Zurückschneiden überhängender Anpflanzungen

Die Stadt Neusäß weist darauf hin, dass Hecken, Sträucher und Bäume, die von Privatgrundstücken in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen oder -wachsen, gerade für Passanten, aber auch für Fahrzeuge eine Verkehrsgefährdung darstellen.

Nach geltendem Recht dürfen Anpflanzungen aller Art nicht angelegt werden, soweit sie in den Lichtraum der Straße hineinragen oder die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs durch Sichtbehinderung beeinträchtigen können. Diese Gefahrenquellen und auch die Behinderung von Fußgängern auf Gehwegen können vermieden werden, wenn Hecken, Sträucher und Bäume regelmäßig bis auf die Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden.

Wir bitten daher alle Eigentümer, Mieter und Pächter, ihre Grundstücke daraufhin zu überprüfen, ob Sichtdreiecke bzw. Verkehrszeichen verdeckt werden oder das gesetzlich vorgeschriebene Lichtraumprofil der öffentlichen Straßen beeinträchtigt wird. Sollte dies der Fall sein, bitten wir darum, die im Interesse der Verkehrssicherheit notwendigen Arbeiten durchzuführen. Bitte beachten Sie, dass die lichte Höhe (Lichtraumprofil) innerhalb derer der Verkehrsraum von allen Hindernissen freizuhalten ist, für die Fahrbahn 4,50m und für Geh- und Radwege 2,50m beträgt.

Bürgerreporter:in:

Stadt Neusäß aus Neusäß

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