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Sparen sieht anders aus.

Verschiedene Ratsmitglieder der Stadt Menden erhalten mehr Geld.

Bisher bekamen nur Fraktionsvorsitzende neben ihrer Aufwandsentschädigung von 386,60 Euro pro Monat eine zusätzliche Aufwandsentschädigung:
- Vorsitzende von Fraktionen den 2-fachen Satz = 773,20 Euro,
- Vorsitzende von Fraktionen über 10 Mitglieder den 3-fachen Satz = 1.159,80 Euro.
- Die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden bekamen bislang den 1-fachen Satz = 386,60 Euro.
Die neue "Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse" sieht ab dem 01.01.2017 einige Änderungen vor:
- Die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden bekommen jetzt den 1,5-fachen Satz in Höhe von 579,90 Euro. Bei 5 Fraktionen und damit 5 stellvertretenden Vorsitzenden sind das 5 x 0,5 x 386,60 Euro pro Monat = 11.598 Euro pro Jahr mehr an Kosten für die Stadt.
Ganz neu: Auch die Ausschußvorsitzenden erhalten jetzt neben ihrer monatlichen Pauschale als Ratsmitglied in Höhe von 386,60 Euro zusätzlich den 1-fachen Satz von 386,60 Euro pro Monat.

Das bedeutet bei 13 Ausschüssen zusätzliche Kosten in Höhe von 386,60 Euro x 13 = 5025,80 Euro pro Monat x 12 = 60.340,80 Euro pro Jahr .
Macht summa summarum 11.598 Euro plus 60.340,80 Euro = 71.938,80 Euro pro Jahr.

Ob der Rat in der Hauptsatzung von der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit, Ausschüsse von der Regelung - "Aufwandsentschädigung für Ausschußvorsitzende" - auszuschließen (bisher ist nur der Wahlprüfungsausschuß ausgenommen), Gebrauch machen wird oder schon Gebrauch davon gemacht hat, ist eine gute Frage. Hier hätte der Rat die Möglichkeit, nicht nur immer von Sparen zu reden, sondern tatsächlich zu sparen, insbesondere bei sich selbst. Das sollte gerade in Anbetracht der Tatsache, daß Menden eine Stärkungspaktgemeinde ist, eine Selbstverständlichkeit sein.

Mein Vorschlag für die zusätzlich gezahlten Gelder der betroffenen Ratsmitglieder wäre die Bildung eines Fonds für Ausgaben die im Haushalt nicht vorgesehen sind, wie Sport, Soziales u.v.a.m..

Das Ehrenamt im Rat der Stadt Menden ist nicht nur Ehre und Amt, sondern auch eine moralische Verpflichtung gegenüber den Bürgern der Stadt die man vertritt.

  • Notmünze der Stadt Menden 1923 Rückseite
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