1,5 Meter Mindestabstand? Das zweitbeste Mittel ...

Das zweitwirksamste Mittel gegen 🚘-Fahrende, die Personen auf dem 🚲 zu dicht überholen: Diese Warnwesten der Ortsgruppe Langenhagen. Info: https://www.Kontakt.AdfcLangenhagen.de
  • Das zweitwirksamste Mittel gegen 🚘-Fahrende, die Personen auf dem 🚲 zu dicht überholen: Diese Warnwesten der Ortsgruppe Langenhagen. Info: https://www.Kontakt.AdfcLangenhagen.de
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Rauf aufs 🚲, aber sicher(er)!

Ausreichender Mindest-Überhol-Abstand 🚘/🚲 rettet Menschenleben!

Wirksamstes Mittel
Personen am Steuer von Kfz halten den Mindest-Überhol-Abstand "selber" zu Radfahrenden (besonders zu den breiteren Lastenrädern) ein, laut § 5 StVO:
- min. 1 5 m innerorts,
- min. 2,0 m außerorts.

Zweitbestes Mittel
Siehe Bild

Der Vorschriftentext
Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden. Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m.

Gesetze im Internet
Link zu § 5 StVO "Überholen"

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__5.h...~:text=Beim%20%C3%9Cberholen%20muss%20ein%20ausreichender,und%20au%C3%9Ferorts%20mindestens%202%20m.

Bürgerreporter:in:

Reinhard's BLOG: Sicher(er) radfahren! aus Langenhagen

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