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Neue Weiterbildungsordnung für Zahnärzte in Hessen beschlossen

  • Implantate ein Eingriff für erfahrene Zahnärzte. Die neue Weiterbildungsordnung der Hessischen Zahnärzte trägt der Entwicklung im zahnmedizinischen Bereich Rechnung.
  • Foto: Initiative proDente e.V. Köln
  • hochgeladen von Herbert Köller

Auf ihrer Versammlung am 29.11.2013 in Frankfurt haben die Delegierten der Landeszahnärztekammer Hessen (LZKH) einstimmig die neue Weiterbildungsordnung für Zahnärztinnen und Zahnärzte in Hessen für die Gebiete Kieferorthopädie und Oralchirurgie sowie öffentliches Gesundheitswesen verabschiedet. Hessen setzt mit diesem Beschluss die neue
Weiterbildungsordnung entsprechend den Vorgaben der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) um.

„Die Weiterbildungsordnung, die heute verabschiedet wurde, zeigt auf, welche theoretischen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten ein Oralchirurg oder ein Kieferorthopäde in Hessen erwerben und nachweisen muss. Sie ist daher nicht allein ein großer Schritt in Sachen Qualitätssicherung, sondern stellt zudem für alle Bürgerinnen und Bürger in diesem Land eine moderne zahnmedizinische Versorgung sicher, die den aktuellen Stand zahnmedizinischer Wissenschaft abbildet. Die Entscheidung der Delegierten kommt somit nicht nur Weiterbildungsorientierten Zahnärztinnen und Zahnärzten zugute, sondern in erster Linie auch unseren Patientinnen und Patienten“, kommentiert Dr. Michael Frank, Präsident der Landeszahnärztekammer Hessen.

Mit der neuen Weiterbildungsordnung für Hessen ist eine nachhaltige Modernisierung des Weiterbildungsrechts erfolgt. Sie ermöglicht, den in Hessen im Rahmen verschiedener Pilotprojekte erfolgreich beschrittenen Weg der Erprobung neuer Weiterbildungsformen fortzusetzen.

Die neue hessische Weiterbildungsordnung ersetzt die bis dato in Geltung befindliche Fassung vom 5. Dezember 1987. Sie tritt nach Genehmigung durch das Hessische Sozialministerium Anfang 2014 in Kraft und kann dann auf der Internetseite der LZKH (www.lzkh.de) heruntergeladen werden.

Kontakt:
Landeszahnärztekammer Hessen
Veit Justus Rollmann
Rhonestr. 4,
60528 Frankfurt
069 427275-116
E-Mail: rollmann@lzkh.de
Internet: www.lzkh.de

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