ESM in aller Munde; doch welche Folgen hätte der Fiskalpakt?

Damit eine Behandlung einer Krankheit eines Patienten Erfolg verspricht, ist es zwingend notwendig zu Wissen wie das biologische System beim Menschen funktioniert.
Nicht anders verhält es sich beim Finanz- und Wirtschaftsystem. Will ich dort Probleme abstellen, ist es zwingend notwendig zu Wissen wie dieses System funktioniert.

Schaut man sich nun an mit welchen politischen Maßnahmen unsere NEP (=NeoliberaleEinheitsPartei bestehend aus CDU/CSU/FDP/SPD/GRÜNE), und die Troika ( bestehend aus EU-Kommission, EZB, und IWF) die bestehenden Probleme der Finanz- und Wirtschaftskrise) begegnen wollen, wird klar:
Entweder haben sie und deren Berater überhaupt keine Ahnung davon wie dieses System funktioniert (was ich für sehr unwahrscheinlich halte),
Oder aber Sie verstehen dieses System sehr genau, und entscheiden sich ganz bewusst im Wissen um die Folgen für diese Maßnahmen (das dies so ist halte ich für sehr naheliegend)

Über die Folgen eines ratifizierten ESM Vertrages wurde ja schon recht viel berichtet.
Aber wie sieht es mit dem angestrebten Fiskalpakt Vertrag aus? Welche Folgen wird er für uns Alle haben?

Die Partei Die Linke ist m.w. derzeit die einzigste Partei die schon seit langem versucht über z.B. Pressemitteilungen, Bundestagdebatten und Infoständen darüber aufzuklären.

Wie mir scheint mit recht geringem Erfolg, denn nach wie vor wird sich „nur“ über den geplanten ESM Vertrag aufgeregt.

Zitat:
Fiskalpakt

Der Fiskalpakt ist ein zentraler Teil des europäische Fiskalvertrags. Der Vertrag wurde am 2. März von den Staats- und Regierungschefs von allen EU Mitgliedsstaaten der EU – mit Ausnahme von Großbritannien und Tschechien – unterzeichnet. Er tritt in Kraft, wenn 12 Mitgliedsstaaten des Euroraums den Vertrag ratifiziert haben. Der Fiskalvertrag ist insbesondere auf das Drängen der Bundesregierung entstanden, die eine verbindliche Verpflichtung zur Kürzung von Staatsausgaben als Bedingung für sogenannte Hilfskredite stellt.

0,5-Prozent-Schuldenregel: Der Fiskalpakt verlangt, dass die strukturelle Neuverschuldung nicht mehr als 0,5 Prozent der Wirtschaftsleistung entsprechen darf. Die strukturelle Neuverschuldung entspricht dem Defizit, das nicht auf Konjunktureinflüsse zurückzuführen ist. Die Berechnung ist kompliziert und nicht eindeutig. Die für den Fiskalpakt maßgebliche Berechnungsmethode der Europäischen Kommission weist für das Jahr 2011 aus, dass alle Länder der Eurozone – mit der Ausnahme von Estland und Finnland – ein höheres strukturelles Defizit aufwiesen und demnach gemäß dem Fiskalpakt zu quasi automatischen Haushaltkürzungen gezwungen worden wären. Davon betroffen wären 98 Prozent der Bevölkerung und der Wirtschaftskraft des Euroraums.

Die 1/20-Schuldenabbauregel: Der Fiskalpakt verlangt darüber hinaus, dass bestehende Schulden abgebaut werden müssen, wenn die Schulden im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung die 60-Prozent-Marke übersteigen. Davon wären gegenwärtig 12 von 17 Ländern der Eurozone – inklusive Deutschland – betroffen. Von den gegenwärtig bestehenden Staatsschulden in der Eurozone müsste ein Drittel bzw. 2,7 Billionen Euro reduziert werden. Nach Vertrag müssen jährlich jeweils 1/20 der Schulden die über 60 Prozent des BIP hinausgehen, abgebaut werden.

Wer – wie die Bundesregierung – Haushaltskürzungen und Schuldenabbau zur Bedingung für den Erhalt sogenannter Hilfskredite macht, der verkennt die Tatsache, dass die Staatsschulden nicht generell seit Einführung des Euros, sondern insbesondere ab 2008 im Zuge der weltweiten Finanzkrise anstiegen. Ausgelöst wurde die Zunahme durch Konjunktureinbrüche und Bankenrettungen. Einige der heutigen „Krisenstaaten“ (v.a. Irland und Spanien) galten bis zur Finanzkrise sogar als Vorbilder, weil ihre Schuldenquoten bis zur Krise weit unter denen anderer Staaten wie z.B. Deutschland lagen. Die schon vorher aufgelaufenen Schulden in Deutschland sind hingegen nicht auf zusätzliche Staatsausgaben, sondern vornehmlich auf Einnahmeausfälle infolge von Steuergeschenken für Reiche und Unternehmen zurückzuführen. Eins eint die die EU-Staaten: Wo auch immer Staatshaushalte unter Druck geraten sind, war es nicht die Folge überbordender Sozialausgaben, sondern aufgrund von Geschenken an Reiche, Unternehmer und Banker.

