Neue StVO seit Dienstag: Teurer für 🚲-Fahrende! 26 mal - vermeidbare - HÖHERE Bußgelder UND Punkte.

🚲-Fahrer könn(t)en es vermeiden: Es gibt mehr als 26 Gründe für mehr 🚲-Fahrer-Bußgeld, und für 🚲-Fahrer-Punkte! Mit der StVO-Novelle 2020 sind - seit Dienstag - die Bußgelder auch für 🚲-Fahrende deutlich gestiegen, und es werden auch mehr Punkte an 🚲-Fahrende verteilt. - - Bild, von den vielen Fahrradständern am neu gestalteten Bahnhofsplatz am Bahnhof Langenhagen Pferdemarkt mit dem Restaurant "EMMA" im Bahnhofsgebäude selber: http://ADFC-Langenhagen.de
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Bußgelder erhöht.

Chance für entspannteren Straßenverkehr: Auch Radfahrende halten sich - hoffentlich - mehr an Regeln

Nach der StVO-Novelle:
Rauf aufs 🚲, aber sicher(er)!

Die Bußgelder wurden mit Inkrafttreten der StVO-Novelle am Dienstag, 28. April 2020, für alle Verkehrsteilnehmer m/w/d kräftig erhöht: Da sich dann - wahrscheinlich/ hoffentlich - mehr Leute an die Regeln halten, wird dies zu sicherlich führen:
- zu einer Entspannung des gegenseitigen Klimas im Straßenverkehr
- zu einer Reduzierung der gegenseitigen Meckereien wegen Regelverstößen.

Und die Einhaltung von Regeln durch alle führt natürlich auch:
- zu einer Verringerung der Unfallzahlen,
- zu einer Verringerung der Anzahl Getöteter/Verletzter,
- und so zu einer Erhöhung der Sicherheit für alle VerkehrsteilnehmerInnen.

Verstöße:
Teurer & Punkte(!), auch für Radfahrende

Verwarnungs- und Bußgelder für Benutzer von 🚲🚲🚲 sehen seit dem 28. April 2020 sooooo viel teurer / mit mehr Punkten aus, wie unten in der Tabelle.

Die Angabe "von / bis" beruht auf der Unterscheidung der Bußgelder für 🚲-Fahrende in diese vier Rubriken:
- einfacher Verstoß,
- mit Behinderung anderer,
- mit Gefährdung anderer,
- mit Unfallfolge oder mit Sachbeschädigung.

Der ADFC Langenhagen begrüßt aus den oben genannten Gründen die StVO-Novelle 2020. Gleichzeitig appelliert er deshalb auch an alle Radfahrenden in (und um) die Stadt Langenhagen, die Regeln für den Straßenverkehr besser einzuhalten.

Es kostet die 🚲-Fahrenden:
Mehr Geld und mehr Punkte

Der amtliche Bußgeldkatalog führt nicht sämtliche Ordnungswidrigkeiten von Radfahrenden einzeln auf: Alle anderen Verkehrsverstöße, für die Kraftfahrer ein Bußgeld über 35 Euro zahlen, werden bei Radfahrenden und Zufußgehenden mit dem halben Regelsatz geahndet. Die Angaben erheben deshalb keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Verwarnungsgeld
Für Radfahrende beträgt das Verwarnungsgeld 15 Euro, wenn der Bußgeldkatalog nichts anderes bestimmt.

Zusatzkosten Bußgeld
Zustzlich zum Bußgeldbescheid, in der Regel ab 60,00 €, kommen stets Gebühren und Zustellungskosten in Höhe von 28,50 Euro hinzu.
;-)

Punkte
Ab 60 Euro Bußgeld wird mindestens(!) ein Punkt im Kraftfahrt-Zentralregister in Flensburg eingetragen.

26 ausgewählte Tatbestände für Radfahrende

1.
Nichtbenutzung des vor­handenen, beschilderten Radwegs
20 bis 35 €

2.
Benutzung des be­schilderten Rad­weges in nicht zugelas­sener Richtung
20 bis 35 €

3.
Befahren einer Einbahn­straße oder eines Kreisverkehrs in nicht vor­geschrie­bener Fahrt­richtung
20 bis 35 €

4.
Befahren eines nicht freigegebenen Gehwegs
55 bis 100 €  

5.
Befahren einer nicht frei­gege­benen Fuß­gänger­zone
25 bis 40 € 

6.
Befahren einer frei­gege­benen Fuß­gänger­zone oder eines Geh­wegs mit mehr als Schrittgeschwindigkeit
15 €

7.
Auf Geh- und Radweg Geschwindigkeit nicht an Fußgänger angepasst
15 €

8.
Befahren eines für Fahrzeuge oder Fahr­räder ge­sperrten Bereichs
25 bis 40 € 

9.
Trotz vorhandener Schutz­streifen­markierung nicht auf der rechten Seite gefahren
15 bis 30 € 

10.
Fehler beim direkten oder indirekten Linksabbiegen
15 bis 30 €

11.
Nebeneinander gefahren und dabei andere behindert
20 bis 30 €

12.
Freihändig fahren
5 €

13.
Beför­derung eines Kindes auf einem Fahr­rad ohne vor­geschrie­bene Sicher­heits­vorrich­tungen
5 €

14.
Beförderung einer über 7 Jahre alten Person auf einem ein­sitzigen Fahr­rad oder im Anhänger
5 Euro

15.
Beleuchtungseinrichtungen (auch Rückstrahler) am Fahr­rad nicht vor­handen oder nicht betriebs­bereit
20 bis 35 €

16.
Beleuchtung trotz Dunkel­heit oder schlechter Sicht nicht benutzt oder verschmutzt / verdeckt
20 bis 35 €

17.
Bremsen oder Klingel ent­sprechen nicht den Vor­schriften, sind nicht vor­handen oder betriebs­bereit
15 €

18.
Fahrzeug nicht vorschrifts­mäßig, dadurch Verkehrs­sicherheit wesentlich beein­trächtigt
80 €, 1 Punkt

19.
Haltgebot oder andere Zeichen von Polizei­beamten nicht beachtet
25 €

20.
Elektronische Geräte (z. B. Mobiltelefon) rechtswidrig benutzt
55 €

21.
Missachtung des Rotlichts an der Ampel
60 bis 120 €, 1 Punkt 

23.
Die Ampel war bereits län­ger als eine Sekunde rot
100 bis 180 €, 1 Punkt

23.
Bahn­über­gang trotz geschlossener (Halb-)Schranke überquert
350 €, 2 Punkte

24.
Fußgängern am Fuß­gänger­über­weg (Zebrastreifen) das Überqueren nicht ermöglicht
40 € 

25.
In Fuß­gänger­zone mit zugelassenem Radverkehr Fußgänger gefährdet
20 €

26.
Fahrzeug geführt, obwohl das Gehör durch ein Gerät beein­trächtigt war
15 €

- - - - - - - -
26 Tatbestände:
Zusammengestellt vom ADFC e.V., Berlin.
Quelle:
Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog.

Bürgerreporter:in:

Reinhard's BLOG: Sicher(er) radfahren! aus Langenhagen

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