Abstand mindestens 1,5 m: Für Autofahrer galt das schon immer ...

Besser mit mindestens 1,5 m Abstand.

Geht doch!
Vielen Dank, liebe Autofahrer!

1,5 m mindestens: Prima, dass das mit dem Mindestabstand immer SO gut klappt!

Verbindliche Regelung, gültig bisher schon, und nochmals detaillierter in der StVO-Novelle 2020:
- immer 1,5 m Seitenabstand innerorts,
- immer 2,0 m Seitenabstand außerorts.

Sind diese Mindest-Abstände nicht einzuhalten gilt: 
Radfahrer überholen = für Kfz verboten!

HIER ist dazu die Karte mit 🚲-Überholverbot durch Kfz für Straßen in der Stadt Langenhagen (Karte in Arbeit).

Social Distancing:
Erhöht die Sicherheit, auch für 🚲-Fahrende!

Tipp
Die Abstandsanzeige am Fahrrad im Bild unten ist genau 1,5 m lang.

Damit ist klar, dass in der Karl-Kellner-Straße (Fahrradstraße in Langenhagen) an dieser Stelle keine Radfahrenden überholt werden dürfen, weil der verbliebende Platz für vorbeifahrende Autos nicht reicht:

Bitte die rechtlichen Hinweise im verlinkten Artikel beachten.

Bürgerreporter:in:

Reinhard's BLOG: Sicher(er) radfahren! aus Langenhagen

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