Informationen aus dem Landtag für Sportvereine

Kurz vor Weihnachten hat der Landtag den Doppelhaushalt 2017/2018 beschlossen. Mit seinem Sportbrief informiert der SPD-Landtagsabgeordnete Harald Güller, wie die Beratungen im Sportbereich abgelaufen sind. In den Haushaltsberatungen zeigt sich nämlich, wie ernst es den Mitgliedern des Landtags mit der Unterstützung des Sports ist, denn schöne Grußworte alleine helfen den Vereinen nicht weiter. Außerdem gibt er noch eine kurze erste Einschätzung zu den neuen Sportförderrichtlinien.

Die vier SPD-Anträge zum Doppelhaushalt im Landtag im Einzelnen:

Die von den Sportverbänden und dem Landessportbeirat geforderte Zielgröße von 30 Cent bei der Vereinspauschale ist noch in weiter Ferne. Mit einigen Kniffen konnte im vergangenen Jahr nur erreicht werden, dass die Pauschale mit 27 Cent nicht unter den Wert der Vorjahre zurückgefallen ist. Das hatte allerdings zur Folge, dass dieser Betrag zulasten der Investitionsförderung im Sportbereich ging. Die Situation ist vollkommen festgefahren. Die Vereine bemühen sich um mehr qualifizierte Übungs- und OrganisationsleiterInnen und werben erfreulicherweise viele neue, gerade junge Mitglieder.Die SPD will, dass sich das dann auch in der Vereinskasse in Form von erhöhten Staatszuschüssen positiv niederschlägt.

Vereine brauchen eine gesicherte und zeitnahe Förderung für ihre vereinseigenen Sportstätten. Die langen Wartezeiten bis zur Auszahlung der Zuschüsse schrecken die Vereine ab. Sie können die Zeitspanne nur selten mit eigenen finanziellen Mitteln überbrücken. Zwar wurde eine Erhöhung im Doppelhaushalt 2017/2018 eingeplant, allerdings ohne den erhöhten Sanierungsbedarf vieler Anlagen und auch die neuen Sportförderrichtlinien zu berücksichtigen. Hier werden ab sofort mehr Anlagen aus verschiedenen Bereichen gefördert, zum Beispiel Stockschützenanlagen. Staatsregierung und CSU-Landtagsmehrheit haben die Mittel nicht ausreichend angepasst und die neuen Fördertatbestände nicht ausreichend berücksichtigt.

Ein besonders großes und wichtiges Thema bei den Sportstätten ist die Sanierung der kommunalen Bäder. Sie sind oft dermaßen renovierungsbedürftig, dass es mit kleinen Schönheitsreparaturen längst nicht mehr getan ist. Doch finanzschwache Städte und Gemeinden können die hohen Kosten einer Generalsanierung meist nicht stemmen, darum schlägt die SPD einen Härtefonds zur Sanierung kommunaler Bäder vor, um die Sicherheit der Badenden, aber auch die weitere Ausübung des Vereins- aber auch Schulschwimmsports zu gewährleisten und Schließungen zu verhindern. Im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs könnte dafür ein solcher Härtefonds sorgen, damit Schwimmen als Vereinssport gesichert ist.

Die Dachorganisationen des Sports haben zur Förderung des Nachwuchsleistungssports detailliert den finanziellen Bedarf ausgearbeitet. Der Landessportbeirat hat das einstimmig zustimmend zur Kenntnis genommen und dem Landtag damit empfohlen entsprechende Mittel bereitzustellen. Leider sind aber wesentliche Teile im Haushalt nicht enthalten. Die Arbeit der Sportfachverbände in Bayern kann allerdings bei der heutigen Mittelausstattung kaum noch den Mindestanspruch bei Talentsichtung und Talentausprägung erfüllen. So wurden in den vergangenen Jahren oftmals nicht einmal die Gehalts- und Preissteigerungen kompensiert.

