Stoppt den Flächenfraß in Neusäß

Neues Gewerbegebiet (Maßnahme 3), Bildmontage
8Bilder

Landschaftszerstörung durch neue Bauprojekte im Norden von Neusäß

Wie der Augsburger Allgemeinen Zeitung vom 7.7.2022 zu entnehmen war, plant die Stadt Neusäß umfangreiche Baumaßnahmen im Norden von Alt-Neusäß.

Verlust von Grünflächen in der Größe von 34 Fußballfeldern

Eine Umsetzung aller diskutierten Baumaßnahmen würde eine Vernichtung von derzeit zusammenhängenden Grün- und Freiflächen in einer Größenordnung von ca. 24 ha bedeuten. Dies entspricht der Fläche von ca. 34 Fußballfeldern.

Diskutierte Baumaßnahmen

Die verschiedenen Maßnahmen 1 bis 8 sind in der Karte als orange und rot eingefärbte Flächen dargestellt. Die in der Farbe Orange dargestellten Flächen sind im Flächennutzungsplan von 2019 bereits mit der geplanten Nutzung hinterlegt. Die roten Flächen sind im Flächennutzungsplan von 2019 als „Grünflächen“ oder als „Flächen für die Landwirtschaft“ ausgewiesen.

  1. Sondergebiet Sport / Freizeit / Erholung
  2. Multifunktionales Gelände für Trendsportarten (u.a. Pump-Track Anlage)
  3. Erweiterung des Gewerbegebietes und Südausfahrt vom Thaler Gelände
  4. Erweiterung des Gewerbegebietes
  5. Kindergarten mit Wohnbebauung auf bisherigem Spielplatz / Bolzplatz
  6. Wohnbebauung
  7. Sondergebiet für Büros und Labore der Uniklinik
  8. Erweiterung Schulzentrum / Haus der Bildung

Die Gebiete nördlich der Entlastungsstraße 1, 2 und 3 sowie das Gebiet 7 westlich der Entlastungsstraße sind wichtige siedlungsnahe Grünflächen und Frischluftschneisen für die Anwohner in Neusäß. Angesichts der akuten Klimaproblematik sollte jedem Mitbürger bewusst sein, dass für eine lebenswerte Stadt Frei- und Grünflächen für das Stadtklima und die Naherholung enorm wichtig sind.

Die Stadt Neusäß hat in dem im Jahr 2019 neu erstellten Flächennutzungsplan die Gebiete 2 und 3 als „Grünflächen mit besonderer Bedeutung für das Ortsbild und Ortsrandeingrünung“ ausgewiesen. Hier kommt die Stadt innerhalb von 3 Jahren zu einer komplett konträren Einschätzung der Bedeutung dieser Gebiete.

Die angestrebte Änderung des Flächennutzungsplans ist bemerkenswert, da ein Flächennutzungsplan mit der Zielsetzung einer längerfristigen Planung von ca. 10-15 Jahren aufgestellt wird und für die Stadt bindend ist. Der in den Flächennutzungsplan integrierte Landschaftsplan ist ebenso bindend und soll aufzeigen, wie die Naturgüter als Lebensgrundlage des Menschen gesichert, die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft erhalten und die unterschiedlichen Landschaftsteile schonend genutzt werden können (Zitat aus der Begründung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplanvon 2019).

Die beabsichtigten Änderungen des eigentlich langfristig angedachten Flächennutzungs- und Landschaftsplans von 2019 seitens der Stadt Neusäß zerstören das Vertrauen zwischen den Bürgern und der Stadt für eine langfristig und nachhaltig angelegte Stadtentwicklung.

Bei Maßnahme 5 soll eine Grünfläche einem Kindergarten weichen. Es stellt sich die Frage, warum die Errichtung eines neuen Kindergartens nicht mit anderen, bereits im Flächennutzungsplan vorgesehenen Nutzungen kombiniert werden kann. Warum kann z.B. im Haus der Bildung nicht ein Kindergarten integriert werden?

Mit der jetzigen Planung werden weitere Grünflächen vernichtet. Durch den zu erwartenden Bring- und Abholverkehr zum Kindergarten werden Lärm, Verkehrsemissionen und -gefahren weiter in das Wohngebiet hinein verlagert, anstatt diese negativen Auswirkungen auf das Gebiet des bestehenden Schulzentrums zu beschränken.

Das Gebiet 1 ist im Flächennutzungsplan von 2019 als „Sondergebiet für Sport, Freizeit und Erholung“ ausgewiesen. Im Zeitungsartikel der Augsburger Allgemeinen Zeitung vom 7.7.2022 wurde berichtet, dass die Stadt ihr Vorkaufsrecht für dieses Grundstück nutzen wolle.

Bürgermeister Richard Greiner wird zitiert, dass auf diesem Grundstück alles im Interesse der Bürger möglich sei, ob Gastronomie oder Freizeitangebote oder eine Nahwärmeversorgung.
Es werden also Nutzungen diskutiert, die wohl auch ein Blockheizkraftwerk nicht ausschließen. Als Bürger fragt man sich, wie weit eine verbindlich im Flächennutzungsplan hinterlegte Nutzung je nach Interessenlage interpretiert werden kann.

Handlungsbedarf

Für alle Mitbürger, die Neusäß als lebenswerte Stadt erhalten wollen und den Flächenfraß stoppen wollen, gibt es die Internetseite „stopn.de" mit weiteren Informationen und einen Aufruf zur Teilnahme an einer Online-Petition openpetition.de/!hwswc, die dem Neusässer Stadtrat nach Petitionsende vorgelegt werden soll.

Hierin wird der Stadtrat Neusäß aufgefordert bei den zukünftigen Baumaßnahmen sich auf die bereits ausgewiesenen Bauflächen zu beschränken und keine weiteren Frei- und Grünflächen zu vernichten.

Weitere Informationen

Detailinformationen und Pläne auf: stopn.de
Online-Petition, Unterschriftsseite: openpetition.de/!hwswc 

Bürgerreporter:in:

Dietmar Kuhlmann aus Neusäß

Webseite von Dietmar Kuhlmann
Dietmar Kuhlmann auf YouTube
following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

2 folgen diesem Profil

2 Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.