Die Kürzungen infolge des Fiskalpakts treffen nicht nur die falschen, sie nützen auch nichts. Die Kürzungen bremsen das Wachstum stärker als die Verschuldung – im schlimmsten Fall bis zur Rezession. Dadurch sinken auch die Einkommen und die Steuereinnahmen. In Griechenland sind die Staatsschulden trotz radikalster Ausgabenkürzungen in den letzten zwei Jahren um knapp 60 Milliarden bzw. 20 Prozent angestiegen.

Durch Inkrafttreten des Fiskalpakts müsste in Deutschland schneller und radikaler in den öffentlichen Haushalten gekürzt werden. Das liegt daran, dass erstens die Vorgaben der deutschen Schuldenbremse von den Ländern erst 2020 und vom Bund 2016 hätten eingehalten werden müssen. Diese Übergangsregeln würden durch den Fiskalvertrag wegfallen. Zweitens enthält die deutsche Schuldenbremse keine 1/20-Regel zum Abbau bestehender Schulden. Deutschland liegt rund 20 Prozentpunkte über dem im Fiskalvertrag festgelegten Richtwert. Das erfordert zusätzliche Kürzungen. Drittens sind die Möglichkeiten, aus konjunkturellen Gründen vom Neuverschuldungsverbot abweichen zu können, im Fiskalpakt deutlich eingeschränkt worden. In der nächsten Finanz- und Wirtschaftskrise wird es dementsprechend kein verlängertes Kurzarbeitergeld und auch kein Konjunkturprogramm zur Sanierung von Kitas und Schulen geben. Viertens umfasst der Fiskalpakt auch die Neuverschuldung der Kommunen. Insgesamt müsste Deutschland bei Inkrafttreten des Fiskalpakts rund 20 Milliarden Euro pro Jahr zusätzlich einsparen. Das entspricht ungefähr der kompletten Summe, den der Bund jährlich für Hartz IV ausgibt.

Der Fiskalpakt ist ein Knebelvertrag. Selbst mit einer verfassungsändernden Mehrheit im Bundesrat und Bundestag wäre das Kürzungsdiktat nicht mehr zu ändern. Eine Beendigung des Fiskalpaktes ist nur bei Einstimmigkeit der Unterzeichnerstaaten möglich. Die Bevölkerung wäre entmündigt. Verletzen Staaten die Regeln des Fiskalpakts – nach gegenwärtigem Stand alle außer Estland und Finnland -, dann wird gegen sie in einem quasi Automatismus ein Defizitverfahren eingeleitet. Dies bedeutet, dass die betroffenen Staaten ihren nationalen Haushalt in Brüssel vorlegen müssen und der Europäische Rat und die EU-Kommission ein Veto gegen den Haushalt einlegen können. Das Europaparlament hat keine Kontrollmöglichkeiten. Das ist eine grundlegende Aushöhlung der Demokratie, denn ein Parlament ohne Haushaltsrecht ist ein kastriertes Parlament. Durch Struktur und Höhe eines Haushalts wird auch die sozialpolitische Ausrichtung einer Gesellschaft bestimmt. Die Ratifizierung des Fiskalpakts hat eine solche Tragweite, dass sie nur von der deutschen Bevölkerung direkt in einer Volksabstimmung legitimiert werden könnte. DIE LINKE wird deshalb gegen den Fiskalpakt vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Nebenbei bemerkt: Auch das Bundesverfassungsgericht würde durch den Fiskalpakt teilweise entmachtet werden, denn die Umsetzung seiner Urteile würde, wenn sie zusätzliche Staatsausgaben zur Folge haben, ggf. durch die EU-Kommission, den Europäischen Rat und in letzter Instand den Europäischen Gerichtshof in Frage gestellt werden können.

Das Ziel solide finanzierter öffentlicher Haushalte lässt sich nicht mit sozial- und wachstumsfeindlichen Haushaltskürzungen erreichen, sondern nur durch Einbeziehung des exorbitant gewachsenen Reichtums, der sich immer mehr in wenigen Händen konzentriert. Die Millionäre, obwohl sie nur rund ein Prozent der Bevölkerung ausmachen, haben inzwischen die Hälfte des gesamten Geldvermögens bei sich angehäuft. Das ist ein soziales, wirtschaftliches und demokratisches Problem. Das Geldvermögen der privaten Haushalte in Deutschland beläuft sich auf rund 4,7 Billionen Euro. Die gesamten Staatsschulden addieren sich auf zwei Billionen. Durch eine jährliche Besteuerung von Vermögen ab einer Million in Höhe von 5 Prozent entstehen allein zusätzliche Steuereinnahmen von gut 80 Mrd. Euro jährlich. Mit einer sozial gerechten Steuerreform und einer einmaligen Vermögensabgabe ließen sich die öffentlichen Schulden ohne Haushalts- und Sozialkürzungen abbauen und darüber hinaus eine sozialere und ökologischere Zukunft gestalten.
Zitat Ende
Quelle: Bundestagsfraktion Die Linke

Bürgerreporter:in:

Petra Schlag aus Marburg

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

Folgen Sie diesem Profil als Erste/r

1 Kommentar

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.