Er misst knapp zwölf Zoll = 35 cm, und damit ist er deutlich zu kurz ....
Abstand!
Wo selber kaufen
Die ADFC-Ortsgruppe Langenhagen weist bei Bedarf Lieferquellen für den Abstandshalter nach.
Zu kurz
Dieser Abstandhalter ist 35 cm lang, also knapp 12 Zoll
Früher wurden Teile wie diese öfter benutzt, um auf den festgelegten Abstand hinzuweisen. Nun erleben sie gerade eine Renaissance, weil's immer noch nötig ist: Die seitlichen Abstände Kfz/Rad werden beim Überholen (zu) oft nicht eingehalten ....
Zu kurz für 1,5 m / 2,0 m
Der Abstand beim Überholen von Fahrrädern durch Kfz ist richterlich innerorts mit 1,5 m festgelegt, und außerorts mit 2 m Abstand.
Die mindestens zwei Meter gelten laut Rechtsprechung immer bei Kindern, Gebrechlichen, Älteren, bei seitlichen Winden und bei Steigungen. Und außerorts, steht ja schon oben ...
Um 77 % zu kurz
Deshalb ist die rote Abstandshalter mit seinen 12 Zoll deutlich zu kurz gegenüber den Vorgaben, um zum richtigen Abstand von 1,5 m zu animieren.m, aber: Er hilft, und trägt dazu bei ...
Richterlich festgelegt
Der richtige Abstand, mit 1,5 m gegenüber Erwachsenen bei Überholen mit max. 50 km/h, ist auf diesem Bild zu sehen. Diese ans Rad montiere Badenudel ist exakt 1,5 m lang:
1.
Wieso beidseitig?
2.
Von den Richtern wurde - nach unnötigen Unfällen Kfz/Rad beim Überholen - der Abstand(!) so festgelegt.
3.
Bei diesen Festlegungen in Form von Urteilen ging es also um "Lücke" zwischen den Fahrzeugen beim Überholen von Rädern durch Kfz, und nicht um die Fahrzeugbreite selber.
4.
Fahrzeugbreite
Ein etwas größerer Pkw ist - mit Spiegeln - 2,20 Meter breit.
Ein etwas größerer Radfahrer ist - mit ausgeklappten Ellenbogen - 0,8 Meter breit.
Bei beiden Fahrzeugtypen ist beim Vorbeifahren Abstand sinnvoll bzw. vorgegeben, der dann aber entweder bei beiden Fahrzeugtypen sinnvollerweise mit anrechenbar wäre, oder bei keinem der beiden.
5.
Wem der von den Richtern vorgegebene Überholabstand Pkw/Rad nicht passt, kann ja gegen die bereits ergangenen Urteile Klage einlegen.