Neben dem Haushalt haben sich die Sportpolitiker in der SPD-Fraktion mit den zukünftigen Möglichkeiten für sportliche Großveranstaltungen in Bayern und Deutschland beschäftigt. Eingeladen hatte die Fraktion zu einem Fachgespräch Alfons Hörmann, Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes, und Dr. Rainer Koch, Präsident des Bayerischen Fußball-Verbandes und Vizepräsident des deutschen Fußball-Bundes. Das Gespräch stieß auf großes Interesse seitens der Sportvereine, Funktionäre und Medien.
Schnell wurde klar, dass der weltweite Dopingsumpf trockengelegt werden muss, um den guten Ruf des Sports, Stichwort Fair Play, wiederherzustellen. Es ist viel Vertrauen verloren gegangen, das nun mühsam wieder aufgebaut werden muss. Die Knebelverträge, die zum Beispiel FIFA und IOC für Großveranstaltungen auf den Tisch legen, lassen den Vorwurf der Geldgier lauter werden und befördern Missgunst statt Vertrauen. Transparenz, was die Leistungen der Sportler betrifft und wie diese zustande kommen, und was die Finanzen betrifft, Stichwort Schmiergelder, ist heute oberstes Gebot.
Großveranstaltungen brauchen den Rückhalt in der Bevölkerung. Heute haben es kleine lokale Gruppierungen leicht, mit pauschalen Verweisen auf Umweltschutz und Verkehrsbelastung Großveranstaltungen zu kippen und zu stoppen. Doch wir dürfen nicht vergessen, dass gerade die großen Veranstaltungen mit ihrer breiten medialen Wirkung eine nicht zu unterschätzende Werbung für den Sport darstellen. Zuschauer kommen vor Ort und wer dazu keine Gelegenheit hat, sitzt weltweit vor dem Bildschirm, ist (fast) live dabei, freut sich mit den Athleten und fiebert mit ihnen mit.

Brandaktuell teilt Harald Güller mit, dass die neuen Sportförderrichtlinien nun rückwirkend zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Nach intensiven Diskussionen unter anderem von BLSV, BSSB, OSB und BVS Bayern mit dem nunmehr zuständigen Innenministerium und mehrfacher Befassung im Landessportbeirat sind sie insgesamt gesehen eine gute Weiterentwicklung der bisherigen Richtlinien. Zum Beispiel wird in erweiterter Form das bei vielen Vereinen beliebte vereinfachte Bewilligungsverfahren für Kleinanträge bei Investitionen weitergeführt, die Höhe beträgt jetzt bis zu 250 000 Euro.

Förderfähig sind in Zukunft auch Stockschützenanlagen und Teile von Golfanlagen, sowie generell auch Sportstätten, die von mehreren Vereinen gebaut und benutzt werden. Daneben gibt es neu eine Förderung des Sports von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung, die sogenannte Erlebte Inklusive Sportschule (EISs).

Leider ist es noch nicht gelungen, dass die für eine moderne Vereinsarbeit dringend notwendigen Büroräume bei Um- und Neubaumaßnahmen zuschussfähig werden. BLSV und BSSB hatten sich klar dafür ausgesprochen und zunächst standen auch beim Innenministerium die Zeichen auf Zustimmung. Nun ist die Zuschussfähigkeit auf der Zielgeraden doch noch, wahrscheinlich an Bedenken des Finanzministeriums, gescheitert. Hier ist für Güller das letzte Wort noch nicht gesprochen. Die SPD-Landtagsfraktion wird, hoffentlich mit Unterstützung der SportpolitikerInnen der anderen Fraktionen und dem Landessportbeirat, weiter für eine Förderfähigkeit kämpfen.

Genau beobachtet wird übrigens auch die Entwicklung bei den Übungsleiterlizenzen und die Praxis bei der Anerkennung. Positiv ist jedenfalls, dass es künftig für die Anerkennung einer Lizenz genügt, dass sie am Stichtag 1. März gültig ist und im vergangen Jahr im Sportbetrieb eingesetzt wurde.

Wichtig für alle Vereine: Trotz der späten Veröffentlichung der neuen Richtlinie müssen die Anträge für die Vereinspauschale bis 1. März gestellt sein!

Nicht Gegenstand der Sportförderrichtlinie ist die vor Jahren aus dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) gestrichene Förderung für kommunale Breitensportanlagen. Um hier wieder staatliche Unterstützungen für die von den Vereinen mit genutzten Anlagen zu erreichen muss die Landtagsmehrheit endlich bereit sein das entsprechende Gesetz zu ändern.

Bürgerreporter:in:

Annette Luckner aus Augsburg

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