Corona & Fahrrad im ECHO: 1,5 Meter ABSTAND ist auch gegenüber 🚲-Fahrenden das Maß aller Dinge!

Abstand 1,5 m.

1,50 Meter = Maß aller Dinge!

Identisch!
Gleichen Abstand halten:

- 1,5 Meter mindestens, wegen Corona
- 1,5 Meter mindestens, wegen 🚲-Schutz

1,5 m Mindest-Abstand:
Zwei mal ist gerade das gleiche Maß aktuell, und darauf baut auch der Artikel auf der Frontseite des ECHO vom 9. Mai 2020 auf. Denn die StVO-Novelle, gerade veröffentlicht am Dienstag, den 28. April 2020, schreibt folgende Abstände bei Überholen vor:
innerorts:
1,5 Meter Mindest Abstand zwischen überholendem Kfz und der Person auf dem 🚲,
außerorts:
2,0 Meter Mindestabstand zwischen überholendem Kfz und der Person auf dem 🚲.

Parallel
Wegen der gerade herrschenden Corona-Pandemie ist das Maß 1,5 Meter Mindestabstand ja gerade geläufig.

Zu dicht?
Höhere Bußgelder / schneller Punkte

Am Pressegespräch mit dem ECHO nahmen Petra-Angelika Brandt (Ideen, Projekte, Archiv) und Dr. Reinhard Spörer (Sprecher) teil. Dabei ging es auch um die deutliche Steigerung der Bußgelder und die jetzt deutlich frühere Vergabe von Punkten in Flensburg.
Der Sprecher des ADFC Langenhagen weist darauf hin, dass die Bußgelder für zu dichtes Vorbeifahren - also unterhalb der nun fix vorgegebenen Mindestmaße 1,5 / 2,0 m - seit der StVO-Novelle mit erheblich erhöhten Bußgeldern bewertet wird, und auch mit Punkten in der Verkehrssünder-Kartei in Flensburg.

Alles zu lesen
Der komplette Artikel ist direkt auf der Frontseite / ersten Seite im Langenhagener ECHO vom 9. Mai 2020 zu lesen:
- geduckt kostenfrei in alle Haushalte in Langenhagen,
- alternativ: Online hier als pdf in der ECHO-Zeitungsschau
- alternativ: Online hier als Meldung im aktuellen ECHO-Journal

Bürgerreporter:in:

Reinhard's BLOG: Sicher(er) radfahren! aus Langenhagen

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