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Neue zahnärztliche Leistungen für Pflegebedürftige

  • Die Zahl pflegebdürftiger Menschen steigt stetig an
  • Foto: Initiative proDente e.V. Köln
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Marburg, 02. April 2013
Gemeinsam veröffentlichen die Kreisstellenvorsitzenden in Marburg von Landeszahnärztekammer Hessen (LZKH) und Kassenzahnärztlicher Vereinigung Hessen (KZVH) Dr. Martin Kern und Herbert Köller eine Pressemitteilung der KZVH:

Pflegebedürftige Menschen können oft keine ausreichende Mundhygiene mehr betreiben. Auch der Gang in die Zahnarztpraxis ist mit hohen Anstrengungen verbunden, ohne Unterstützung von Angehörigen sogar in manchen Fällen unmöglich. Deutlich häufiger als der Bevölkerungsdurchschnitt leiden Pflegebedürftige an Zahn- und Zahnbetterkrankungen. Angehörige und Pflegekräfte in ambulanter oder stationärer Betreuung müssen daher besonders auf die Zahngesundheit zu achten.

Dazu erklärt der Vorsitzende der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hessen, Stephan Allroggen: „Wir wissen, dass Familienangehörige und Pflegepersonal bereits im Hinblick auf die vielfältigen und individuellen Bedürfnisse der Pflegebedürftigen stark belastet sind und es nicht einfach ist, auch noch die Mundgesundheit in Auge zu behalten.“

Pflegebedürftige, Menschen mit Behinderungen oder mit eingeschränkter Alltagskompetenz, die eine Zahnarztpraxis nicht oder nur mit hohem Aufwand aufsuchen können, können eine aufsuchende Behandlung seit dem 1. April 2013 leichter in Anspruch nehmen. Zahnärztinnen und Zahnärzte erhalten für den Mehraufwand einer Besuchsbehandlung eine verbesserte Vergütung. In vielen Fällen können Diagnosestellungen und kleinere Behandlungsmaßnahmen wie die Beseitigung von Prothesendruckstellen oder die Entfernung gelockerter Zähne durch das Mitbringen von einem mobilen Behandlungsgerät zu Hause oder im Heim durchgeführt werden. Die Zahnärztinnen und Zahnärzte müssen, so Allroggen, allerdings darauf achten, dass bei nicht geschäftsfähigen
Patienten in der Regel nur Angehörige oder Betreuungsbevollmächtigte einen Besuchstermin vereinbaren können.

Der erste Ansprechpartner für einen zahnärztlichen Besuch zu Hause oder in einer Wohn- bzw. Pflegeeinrichtung ist die Hauszahnärztin bzw. der Hauszahnarzt. Außerdem sind im Internetauftritt der Landeszahnärztekammer Hessen unter www.lzkh.de auch Zahnärztinnen und Zahnärzte verzeichnet, die Besuchsbehandlungen durchführen.

  • Die Zahl pflegebdürftiger Menschen steigt stetig an
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  • Die Behandlung von Pflegebedürftigen stellt eine große Herausforderung für alle an der Betreuung und Pflege beteiligten dar.
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