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Die Arschloch-Affäre 2.0 der Augsburger Justiz

  • Oberstaatsanwlt Reinhard Nemetz,
    Leitender Staatsanwalt Augsburg
  • Foto: www.sueddeutsche.de CC
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In Ausgabe 51/2013 berichtete das Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL von Systemfehlern www.spiegel.de/spiegel/print/d-123856912.html in der Bayerischen Justiz und ließ dabei vor Allem an der Augsburger Justiz kaum ein gutes Haar.

Tatsächlich hat kaum eine andere Behörde so viele spektakuläre Fälle als aber auch gleichzeitig Skandale aufzuweisen, als die unter Leitung von Oberstaatsanwalt Reinhard Nemetz stehenden Ankläger in der Fuggerstadt.

Jörg Hillinger kam als Nemetz-Vorgänger am 26. April 1999 bei einem spektakulären Autounfall ums Leben und Niemand stört sich wirklich daran, dass bis heute nicht ausermittelt ist, ob es sich um Unfall, Suizid oder Anschlag handelt, wobei zu letzterer Version im Zusammenhang mit dem Bezug von Max Strauß zur Schreiber–Affäre die Gerüchte nie verstummen woll(t)en.

Große Namen wie Alt Bundeskanzler Helmut Kohl oder CDU-Schatzmeister Walter Leisler-Kiep im Rahmen des CDU-Spendenskandales und Aufsehen erregende Fälle wie der des Waffen-Lobbyisten Karlheinz Schreiber mit der Nähe zu Bayerns früherem Ministerpräsidenten Franz-Josef Strauß und Ex-Staatsekretär Ludwig-Holger Pfahls säumen ebenso den Weg von Behördenleiter Nemetz, als massive Kritiken an ihm und seinen
Vorgehensweisen, wie bsw. um den bedrängten Staatsanwalt Winfried Mayer, dem bestochenen Staatsanwalt Uwe Huchel in der Affäre um Laborarzt Schottdorf oder die fragwürdige, teils sogar als rechtswidrig eingestufte Entfernung von Aktenbestandteilen, sowie im Fall des Kunstsammlers Gurlitt, welche ihn weltweit bekannt machte.

Ebenso dürften Zweifel an seiner Mitarbeiterführung nicht völlig aus der Luft gegriffen sein, erinnert man sich an die Arschloch-Affäre www.spiegel.de/panorama/behoerdenpanne-landgericht-verschickt-anklageschrift-mit-arschloch-vermerk-a-577178.html, welche aktuell eine Neuauflage erfährt.

Vor Amts- wie Landgericht Augsburg ist eine Reihe von Verfahren anhängig, bei denen sich die ehemaligen Betreiber eines Swingerclubs gegen Machenschaften der Augusta-Bank eG Raiffeisen-Volksbank zur Wehr setzen, bzgl. derer eine Vielzahl von Widersprüchlichkeiten im Raum stehen, denen die Justiz kein Augenmerk schenkt und einer der Beschuldigten sich bereits im zweiten Jahr U-Haft befindet.

Das dabei die Nerven mehr als blank liegen, zeigte Staatsanwalt Dr. Andreas Straßer, indem er – sowohl vor Land- wie Amtsgericht Augsburg aktiv – im vorletzten Verhandlungstag vor der Amtsgericht Augsburg sowohl Pflichtverteidiger Joachim Feller, Landsberg am Lech, als eine ausgewiesene Größe der Strafverteidigung, als primitiv einstufte, wie einen der Beschuldigten anfuhr: “wissen Sie, was Sie mich können!“ und auch weder im folgenden Verhandlungstag des Parallelverfahren vor dem Landgericht, sowie sich anschließenden direkten Folgetermin zu einer Entschuldigung veranlasst sah. Richterin Rita Greser, die keineswegs durch überzeugende Verhandlungsführung auffällt, gab Schützenhilfe, indem sie das Götz-Zitat nicht als erfüllt und den Staatsanwalt durch Flüstern des Beschuldigten mit der Mitangeklagten am Verhandlungstag davor, als ausreichend provoziert und für diese Entgleisungen damit legitimiert sah.
Auch die Zeugenaussage eines maßgeblich involvierten Beamten der KPI Augsburg ließ anhand dessen - von Staatsanwalt unbeanstandet und von der Vorsitzenden Richterin ungeahndet - arrogantem Auftreten nur den Wunsch, ihm nicht einmal im Streifendienst begegnen zu müssen.

Gänzlich anders hingegen Vorsitzender Richter Dr. Christoph Kern am Landgericht Augsburg, der souverän aufzeigt, das Wahrheitsfindung und Menschlichkeit kein Widerspruch sein müssen.

Konsequenzen des Dienstvorgesetzten Nemetz stehen nicht nur noch aus, sondern bieten auch praktischen Ansatz zum Nachweis, ob DER SPIEGEL zu Recht oder Unrecht von zu viel Nähe von Gerichten und Staatsanwaltschaften in Bayern und ganz besonders in Augsburg ausgeht.

Erich Neumann, freier Journalist über VZB Verband
der Zeitschriftenverlage in Bayern e. V. www.v-z-b.de
und Medienunternehmer www.cmp-medien.de
Postfach 11 06, D – 82196 Gilching
GSM 01 72 3 55 08 00, e-Mail newsletter@cmp-medien.de

© Bild: www.sueddeutsche.de CC – Oberstaatsanwlt Reinhard Nemetz,
Leitender Staatsanwalt Augsburg
© Bild: www.foris.de CC – Rechtsanwalt Joachim Feller, Landsberg am Lech

  • Oberstaatsanwlt Reinhard Nemetz,
    Leitender Staatsanwalt Augsburg
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  • Rechtsanwalt Joachim Feller, Landsberg am Lech
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2 Kommentare

Die bayerische Justiz scheint echt ein Rad ab zu haben.
Der Fall Mollath reicht mir, es wird wohl aber mit dieser Justiz eine unendliche Geschichte werden.

Es geschehen immer wieder Dinge, die man einfach nicht fassen kann. "Die Justiz schützt immer das System, nicht den Bürger"
Gewaltenteilung sollte die Verteilung der Staatsgewalt auf mehrere Staatsorgane zum Zwecke der Machtbegrenzung und der Sicherung von Freiheit und Gleichheit sein. Nach historischem Vorbild werden dabei die drei Gewalten Gesetzgebung (Legislative), Vollziehung (Exekutive) und Rechtsprechung (Judikative) unterschieden. Ihren Ursprung hat das Prinzip der Gewaltenteilung in den staatstheoretischen Schriften von John Locke und Montesquieu (Vom Geist der Gesetze, 1748), die sich gegen Machtkonzentration und Willkür im Absolutismus richteten.
Eigentlich sollte das Prinzip der Gewaltenteilung ein Bestandteil jeder Demokratie sein. Doch diese System kontrolliert sich selbst.

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