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Häusliche Gewalt / Der Zahnarzt ist häufig erster und einziger Zeuge

  • Frauen sind häufig Opfer von häuslicher Gewalt
  • Foto: Photocase, Fotografin Nanduu
  • hochgeladen von Herbert Köller

Einer repräsentativen Studie von 2004 zufolge ist in Deutschland mehr als jede dritte Frau zwischen 16 und 85 Jahren mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von Gewalt geworden. In Hessen wurden 2009 7.541 Fälle polizeilich gemeldet. Experten gehen von weitaus höheren Zahlen aus, da die Dunkelziffer hoch ist.

Auch Männer können Opfer von häuslicher Gewalt sein, Frauen und Kinder sind dies aber häufiger und werden schwerer verletzt.

Um dieses Thema zu vertiefen trafen sich Mitglieder der Vorstände der Kreisstelle Marburg von Landeszahnärztekammer Hessen (LZKH) und Kassenzahnärztlicher Vereinigung Hessen (KZVH). Zusammen mit Dr. Antje Köster-Schmidt, Vorstandsmitglied der LZKH, besprachen sie Möglichkeiten, wie Zahnärztinnen und Zahnärzte ihre Kompetenz bei der Bewältigung dieses Themas einbringen können.

Der Zahnärztin und dem Zahnarzt kommt bei der Erkennung und der Beweisführung von häuslicher Gewalt eine besondere Rolle zu. Aufgrund von sichtbaren Verletzungen im Kopf-, Gesichts- und Mundbereich gehört die Zahnarztpraxis häufig zur der ersten Anlaufstelle in der Gesundheitsversorgung von Opfern, die häusliche Gewalt erfahren haben. Psychische Auffälligkeiten, wie panische Angst oder verminderte Akzeptanz, im Verlauf einer zahnärztlichen (Routine) Behandlung können zudem ein möglicher Hinweis auf Gewalterfahrung sein.

In einem Projekt der Landeszahnärztekammer Hessen in Kooperation mit der Hochschule Fulda, dem Hessischen Sozialministerium sowie der Bundeszahnärztekammer wurden erstmalig Handlungsempfehlungen und Dokumentationsunterlagen für Zahnärztinnen und Zahnärzte im Umgang mit häuslicher Gewalt entwickelt, die jetzt landesweit in Hessen fest in das zahnärztliche Geschehen eingebunden werden.

„Die Aufgabe von Zahnärztinnen und Zahnärzten ist dabei zunächst den Betroffenen Informationen über Anlauf- und Beratungsstellen zu vermitteln und diese zu ermutigen, diese in Anspruch zu nehmen, Unterstützung bei der Kontaktaufnahme zu bieten. Direkt können Zahnärztinnen und Zahnärzte selbstverständlich helfen, wenn Schäden an Zähnen oder den Weichteilen im Mundbereich versorgt werden müssen“, erläutert Dr. Antje Köster-Schmidt, Vorstandsmitglied der Landeszahnärztekammer Hessen.

Auch die Patientenberatung der Landeszahnärztekammer Hessen vermittelt entsprechende Kontaktadressen zu professionellen Organisationen.
Die Hotline 069 427275-169 kann täglich genutzt werden.
Näheres auch unter www.lzkh.de.

Kontakt: Landeszahnärztekammer Hessen Annette C. Borngräber Rhonestr. 4, 60528 Frankfurt 069 427275-114 E-Mail: borngraeber@lzkh.de Internet: www.lzkh.de

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