Niedriger Ölpreis und das Klimapaket der Bundesregierung: Ausblick für Verbraucher

Bildtext: Alte Heizung raus – neue, klimafreundliche Anlage rein. Der Abschiedsschmerz von der alten Heizung wird seit Jahresbeginn durch eine großzügige Austauschprämie vom Staat gemildert. Wer
seine alte Ölheizung durch einen modernen Pellet- oder Scheitholzkessel ersetzt, wird mit 45 Prozent der Investitionskosten vom Staat gefördert. (Bildquelle Hermann Spöttle)
  • Bildtext: Alte Heizung raus – neue, klimafreundliche Anlage rein. Der Abschiedsschmerz von der alten Heizung wird seit Jahresbeginn durch eine großzügige Austauschprämie vom Staat gemildert. Wer
    seine alte Ölheizung durch einen modernen Pellet- oder Scheitholzkessel ersetzt, wird mit 45 Prozent der Investitionskosten vom Staat gefördert. (Bildquelle Hermann Spöttle)
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Die Heizölpreise in Deutschland sind mit durchschnittlich 38 Cent pro Liter auf einem historischen Tiefstand. Waren die Ölpreise schon im Frühjahr auf Talfahrt, so sind die Preise seit dem Sommer erneut gefallen. Die stark einbrechende Nachfrage nach Rohöl aufgrund der Corona-Pandemie und einer zu späten Verknappung der Fördermenge bei der Ölgewinnung lassen die Preise einbrechen. Zusätzlich profitieren Heizölkunden seit dem 1. Juli von der Mehrwertsteuersenkung. Es lohnt sich für Verbraucher also, den Tank für den Winter schnell füllen zu lassen, bevor die Nachfrage und damit die Preise auf den Weltmärkten wieder anziehen.

Dennoch unterliegt der Heizölmarkt auch weiterhin starken preislichen Schwankungen wie kein anderer Energieträger. In Verbindung mit der CO2-Abgabe, die ab 2021 auf die Hausbesitzer zukommt, könnte dies ein Argument für den Umstieg auf ein anderes Heizsystem – etwa auf eine Wärmepumpen- oder Holzpellet-Heizung – sein. Die CO2-Abgabe ist Teil des Klimapakets der Bundesregierung, das helfen soll, die nationalen Klimaschutzziele bis 2030 zu erreichen. So soll 2021 der Preis für eine Tonne CO2 25 Euro, 2025 hingegen 55 Euro (ohne Mehrwertsteuer) betragen. Das Heizen mittels der fossilen Energieträger Erdöl oder Erdgas wird die Verbraucher daher zukünftig mehr kosten.

Ein Rechenbeispiel:
Ein älteres Einfamilienhaus verbraucht im Durchschnitt rund 2.000 m³ Erdgas pro Jahr (das entspricht 20.000 Kilowattstunden). Multipliziert mit dem Emissionsfaktor von Erdgas in Höhe von 202 Gramm CO2 pro Kilowattstunde, sind das vier Tonnen CO2. Folglich fallen für die Hausbesitzer im Jahr 2021 Mehrkosten von 120 Euro an (=25 EURO + 19 Prozent MwSt. * 4,04 Tonnen CO2).
Bei einer Ölheizung wären es sogar 158 Euro, da der Emissionsfaktor bei Öl mit 266 Gramm CO2 pro Kilowattstunde höher liegt als der von Gas, da mehr klimaschädliches CO2 bei der Verbrennung entsteht.

Um diese preisliche Mehrbelastung für Verbraucher zu vermindern, sollen die Strompreise gesenkt werden. Zusätzlich helfen aktuelle Förderprogramme, das eigenen Haus „klimafit“ zu machen, indem zum Beispiel erneuerbare Energien genutzt werden, die Gebäudehülle gedämmt oder die Heizung getauscht wird. Diese energiesparenden Maßnahmen können seit Jahresbeginn bei der Steuererklärung berücksichtigt werden. Bei einem selbstgenutzten Einfamilienhaus können so bis zu 200.000 Euro geltend gemacht werden, die über drei Jahre verteilt mit 20 Prozent der Kosten von der Steuerschuld abgezogen werden können.

Alternativ stehen attraktive Förderprogramme des Bundes bereit. So wird ein Umstieg auf ein klimafreundlicheres Heizsystem mit bis zu 45 Prozent vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, online: www.bafa.de) bezuschusst. Diese großzügige Austauschprämie wird gewährt, wenn eine alte Ölheizung gegen erneuerbare Energien wie zum Beispiel eine Pelletanlage ausgetauscht wird. Der Wechsel von Öl auf eine Gasheizung mit unterstützender Solarthermie-Anlage wird immerhin noch mit bis zu 40 Prozent bezuschusst. So entfällt die CO2-Abgabe zwar nicht gänzlich, ist jedoch deutlich geringer.

Von Hausbesitzern ist letztlich zu beachten, dass ohne gleichzeitigen Energieträgerwechsel ein Austausch alter Ölkessel nicht mehr gefördert wird. Außerdem dürfen ab 2026 neue Ölkessel voraussichtlich nur noch in Ausnahmefällen eingebaut werden.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich bei Informationsbedarf, etwa zu rechtlichen Hintergründen oder Förderprogrammen, an das Klimaschutzteam des Landratsamtes Augsburg wenden. Hier können Termine für die persönliche Beratung bei der Energiesprechstunde am 19. November und 10. Dezember unter Telefon 0821 3102 2222 vereinbart werden. Telefonische Expertise erhalten Beratungsinteressierte am Servicetelefon unter 0821 3102 2884. Die Beratungen durch neutrale Energieexperten sind unabhängig und kostenfrei.

Bürgerreporter:in:

Landratsamt Augsburg aus Augsburg

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