SPIEGEL-Falschmeldung: Von Lkw erfasst. Richtig: Straftäter am Steuer tötet 11-jähriges Kind mit seinem Lkw.

https://www.spiegel.de/panorama/bayern-elfjaehrige-auf-schulgelaende-von-lastwagen-erfasst-tot-a-f95bad6b-23fc-4031-91bf-b3a6e78021fe

Tatwerkzeug Lkw.

Heute im "Spiegel":
Straftäter im Lkw tötet Kind mit Lkw

Details:
Siehe Link unter dem Bild.

Fahrlässige Tötung: Straftat nach § 222 Strafgesetzbuch StGB

Die verbindliche Vorgabe für alle Personen am Lkw-Steuer
Nach § 46 der Deutschen Gesetzlichen Unfall-Versicherung DGUV Vorschrift 70 Absatz (1) gilt: "Der Fahrzeugführer darf nur rückwärtsfahren oder zurücksetzen, wenn sichergestellt ist, dass niemand gefährdet wird; kann dies nicht sichergestellt werden, hat er sich durch einen Einweiser einweisen zu lassen.

Langenhagen
Auch in Langenhagen leiden Radfahrende unter Berufskraftfahrern = Berufskraftgefährdern(?). Letzter Fall: Lkw-Fahrer tötet Kind auf dem Weg von seiner Schule in Langenhagen-Wiesenau beim Rechtsabbiegen. Das Kind hatte für die Querung der Straße ein grünes Radweg-Ampellicht. Der Kreuzungsbereich ist sehr übersichtlich.

Bürgerreporter:in:

Reinhard's BLOG: Sicher(er) radfahren! aus Langenhagen

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