Urteilsspruch im Namen des Volkes, jedoch komplett ohne dessen Verständnis

Blick in den Zuhörerraum

Wenn die, bei einer Gerichtsverhandlung anwesende Bevölkerung ausnahmslos nicht mit dem gerade in ihrem Namen verkündeten Urteilsspruch konform geht, ist man nicht nur an das TV-Erfolgsformat vergangener Tage “Wie würden Sie entscheiden?“ erinnert, sondern mit leider sehr hoher Wahrscheinlichkeit vor einem Gericht in Bayern.

Die Verhandlung 840 Cs 111 Js 120835/18 am 17. Oktober 2018, 11.30, in Saal A 124 des Amtsgericht München zu einem Strafbefehl über € 2.250.- gegen Edith Grube (55), wegen Nutzung eines Symbols der kurdischen Miliz YPG beim Teilen eines nicht von ihr verfassten Facebook-Posting gab beredtes Beispiel dazu.

Wehmutsvoll konnte man sich nur den legendären Vorspann eines weiteren TV-Erfolgsformates ins Gedächtnis rufen: “Es war eine liebe Zeit, die gute, alte Zeit vor anno 14. In Bayern gleich gar. Damals hat noch Seine Königliche Hoheit der Herr Prinzregent regiert, ein kunstsinniger Monarch, denn der König war schwermütig. Das Bier war noch dunkel, die Menschen war’n typisch, die Burschen schneidig, die Dirndl sittsam und die Honoratioren ein bisserl vornehm und ein bisserl leger. Es war halt noch Vieles in Ordnung damals. Denn für Ordnung und Ruhe sorgte die Gendarmerie und für die Gerechtigkeit das Königliche Amtsgericht.“, sowie eine Besinnung darauf wünschen!

4 Justiz-Sicherheitskräfte vor und dann während der Verhandlung im Saal zeigten ebenso exemplarisch die völlige Fehleinschätzung der Situation, als auch weitere Defizite zu Tage traten. Den Medien wurde ein halber Schritt in Richtung Klägerbank zur besseren Fotoperspektive bzgl. der Zuschauer verwehrt, Fotos bzgl. Gericht waren – entgegen sonstigen Gepflogenheiten – auch vor Verhandlungsbeginn gänzlich untersagt und die Notizen in ein Handy lösten die beobachtende Beistellung eines Justizbeamten aus, während der daneben sitzende Medienvertreter mit aufgeklapptem Laptop ebenso unbemerkt, als ungehindert dessen Kamerafunktion hätte einsetzen können.

Eine Straftat ist im Deutschen Rechtskreis aus drei Bestandteilen aufgebaut: dem Tatbestand, der Rechtswidrigkeit und der Schuld.
Zur Rechtswidrigkeit des vorgehaltenen Tatbestandes, über welchen selbst Monitor berichtete https://www.facebook.com/monitor.wdr/videos/gef%C3... gibt es – zumindest bislang (noch) – keine verbindliche Rechtsprechung.
Phantasie und pure Konstrukte der Staatsanwaltschaft sind einfach zu wenig, zumal Staatsanwalt Florian Lindemann bei der Qualität von Letzterem erhebliche Mängel aufwies.

Allgemeinen Kenntnisstand ist, dass die YPG in Syrien an der Seite von US-Kräften den so genannten IS, also den Islamischen Staat bekämpfte und vom Westen dafür ebenso gefeiert, als sogar ausgerüstet wurde. Dass es – wie bei Kriegshandlungen geradezu unvermeidbar – auch zu negativen Handlungen gekommen ist, spielt verfahrensgegenständlich keine Rolle.
Handlungsanlass für die Staatsgewalt ist alleine die Tatsache, dass die verbotene AKP dieses Symbol für sich vereinnahmt hat, was in der Schlussfolgerung der Justiz dazu führt, dass das Teilen eines Fremdbeitrages zur Einstufung als quasi Terrorsympathisant und daraus resultierender Bestrafung führt.
Was also, wenn die Löwen morgen die Symbolik des FC Bayern okkupieren, oder der IS das des Roten Kreuzes?
Die augenscheinlich undurchdachte Anschuldigung – so wurde im Plädoyer der Staatsanwaltschaft mehrmals von der Kenntnis seitens der weltweiten Facebook-Gemeinschaft schwadroniert, während hinreichend bekannt ist, dass über den dortigen Algorithmus nur ein Bruchteil des eigenen Freundesnetzwerkes erreicht wird, übernahm Einzelrichterin Gabriele Krause ohne jedes Hinterfragen und nährte die Einschätzung, ohnehin mit einer vorgefertigten Entscheidung in das Verfahren gegangen zu sein und diese letztlich auch beibehalten zu haben.

Das Rechtsmittel der Beklagten weist einige, für einen juristischen Laien verständliche Schwächen auf, doch die termingerechte Ergänzung von Verteidiger Mathes Breuer, Kanzlei Wächtler und Kollegen, blieb ebenso unberücksichtigt, als sein engagierte Plädoyer.

Vor Allem aber – und diesen Vorwurf muss sich die Münchner Justiz machen lassen, wurde in keinster Weise in Erwägung gezogen, dass es sich mit Edith Grube um eine der engagiertesten AktivistiInnen der Landeshauptstadt überhaupt handelt und dies insbesonders gegen Antisemitismus und Antiziganismus, sodass der Tatvorwurf alleine schon vor diesem Hintergrund als höchst bizarr anzusehen ist.

Ein weit höheres Maß an Fingerspitzengefühl allerdings ist von der Justiz noch aus einem ganz anderen Aspekt zu verlangen. Und dies gerade in Zeiten, wie den jetzigen, in denen braun-rechter Ungeist immer mehr um sich greift und mit Jenen, welche dagegen auf- und einstehen die absolut Falschen zu unliebsamen Personen für die Obrigkeit werden.
Abläufe, welche wir schon einmal hatten und die sich nie mehr wiederholen dürfen!
Denken wir daran, dass Roland Freisler und seine Kollegen am Volksgerichtshof, sich an die von einem Unrechtsstaat negativ beeinflussten, jedoch gültigen Gesetze hielten und entsprechend diesen Recht sprachen, welches nicht rechtens war und verheerende Folgen auslöste.
Im Keim daher ist zu ersticken, dass heute auch nur der Anschein erweckt werden könnte, dass die Justiz bereit sein könnte – auch wenn die Folgen natürlich in keinem Verhältnis stehen – bestehendes und grundsolides Gesetz auszuhöhlen, um anderen Interessen Raum zu geben.
Angesichts der Historie und besonderen Empfindlichkeit der Beklagten und ihres Umfeldes ein nicht ganz von ungefähr aufkeimender Verdacht.

In der nächsten Verhandlungsrunde also Raum für eine Entscheidung, welche nicht nur im Namen des Volkes getroffen wird, sondern diesem auch entspricht?
Angesichts der Tatsache, dass es in vergleichbaren Fällen bereits Einstellungen gab, wie weitere solche noch anhängig sind, mehr als im Sinne einer einheitlichen Rechtsprechung nur zu wünschen!

Erich Neumann, freier investigativer Journalist
über DFJ Deutsche-Foto-Journalisten e. V. www.dfj-ev.de
Medienunternehmer im Gesundheitsbereich und Rechtswesen
Postfach 11 11, 67501 Worms
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© Bild: www.cmp-medien.de CC – Blick in den Zuhörerraum

Bürgerreporter:in:

Erich Neumann aus Kempten

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