In Kraft! Das technische Regelwerk "E Klima 2022"
Für Kfz, Rad & Fuß! Grundlegende(!) Veränderung der Verkehrsplanung in Städten, Gemeinden und Landkreisen

Neue Möglichkeiten für die Mobilität vor Ort durch die "E Klima 2022" | Foto: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV): E Klima 2022 – Steckbriefe Oktober 2022 mit Ergänzungen September 2023
  • Neue Möglichkeiten für die Mobilität vor Ort durch die "E Klima 2022"
  • Foto: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV): E Klima 2022 – Steckbriefe Oktober 2022 mit Ergänzungen September 2023
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Neues Regelwerk, Link s.u. ...

Das neue technische Regelwerk "E Klima 2022" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) verändert die Verkehrsplanung in Städten, Gemeinden und Landkreisen grundlegend:

  • Straßen sind auf einen abnehmenden Kfz-Verkehr auszulegen
  • Parkflächen im öffentlichen Verkehrsraum sind spürbar zu reduzieren
  • Für den zunehmenden Fuß- und Radverkehr sind durchgehende, ausreichend breite und sichere Netze bereitzustellen.
  •  Gemeinsam mit dem Öffentlichen Verkehr sind Fuß- und Radverkehr gegenüber Kraftfahrzeugen zu priorisieren – z. B. hinsichtlich der Wartezeit an Lichtsignalanlagen
  • Im öffentlichen Straßenraum sollen mehr Begrünung sowie mehr Retentions- bzw. Versickerungsflächen geschaffen und die Kommunen damit fit für die Herausforderungen des Klimawandels werden.

Entscheiderinnen und Entscheider erhalten so vor Ort neue Möglichkeiten, um die Mobilitätswende voranzubringen.
 

Was "E Klima 2022" für die Verkehrsplanung in Kommunen bedeutet, können Sie der unten angefügten Publikation entnehmen.

Initiatoren sind die Arbeitsgemeinschaften Fahrrad- und Fußgängerfreundlicher Kommunen in Deutschland, die gemeinsam über die weitreichenden Änderungen für Kommunen informieren. Das Faktenblatt ist inzwischen als 2., aktualisierte Auflage erschienen.

Wie verbindlich sind die E Klima 2022?
Die E Klima 2022 bestehen aus zwei Teilen:
1.
Die grundlegenden Aussagen zur Priorisierung von ÖV, Rad- und Fußverkehr (Seite 1 der unten verlinkten Publikation) stehen im Hauptdokument, das als R2-Regelwerk als Stand der Technik anzusehen ist.
2.
Die auf den Innenseiten dieser Publikation dargestellten Inhalte sind dagegen als Anhang in sog. Steckbriefen aufgeführt und als Handlungsoptionen eingestuft.

Unabhängig davon können die Inhalte der E Klima 2022 durch den Baulastträger freiwillig angewendet werden. Bei Abweichungen von Inhalten bestehender Regelwerke (z.B. HBS, RASt 06, ERA 2010, EFA) ist ggf. eine gründliche Abwägung und Begründung erforderlich:

  • Die E Klima 2022 ermöglichen es Ihnen beispielsweise, aus verkehrspolitischen Gründen Fahrzeitverlängerungen für den Kfz-Verkehr zu planen – und damit ÖV, Fuß- und Radverkehr als Alternative attraktiver zumachen.
  • Ermöglichen Sie die Anwendung solcher Freiräume.
  • Spürbare Veränderungen erreichen Sie mit Push & Pull. Setzen Sie daher auf das Zusammenspiel von Maßnahmen, die sich gegenseitig ergänzen – bei Bedarf auch durch Zusammenarbeit mit anderen Kommunen.

Link zum pdf-Datenblatt
auf dem Server der agfk Niedersachsen/Bremen:
Das neue Regelwerk "E Klima 2022", leicht erklärt

Bürgerreporter:in:

Reinhard's BLOG: Sicher(er) radfahren! aus Langenhagen

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