Die AVV-Tarifreform: Auswirkungen auf Neusäß

Seit dem 01.01.2018 gilt der neue Tarif des AVV. Die Stadt Neusäß konnte in langen und intensiven Verhandlungen mit dem AVV und dank Unterstützung durch den Landkreis Augsburg eine möglichst gute Lösung für Neusäß erreichen und die Nachteile reduzieren.
Hauptergebnis der Verhandlungen ist, dass sich nun alle Haltestellen im Stadtgebiet Neusäß innerhalb einer Zone befinden (anstatt in zwei Zonen). Somit wird für Fahrten im Stadtgebiet von Neusäß stets nur ein Streifen einer Streifenkarte bzw. ein Einzelfahrschein für eine Zone benötigt.

Um Verunsicherungen der Neusässer Bürgerinnen und Bürger abzubauen, werden nachfolgend die wichtigsten Punkte der Tarifreform sowie Besonderheiten im Neusässer Stadtgebiet erläutert:

Zonenzugehörigkeit:
Durch die Neugestaltung der Zonen liegen nun alle Ortsteile von Neusäß am Zonenrand und gehören zu der Zone 20/30 (hellblaue Einfärbung im Zonenplan).
Wie bisher gilt im Zonenrandbereich: die Haltestelle wird immer der Zone zugerechnet, die für den Fahrgast günstiger ist. Zum Beispiel bei Fahrten innerhalb von Neusäß wird die Zone 30 herangezogen.
Das heißt, innerhalb der Zone 20/30 wird für einen Erwachsenen ein Einzelticket für eine Zone (Preis: 1,45 €) bzw. ein Streifen einer Streifenkarte (Preis: 1,20 €) oder einer E-Streifenkarte (Preis: 1,14 €) benötigt (Hinweis: Erläuterung zu E-Tickets am Textende).

Sobald Haltepunkte in der Zone 20 (weiße Färbung im Zonenplan) angefahren werden, müssen zwei Zonen bezahlt werden.
Dies betrifft z.B. die Linie 512, die z.B. über das Klinikum fährt (entspricht Augsburger Stadtgebiet und somit der Zone 20)– hier werden 2 Streifen einer Streifenkarte benötigt, da die Zonengrenze überschritten wird. In den Verhandlungen konnte hier keine Einigkeit erzielt werden, jedoch wird sich die Stadt Neusäß weiterhin um eine Nachbesserung bemühen.
Neu ist, dass die Zonen 10 und 20 zum Geltungsbereich „Innenraum“ zusammengefasst wurden. Im gesamten Innenraumbereich werden nun immer 2 Zonen/Streifen berechnet.

Fahrten von Neusäß nach Augsburg:
Generell gilt, dass bei Fahrten nach Augsburg 2 Streifen bzw. eine Einzelfahrkarte für 2 Zonen benötigt werden.
Eine Ausnahme stellt eine „Kurzstreckenfahrt“ dar. Hier kann man für nur einen Streifen auch in das Augsburger Stadtgebiet fahren.

Neu - die „Kurzstrecke“:
Die Kurzstrecke wurde neu eingeführt und ist die günstige Alternative für kurze Wege. Als Kurzstrecke gelten „Einstiegshaltestelle + maximal 4 Haltestellen“ (also insgesamt 5 Haltestellen) mit dem Bus oder der Straßenbahn, auch über eine Zone hinaus.
Das Ticket für die Kurzstrecke für Erwachsene kostet immer 1,45 € oder einen Streifen.

Wichtig: Das Kurzstreckenticket gilt nicht in Regionalzügen der DB/BRB und Rufbussen.

Unterschiedliche Preise für gleiche Wege
Beispiel: Buslinie 503 Richtung Bahnhof Oberhausen

Mit der Einführung der „Kurzstrecke“ kann es nun durchaus sein, dass für (fast) gleiche Wege unterschiedliche Preise zustande kommen. Deshalb sollte vor einer Fahrt immer geprüft werden, ob es sich um eine Kurzstrecke handelt oder nicht.

Zum Beispiel mit der Buslinie 503 zum Bahnhof Oberhausen können unterschiedliche Fahrpreise entstehen, abhängig von der Zustiegshaltestelle.

1) Zustieg „Westheim, Abzweigung Bahnhof“
Hier müssen 2 Zonen/Streifen bezahlt werden, weil
a) in der Innenraumzone seit Januar immer 2 Zonen fällig werden
b) insgesamt 6 Haltestellen angefahren werden
Preis Einzelticket 2 Zonen: 2,90 € / 1,80 € (Erwachsene / Kinder)
Preis Streifenkarte (2 Streifen): 2,40 € / 1,56 € (Erwachsene / Kinder)
Preis E-Streifenkarte (2 Streifen): 2,29 € / 1,44 € (Erwachsene / Kinder)

2) Zustieg „Neusäß, Westheimer Straße“
Hierbei handelt es sich um eine Kurzstrecke (obwohl 2 Zonen befahren werden), weil
a) das Kurzstreckenticket zonenunabhängig ist
b) insgesamt nur 5 Haltestellen (Einstieg + 4 weitere Haltestellen) angefahren wer-den.
Preis Einzelticket 1 Zone: 1,45 € / 0,90 € (Erwachsene / Kinder)
Preis Streifenkarte (1 Streifen): 1,20 € / 0,78 € (Erwachsene / Kinder)
Preis E-Streifenkarte (1 Streifen): 1,14 € / 0,72 €(Erwachsene / Kinder)

Information über die Website des AVV

Dieses Beispiel zeigt anschaulich, dass es gerade in den Zonenrandbereichen sinnvoll ist, sich vorab ganz genau zu informieren, welches Ticket für die Fahrt notwendig ist.
Auf der Website des AVV sind Informationen zur Tarifreform unter www.avv-tarife.de zu finden.

Hier empfiehlt es sich insbesondere, den neuen Zonenplan sowie die Neuerungen bei den Fahrkarten anzusehen.
Eine weitere Hilfestellung liefert die „Fahrplanauskunft“ des AVV, zu finden unter https://www.avv-augsburg.de/fahrplan/fahrplanausku...

Die Fahrplanauskunft zeigt neben den möglichen Verbindungen und Abfahrtszeiten auch die benötigte Fahrkarte („Tickets“) für diese Fahrt an.

Was ist ein E-Ticket?

Das E-Ticket kann bequem über das eigene Smartphone gekauft werden.
Dazu lädt man sich die App „AVV mobil“ auf das Smartphone und muss sich im Ticketshop der swa kostenlos registrieren.
Danach kann das Handy für folgende Fahrkarten zum Ticket werden:
• Kurzstrecke Erwachsener/Kind
• Einzelticket Erwachsener/Kind
• E-Streifenkarte Erwachsener/Kind
• Tagesticket
• Nachtticket
Alle weiteren Informationen zum E-Ticket finden Sie unter www.avv-augsburg.de/tickets-tarife/avv-handyticket.

Bürgerreporter:in:

Stadt Neusäß aus Neusäß

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