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Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) gefährdet Fortschritte in der Epilepsie-Behandlung

In seiner Sitzung vom 06.11.2014 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entschieden, dass für das Antiepileptikum Fycompa® (Perampanel) kein Zusatznutzen im Vergleich zu konventionellen Antiepileptika nachgewiesen werden kann.

Damit ist das zweite Epilepsiemedikament an den Vorgaben des G-BA zur Überprüfung des Zusatznutzens gescheitert. Wohlgemerkt, es geht hier nicht um den Nutzen, denn dieser wurde für Perampanel bereits 2012 von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) bestätigt.

Für uns als Vertreter der Epilepsie-Selbsthilfe in Deutschland ist dieser Beschluss unbegreiflich. Weder wurden die Einwände der Fachgesellschaft DGfE berücksichtigt, noch die Erfahrungen der Patienten, die mit diesem neuen Antiepileptikum anfallsfrei geworden sind, bzw. eine deutliche Reduktion der Anfälle erfahren haben.

Der Vorsitzende des G-BA, Josef Hecken, betont zwar in seiner Stellungnahme vom 11.11.2014, dass der G-BA sehr deutlich die dringende Behandlungsbedürftigkeit von Patienten mit epileptischen Anfällen sieht. Aber während in allen anderen europäischen Ländern Placebo-kontrollierte Studien ausreichend sind, um eine Kostenübernahme der Behandlung mit Medikamenten im Rahmen der Arzneimittelversorgung des jeweiligen Landes sicherzustellen, verlangt der deutsche G-BA zusätzliche und aus unserer Sicht ethisch nicht vertretbare Studien. Regelungen, die ursprünglich geschaffen wurden, um Kosten auf dem
Medikamentensektor einzusparen.

Damit werden Patienten in Deutschland gegenüber Patienten aus dem Rest Europas schwer benachteiligt. Das können und wollen wir nicht einfach so hinnehmen!

Es gibt in Deutschland nach Angaben der DGfE geschätzt 200.000 Patienten, die mit den vorhandenen Medikamenten nicht oder nur sehr unzureichend behandelt werden können. Wenn davon 10-15 Prozent mit Perampanel anfallsfrei werden (wie Herr Hecken in seiner Stellungnahme selbst feststellt), dann sind das immerhin 20.000 bis 30.000 Menschen, denen man ein anfallsfreies Leben vorenthält. 20.000 bis 30.000, die dann ganz normal ihrer Arbeit nachgehen könnten, die nicht immer wieder stationär behandelt werden müssten und so Kosten verursachten, die eigentlich überflüssig wären. Hier wird das Argument der
Kosteneinsparung ad absurdum geführt.

Wir fordern den G-BA auf, den aus unserer Sicht, sowohl in der Praxis, als auch durch Studien belegten Zusatznutzen von Perampanel anzuerkennen und seinen Beschluss zu revidieren. Wir appellieren an alle Entscheidungsträger im Gesundheitswesen und der Politik, sich gemeinsam mit uns dafür einzusetzen, dass auch die Menschen mit Epilepsie, die bisher als therapieresistent gelten, weiterhin eine Chance bekommen und auch sie von den Fortschritten im Bereich der medikamentösen Epilepsiebehandlung profitieren können.

Autoren:
Susanne Fey/Doris Wittig-Moßner

Unterzeichner:
Deutsche Epilepsievereinigung e.V. (Bundesverband und Landesverbände Berlin-Brandenburg, Niedersachsen, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt)

e.b.e. epilepsie bundes-elternverband e.V.

Dravet-Syndrom e.V.

Landesverband Epilepsie Bayern e.V.

Landesverband der Epilepsie-Selbsthilfegruppen Baden-Württemberg e.V.

Landesverband für Epilepsie-Selbsthilfe Nordrhein-Westfalen e.V.

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