Tief gebohrt - nichts gespürt! Örtliche Betäubung nimmt Zahnbehandlungen schonend den Schmerz

Mit einer örtlichen Betäubung kann der Zahnarzt Schmerzen bei einer Behandlung verhindern | Foto: Initiative proDente e.V. Köln
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  • Mit einer örtlichen Betäubung kann der Zahnarzt Schmerzen bei einer Behandlung verhindern
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Neuesten wissenschaftlichen Studien (IDZ, IfD Januar 2012) zufolge ist eine leichte Zahnarztangst in Deutschland weit verbreitet. Grund für das bange Gefühl vor dem Termin ist in den meisten Fällen die Angst vor vermeintlichen Schmerzen während der Behandlung. Gerade diese Furcht erweist sich jedoch angesichts der Vielzahl gut verträglicher und leicht zu verabreichender Narkose-Methoden, die den Zahnärztinnen und Zahnärzten zur Verfügung stehen, als unbegründet.

In modernen Zahnarztpraxen werden gemeinhin vier verschiedene Methoden der lokalen Anästhesie angewendet. Die Oberflächenanästhesie, bei der die Schleimhaut im Mund durch Aufbringung eines Sprays betäubt wird, eignet sich weniger für die Zahnbehandlung selbst. Vielmehr dient sie dazu, bei besonders sensiblen und ängstlichen Patienten sowie bei Kindern den kleinen ‚Pieks‘ beim Einbringen der Injektion auszuschalten. Die Infiltrationsanästhesie dringt im Bereich der Wurzel in die Zähne ein, wodurch das Schmerzempfinden bei bis zu drei Zähnen völlig ausgeschaltet werden kann. Bei intraligamentärer Anästhesie wird sehr vorsichtig zwischen Zahn und Zahnfleisch gespritzt und auf diesem Wege ein einzelner Zahn betäubt. Bei größeren Eingriffen im Backenzahnbereich schaltet der Zahnarzt durch eine so genannte Leitungsanästhesie einen größeren Abschnitt des Unterkiefernervs aus, was auch zu einer Taubheit der Unterlippe führen kann. Diese Taubheitsgefühle nach einer Zahnbehandlung unter lokaler Anästhesie sind auch der Grund dafür, bis zum vollständigen Abklingen der Betäubung nichts essen zu dürfen. Hierdurch wird das Risiko gemindert, sich auf die Lippe oder die
Innenseite der Wangen zu beißen und dadurch zu verletzen.

In der Regel sind alle Methoden gut verträglich und nur in seltenen Fällen kann bspw. ein leichter Schwindel auftreten. Dennoch sollten gerade Patienten mit chronischen Herz- und Kreislauferkrankungen, Diabetes, Gefäßerkrankungen oder Asthma ihren Zahnarzt genau über ihren Gesundheitszustand und regelmäßig eingenommene Medikamente in Kenntnis setzen, damit die individuell passende Betäubung ausgewählt werden kann. Selbst in der Schwangerschaft kann lokale Anästhesie ohne größere Risiken angewendet werden. Schwangere sollten trotzdem gerade in den ersten Monaten nur dringend notwendige Behandlungen vornehmen lassen.

Mit den Methoden der lokalen Anästhesie ist das zahnmedizinische Spektrum der
Möglichkeiten, den Schmerz auszuschalten noch keineswegs erschöpft. So können
Angstpatienten durch Hypnose in einen tiefen Entspannungszustand versetzt
ihre Behandlung stressfrei erleben. Auch die Ruhigstellung durch Lachgas erfreut
sich in jüngster Zeit stetig wachsender Beliebtheit.

„Dank neuer Technik ist eine optimale Sauerstoffversorgung während der Lachgassedierung
problemlos gewährleistet“ bestätigt Dr. Dieter Nolte vom Vorstand der Landeszahnärztekammer Hessen. „Der Name des Gases leitet sich entgegen landläufiger Meinung jedoch nicht von Lachanfällen auf dem Behandlungsstuhl her. Die Patienten sind durch die Lachgasgabe eher in einem Zustand tiefer Beruhigung und leichter Euphorie. Egal welche Methode der Anästhesie zur Anwendung kommt: Stets profitiert auch der Zahnarzt davon, wenn gut gelaunte und entspannte Patienten vor ihm sitzen“.

Bei allen Fragen zu den modernen Möglichkeiten, der Zahnbehandlung durch
Narkose den Schmerz zu nehmen, berät der Zahnarzt oder die Patientenberatung der LZKH unter der Hotline-Nummer 069 427275 169. Weiterführende Informationen für Patienten bietet auch die Webseite der LZKH.

Kontakt:
Landeszahnärztekammer
Hessen
Annette C. Borngräber
Rhonestr. 4,
60528 Frankfurt
069 427275-114
E-Mail: borngraeber@lzkh.de
Internet: www.lzkh.de

Bürgerreporter:in:

Herbert Köller aus Stadtallendorf

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