Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes - Öffentlichkeitsbeteiligung

Das Eisenbahnbundesamt (EBA) ist seit dem 01.01.2015 für die Lärmaktionsplanung an den Haupteisenbahnstrecken des Bundes außerhalb von Ballungsräumen zuständig. Bis Mitte 2016 soll der erste bundesweite Lärmaktionsplan erstellt werden. In diesem Rahmen soll die Öffentlichkeit zweimal mit einbezogen werden und die Möglichkeit erhalten, an der Erstellung des Lärmaktionsplanes mitzuwirken.

Im Rahmen einer Onlineumfrage haben die Bürger die Möglichkeit, die Belastung durch Eisenbahnlärm zu beschreiben und auf Probleme aufmerksam zu machen. Hierfür hat das Eisenbahnbundesamt unter der Rubrik Lärmaktionsplanung (http://www.laermaktionsplanung-schiene.de) ein Onlineportal eingerichtet.

Die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung dauert noch bis zum 30.06.2015. In diesem Zeitraum können Betroffene dem EBA wichtige Informationen zu ihrer persönlichen Lärmbelastung übermitteln. Der Beginn der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung wird über das Onlineportal des Eisenbahnbundesamtes bekannt gegeben.

Bürgerreporter:in:

Stadt Neusäß aus Neusäß

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