ECHO: Sag's doch treffend! Gestürzt, angefahren, oder doch "umgefahren"?

"Umgefahren" ist der richtige Ausdruck, wenn eine Person am Steuer eine Radfahrerin anfährt und diese daraufhin stürzt. Der vom ECHO gewählte Begriff "gestürzt verschweigt die Ursache dieser fahrlässigen Körperverletzung, Straftat nach § 229 StGB.
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  • "Umgefahren" ist der richtige Ausdruck, wenn eine Person am Steuer eine Radfahrerin anfährt und diese daraufhin stürzt. Der vom ECHO gewählte Begriff "gestürzt verschweigt die Ursache dieser fahrlässigen Körperverletzung, Straftat nach § 229 StGB.
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Stimmt's?


ECHO Langenhagen korrigiert Unfall-Meldung: Jetzt etwas "richtiger".


Der Beschreibungsverlauf im ECHO
- gestürzt = falsch,
- angefahren: = richtiger,
- umgefahren = richtig richtig.

Auch das ECHO in Langenhagen lernt(e) mit Hilfe des ADFC Langenhagen, wie richtige Überschriften verfasst werden.

Die Fakten, kurzgefasst
Eine Autofahrerin stieß mit einer Radfahrerin auf der vorfahrtsberechtigten Straße zusammen, dabei stürzte die Autofahrerin die Radfahrerin um.
Falsch: ECHO schreibt
Radfahrerin verletzte sich.
Richtig ist
Die Kfz-Fahrerin fuhr die Radfahrerin um,
und die Kfz-Fahrerin verletzte dabei die Radfahrerin:
Fahrlässige Körperverletzung

ECHO Überschrift im Wandel
nach unserem Telefonat mit dem ECHO

  • Stufe "1" (Bild 1)
    "Radfahrerin gestürzt".
    Unsere Frage ans ECHO: Wie, so ganz alleine? 
  • Stufe "2" (Bild 2)
    "Radfahrerin angefahren"
    Unsere Frage ans ECHO: Wie, und dann ist sie dich umgefallen?
  • Stufe "3" (kein Bild)
    "Radfahrerin umgefahren"
    Dies beschreibt die Fakten (s.o., s.u.) , wurde jedoch vom ECHO nicht umgesetzt: Ist es beim ECHO nicht schicklich, Täter-Personen am Steuer für die Tat eindeutig zu benennen? Tat = fahrlässige Körperverletzung gemäß § 229 StGB.

Bild 2
In "angefahren" änderte das ECHO nach Anruf des ADFC Langenhagen die Überschrift, was aber die Konsequenz dieses Anfahrens nicht beinhaltet, nämlich das Stürzen der Radfahrerin mit beinhaltender fahrlässiger Körperverletzung, Straftat nach § 229 StGB. Wir sind der Meinung, dass der Begriff "umgefahren" Ursache und Wirkung kurz, knapp und treffend beschreibt. Beschreiben würde.

Quelle
Link zum Unfall-Artikel mit fahrlässiger Körperverletzung im ECHO, in der geänderten 2 Version.

Der komplette Bericht des ECHO Langenhagen
Langenhagen. Eine 32-jährige Autofahrerin aus Langenhagen übersah nach Auskunft der Polizei am Dienstag gegen 16.05 Uhr beim Einfahren von der Straße Vosskamp auf die Godshorner Straße eine auf dem Radweg querende 15-jährige Radfahrerin. Es kam zum Zusammenstoß zwischen dem Daimler und dem Pedelec. Die Radfahrerin stürzte und verletzte sich hierbei leicht. Ein Rettungswagen transportierte die Jugendliche in ein Krankenhaus. Die Erziehungsberechtigten wurden informiert und erschienen an der Unfallstelle.

Unser Motto: 
Rauf aufs 🚲 - aber sicher(er)! 

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Hinweis
Der ADFC Langenhagen appelliert an alle Teilnehmenden im Straßenverkehr, sich an die Regeln der StVO/der StVZO zu halten und bittet weiterhin alle um Höflichkeit, Freundlichkeit, Zuvorkommen, Vorsicht, Rücksicht und - besonders - um Gelassenheit.
Und:
Die ADFC-Ortsgruppe Langenhagen tritt für eine tatsachenbasierte Berichterstattung ein.

StVO = Straßenverkehrs-Ordnung
StVZO = Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
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Das Wichtigste für uns:
Rauf aufs 🚲, aber sicher(er)!

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"Umgefahren" ist der richtige Ausdruck, wenn eine Person am Steuer eine Radfahrerin anfährt und diese daraufhin stürzt. Der vom ECHO gewählte Begriff "gestürzt verschweigt die Ursache dieser fahrlässigen Körperverletzung, Straftat nach § 229 StGB.
In "angefahren"  änderte das ECHO nach Anruf des ADFC Langenhagen die Überschrift, was aber die Konsequenz dieses Anfahrens nicht beinhaltet, nämlich das Stürzen der Radfahrerin mit anschließender fahrlässiger Körperverletzung, Straftat nach § 229 StGB. Wir sind der Meinung, dass der Begriff "umgefahren" Ursache und Wirkung kurz, knapp und treffend beschreibt. Beschreiben würde.
Bürgerreporter:in:

Reinhard's BLOG: Sicher(er) radfahren! aus Langenhagen

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