25. Kolping Zustiftung gegründet
Neue „Zustiftung Familie Barthelmes“

Gründung der neuen "Zustiftung Familie Barthelmes" mit Unterzeichnung der Stiftungsvereinbarung zusammen mit Geschäftsführer Werner Moritz (stehend) und Stiftungsvorsitzendem Wolfgang Kretschmer (rechts).
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  • Gründung der neuen "Zustiftung Familie Barthelmes" mit Unterzeichnung der Stiftungsvereinbarung zusammen mit Geschäftsführer Werner Moritz (stehend) und Stiftungsvorsitzendem Wolfgang Kretschmer (rechts).
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Augsburg. Mit der am 14. Dezember 2023 neu gegründeten „Zustiftung Familie Barthelmes“ freut sich die Kolpingstiftung-Rudolf-Geiselberger über die mittlerweile 25. Zustiftung. Mit einem Stiftungskapital von 10.000 € fördert die neue Zustiftung nun die satzungsgemäßen Zwecke und weltweit sozialen Projekte der Augsburger Kolpingstiftung. Wir freuen uns über das entgegengebrachte Vertrauen!

Hilfe seit über 35 Jahren

Die Augsburger Kolpingstiftung-Rudolf-Geiselberger ist mit dem DZI-Spendensiegel, dem wichtigsten Vertrauenszeichen für Hilfsorganisationen, ausgezeichnet und hilft seit über 35 Jahren mit besonders nachhaltigen Projekten in Südafrika, Indien und Deutschland. Sie ist aber auch in Krisenzeiten tätig und macht durch ihr starkes Netzwerk schnelle und effiziente Hilfe möglich, wie etwa bei der Corona-Pandemie oder dem Krieg in der Ukraine. Dank Ihrer Hilfe.

Vorteile einer Zustiftung

Mit einer Zustiftung können Menschen ganz bewusst Spuren hinterlassen und nachhaltig Gutes bewirken. „Sie möchten, dass Ihr Vermächtnis langfristig Gutes bewirkt? Dann könnten Sie über die Gründung einer Zustiftung nachdenken.“, erklärt Geschäftsführer Werner Moritz. „Was ist Ihre ganz persönliche Herzensangelegenheit?“ Basierend auf der Satzung der Kolpingstiftung-Rudolf-Geiselberger ist der Zweck der Zustiftung frei wählbar. „Auch den Namen der Zustiftung können Sie frei entscheiden“, ergänzt Moritz. Die Verwaltung übernimmt dabei die Stiftung.

Anders als bei einer Spende wird bei einer Zustiftung das bereitgestellte Kapital sicher angelegt. Dieses Kapital bleibt langfristig erhalten – die aus der Anlage erwirtschafteten Erträge kommen nachhaltig den Hilfsprojekten zu Gute. In eine Zustiftung können zudem auch Immobilien oder Grundstücke eingebracht werden. Eine derartige Zuwendung unterliegt nicht der Grunderwerbssteuer.

Ein Zeichen echter Nächstenliebe

„Wir sind sehr dankbar, dass uns immer mehr Menschen mit einer Zustiftung begünstigen. Was uns tief beeindruckt, ist die Fürsorge und Dankbarkeit dieser Menschen, die ganz bewusst mit ihrem Lebenswerk helfen wollen. Ein Zeichen echter Nächstenliebe“, so Wolfgang Kretschmer, Diözesanpräses und Stiftungsvorstand. Vielen Dank an Familie Barthelmes für die 25. Zustiftung!

Gründung der neuen "Zustiftung Familie Barthelmes" mit Unterzeichnung der Stiftungsvereinbarung zusammen mit Geschäftsführer Werner Moritz (stehend) und Stiftungsvorsitzendem Wolfgang Kretschmer (rechts).
Die neue "Zustiftung Familie Barthelmes" ist die 25. Zustiftung zur Kolpingstiftung-Rudolf-Geiselberger.
Bürgerreporter:in:

Kolpingstiftung- Rudolf-Geiselberger

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