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Qualitätssicherung muss Sache des Zahnarztes bleiben

  • Qualität ist das oberste Gebot für alle Zahnärzte bei der Behandlung ihrer Patienten
  • Foto: Initiative proDente Köln e.V.
  • hochgeladen von Herbert Köller

Delegierte der Landeszahnärztekammer Hessen beziehen Position zur Qualitätsinitiative im Gesundheitswesen

Frankfurt, 28. November 2014. Die Delegierten der Landeszahnärztekammer Hessen (LZKH) trafen sich heute in Frankfurt zu ihrer Versammlung.
Den Gastvortrag „Aktuelle gesundheitspolitische Entwicklungen – Auswirkungen auf Zahnärztekammern“ hielt Dr. Thomas Drabinski, Leiters des Instituts für Mikrodaten-Analyse in Kiel. Drabinski sagte dem deutschen Gesundheitssystem tiefgreifende Umwälzungsprozesse voraus. So würden neue Gesetzgebungsvorhaben enorme Auswirkungen auf Versicherte, Patienten, Krankenkassen sowie alle übrigen Akteure des Gesundheitssystems haben. Aufgrund des demografischen Wandels, sei die Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgungsqualität der Bevölkerung eine der elementaren Fragestellungen.

Diese zentrale Frage stand im Mittelpunkt des anschließenden Berichts von LZKH-Präsident Dr. Michael Frank. Frank reflektierte auf die rasante Geschwindigkeit, mit welcher die gesetzlichen Grundlagen für die Einrichtung des neuen Qualitätsinstituts des Bundesgesundheitsministeriums geschaffen wurden. Klar sei, welches Ziel dahinter stehe: Der staatliche Einfluss auf die medizinische und zahnmedizinische Versorgung solle ausgeweitet werden und finanzielle Aspekte zunehmend zum Maßstab ärztlicher Leistungen gemacht werden. Die Einheitskasse der Zukunft, auf welche die gesundheitspolitische Entwicklung in Deutschland hinweise, werde auch von Zahnärzten Qualitätsberichte und damit Rechenschaft über ihr ärztlich-therapeutisches Handeln einfordern. Die entscheidende Frage sei nicht, ob diese Forderungen kämen. Vielmehr ginge es um die Fragestellung, wer die Kriterien für Ergebnis-, Prozess- und Strukturqualität festlege.

„Wenn wir nicht aufpassen, werden die Kriterien hierfür nicht aus dem Berufsstand und unter dessen fachlichere Einbeziehung festgeschrieben, sondern dem Berufsstand von anderer Seite diktiert“, prognostizierte Frank. Der Berufsstand, so der klare Appell Franks, müsse proaktiv die Entwicklung beeinflussen und mit Argumenten steuern. Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) habe hierzu erste Vorschläge erarbeitet, die sich in der kürzlich vorgelegten Übersicht der Qualitätsinitiativen der (Landes)Zahnärztekammern und der Bundeszahnärztekammer niederschlagen.

Frank forderte die Delegierten auf, noch stärker die Unmöglichkeit einer genormten Qualitätsmessung ärztlichen Handelns zu betonen und in die öffentliche Diskussion tragen. „Die Themen und Fragen haben Andere aufs politische Tapet gebracht; jetzt ist es an uns als demokratisch legitimierte Vertreterinnen und Vertreter des zahnärztlichen Berufsstandes, die richtigen Antworten zu formulieren.

Zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in der Zahnmedizin vergab die Landeszahnärztekammer Hessen im Rahmen der Delegiertenversammlung Promotionsstipendien an drei Promovierende aus Marburg und Frankfurt: Anne Tumbrink, Jana Weiler und Marcel Hoheisel. (Über die Preisverleihung wird noch gesondert berichtet)

Kontakt:
Landeszahnärztekammer Hessen
Pressestelle Veit Justus Rollmann
Tel. 069 427275-116, E-Mail: mailto:rollmann@lzkh.de

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