind. Außerdem bietet die App zahlreiche Informationen und Tipps, wie man sich in Notlagen verhält, bzw. sich auf Notlagen vorbereiten kann. Auch zu den aktuellen Entwicklungen der Corona-Lage bietet das BBK ausführliche Informationen in der App an. Die wichtigsten Inhalte können in acht Sprachen dargestellt werden.

Bürgerreporter:in:

Landratsamt Augsburg aus Augsburg

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