Corona-Impfungen durch Zahnärztinnen und Zahnärzte

Auch in zahnärztlichen Praxen darf in Zukunft gegen Corona geimpft werden, wenn alle Voraussetzungen geklärt sind! | Foto: razyph/123RF Standard-Bild
  • Auch in zahnärztlichen Praxen darf in Zukunft gegen Corona geimpft werden, wenn alle Voraussetzungen geklärt sind!
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Hohe Bereitschaft zahnärztlicher Praxen in Hessen zur Teilnahme an Impfkampagne

Frankfurt, 10. Dezember 2021. Die Bundestagsfraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP haben den Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19“ vorgelegt, welches befristet auch Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 in Zahnarztpraxen vorsieht.

Mit dem Gesetz, das nach Verabschiedung durch den Bundesrat in der kommenden Woche in Kraft treten wird, ist eine rechtliche Grundlage für die Impfungen durch Zahnärztinnen und Zahnärzte geschaffen worden.

Im ersten Schritt kann damit eine Unterstützung der Impfzentren und mobilen Einheiten erfolgen. Voraussetzung dafür ist eine ärztliche Unterweisung.

Bevor es mit den Impfungen in den hessischen Zahnarztpraxen losgehen kann, müssen auf Bundesebene noch eine Reihe offener Fragen geklärt werden. Praxen benötigen etwa spezielle Software-Tools und eine Anbindung an das Meldesystem des Robert-Koch-Instituts (RKI).

Wichtig ist jedoch die hohe Bereitschaft der hessischen Zahnärztinnen und Zahnärzte, ihre medizinischen Kenntnisse und Fertigkeiten in den Dienst der Impfkampagne zu stellen.

„Wir haben kürzlich die Zahnärztinnen und Zahnärzte, die in eigener Praxis niedergelassen sind, um Rückmeldung gebeten, ob sie zu gegebener Zeit bereit wären, ihre Patientinnen und Patienten gegen SARS-CoV-2 zu impfen. Nach-dem unsere Umfrage in der Welt war, erreichten uns innerhalb kürzester Zeit über 1000 Zuschriften von Praxen, die sich zur Impfung bereiterklärt haben. Wir hatten mit einer guten Resonanz gerechnet, aber dies hat uns doch positiv überrascht; zumal Fragen nach der Logistik, Kommunikation und Haftung bislang noch nicht abschließend geklärt sind. Die Impfbereitschaft unserer Mitglieder ist mithin weit mehr als ein bloßes Lippenbekenntnis, was mich persönlich sehr freut“, sagt Dr. Michael Frank, Präsident der Landeszahnärztekammer Hessen (LZKH).
„Wir hoffen, dass nun in Kürze die weiteren rechtlichen und technischen Rah-menbedingungen für die Umsetzung der Impfung in unseren Zahnarztpraxen geschaffen bzw. zur Verfügung gestellt werden, damit die Zahnärztinnen und Zahnärzte ihre ärztlichen Kolleginnen und Kollegen bei der großen Aufgabe, die Impfkampagne weiter voranzubringen, aktiv unterstützen können“, so Frank weiter.

Kontakt:
Landeszahnärztekammer Hessen
Dr. Veit Justus Rollmann
Rhonestr. 4,
60528 Frankfurt
069 427275-116
E-Mail: rollmann@lzkh.de
Internet: www.lzkh.de

Bürgerreporter:in:

Herbert Köller aus Stadtallendorf

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