Faule Lkw-Fahrer? Aufkleber warnt in Langenhagen. - "Vorsicht: Lkw-Fahrer schaut NICHT in die Spiegel!" - Spediteure sind in der Verantwortung

WARNUNG! Dieser Aufkleber warnt vor Fahrern von Lkw, die zu "faul" sind für den Blick in die Spiegel des Lkw bzw. für den Blick über die Schulter. SO wird Unfallvermeidung ausgesetzt. . - . - . - . - Spediteure stehen besonders in der Verantwortung, denn diese Betreiber von Lkw könn(t)en die Gefahren reduzieren, durch die Nachrüstung von Abbiegeassistnten: WARUM haben das nicht längst alle(!) Spediteure gemacht???
  • WARNUNG! Dieser Aufkleber warnt vor Fahrern von Lkw, die zu "faul" sind für den Blick in die Spiegel des Lkw bzw. für den Blick über die Schulter. SO wird Unfallvermeidung ausgesetzt. . - . - . - . - Spediteure stehen besonders in der Verantwortung, denn diese Betreiber von Lkw könn(t)en die Gefahren reduzieren, durch die Nachrüstung von Abbiegeassistnten: WARUM haben das nicht längst alle(!) Spediteure gemacht???
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🚲-Fahren macht Spaß!

Töten durch Faulheit? 

Lkw-Spiegel: Reinschauen? Ach was ...

Rechtsabbiegende Lkw sind dann eine Gefahr, wenn die Person am Steuer um die Ecke fährt, OHNE in die vorhandenen Spiegel zu schauen: DIESER Aufkleber warnt vor solchen Fahrerinnen und Fahrern.

Verantwortung:
Warum sind bestimmte Spediteure soooo inaktiv?

Spediteure/Lkw-Betreiber stehen besonders in der Verantwortung, denn diese Betreiber von Lkw könn(t)en die Gefahren reduzieren, durch die Nachrüstung von Abbiegeassistenten: WARUM haben das nicht längst alle(!) Spediteure gemacht??? Denn es geht ...

Geht doch!
Diese (und viele, viele andere) Lkw-Betreiber haben ihre Lkw komplett mit Abbiegeassistenten ausgestattet:

  • alle(!) 120 Lkw: Spedition Böhm Güterverkehr GmbH, Langenhagen
  • alle(!) 155 Lkw: Land Niedersachsen, incl. aller Sonder-Lkw
  • alle(!) 15 Lkw: Stadt Langenhagen, u.a. incl. Schneeräumer und Feuerwehr

Frage
Sind Spediteure, die ihre Lkw NICHT mit Abbiegeassistenten nachrüsten, verantwortungslos?

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Die rechtliche Lage

Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung StVZO lässt keine "tötenden Winkel" zu, denn sie schreibt im § 56 "Spiegelparagraph" so:

StVZO: Bau- und Betriebsvorschriften
§ 56 Spiegel und andere Einrichtungen für indirekte Sicht

Absatz (1): Kraftfahrzeuge müssen nach Maßgabe der Absätze 2 bis 3 Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht haben, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts, zur Seite und unmittelbar vor dem Fahrzeug - auch beim Mitführen von Anhängern - alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.

Wesentlicher Verkehrsvorgang für Lkw-Fahrer
Beim Rechtsabbiegen niemanden totfahren.

Konsequenz: Sofortige Lkw-Stilllegung 
Fahrzeuge ohne diese Sichtmöglichkeit, also mit dem "tötenden Winkel", müssen sofort stillgelegt werden:
Sie entsprechen NICHT der StVZO.

Link zum § 56 StVZO
https://www.buzer.de/56_StVZO.htm

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Auf Anfrage
Bezugsquelle für die Aufkleber.

Bürgerreporter:in:

Reinhard's BLOG: Sicher(er) radfahren! aus Langenhagen

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