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Helmpflicht für Radfahrer passé und dennoch lohnt sich das Helmtragen

Seit Langem wird in Deutschland schon über eine Helmpflicht bei Radfahrern diskutiert, denn gerade Kopfverletzungen können sehr schwerwiegende Schäden hinterlassen oder gar tödlich sein. Auf der anderen Seite gibt es auch Gegner der Helmpflicht, da dadurch befürchtet wird, dass die Fahrradnutzung zurückgeht, weil zum einen das Mitführen eines Helmes im Alltag insbesondere für Berufstätige beschwerlich ist oder weil der Eindruck entstehen könnte, dass Radfahren eine gefährliche Angelegenheit sei. Es wird dann, gerade von diversen Fahrradverbänden, eher für mehr Aufklärungsarbeit plädiert. Letztendlich hat sogar der Bundesgerichtshof mit seinem Urteil vom 17. Juni 2014 sich quasi gegen eine Helmpflicht ausgesprochen, indem er ein Mitverschulden bei einem Unfall einer Radfahrerin, die keinen Helm trug, verneinte. Die Medien berichteten am 17. Juni 2014 zur Urteilsverkündung darüber. Das Urteil ist im Original auch hier http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh nachzulesen.

Was bedeutet dies für die Radfahrer?

Das heißt, dass ein Radfahrer bei einem unverschuldeten Unfall Schadensersatzansprüche gegenüber dem Unfallverursacher hat, ganz gleich, ob er einen Helm getragen hat. Dies war nicht immer der Fall. Vor dem Urteil des Bundesgerichtshofs wurde Radfahrern, die keinen Helm trugen, durchaus eine Mitschuld an ihren Verletzungen insbesondere am Kopf zugesagt und so wurden Schadensersatzsummen nicht zu hundert Prozent übernommen. Dies ist natürlich die juristische Sicht, dennoch lässt es sich auch aus medizinischer nicht leugnen, dass Verletzungen ohne den Schutz durch das Tragen eines Helms viel gravierender sein können. Demnach sollte sich schon jeder Radler überlegen, welcher Gefahr er sich aussetzt und sich gegebenenfalls doch für einen Radhelm entscheiden.

Was, wenn trotz Helm starke Verletzungen auftreten?

Selbstverständlich kann bei einem Aufprall mit dem Fahrrad auf ein motorisiertes Gefährt nie abgeschätzt werden, welche Verletzungen und Langzeitfolgen auftreten werden. Demnach gilt es immer mit Voraussicht Rad zu fahren und gerade auf abbiegende Autos zu achten, denn an Kreuzungen befindet sich der Radfahrer oftmals im sogenannten toten Winkel des Autofahrers und wird somit leicht übersehen. Sollte es dennoch zu einem Unfall kommen, ist es durchaus empfehlenswert neben der gesetzlichen Krankenversicherung auch eine private Unfallversicherung zu haben, um sich finanziell gegen hohe Folgekosten und Arbeitsunfähigkeit zu schützen. Manche Versicherungen bieten sogar Zusatzleistungen für Helmträger an, zum Beispiel bietet die Gothaer Versicherung umfangreiche Unfallversicherungsleistungen an, hier werden für Helmträger nach einem Unfall Bonuszahlungen von bis zu 10000 Euro geleistet.

Bürgerreporter:in:

Christian Gruber aus Dortmund

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