Keine Gartenabfaelle auf Wald- und Gruenflaechen entsorgen

Unmittelbar an einem Landschaftsschutzgebiet in Langenfeld Wiescheid
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Bonn, 25. Juni 2012:Grünschnitt, Gras, und Laub, derer sich Gartenbesitzer entledigen möchten, gelten rechtlich als Abfall und dürfen nicht im Wald, in der freien Natur und auf Grünflächen entsorgt werden.

Oft wird die Meinung vertreten, man füge der Natur keinen Schaden zu, da es sich um verrottbares Material handelt. Was banal klingt ist jedoch kein Kavaliersdelikt. "Diese Art der Entsorgung ist illegal. In den Pflanzenabfall-Verordnungen der Länder ist vorgeschrieben, dass Gartenabfälle ordnungsgemäß zu entsorgen sind. Pflanzliche Abfälle sind entweder - wie der übrige Müll - dem öffentlichen Entsorgungsträger zu überlassen oder können im eigenen Garten kompostiert werden", sagte Prof. Beate Jessel, Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz (BfN). Denn Wald- und Grünflächen der freien Natur sind in der Regel eine gut abgestimmte Lebensgemeinschaft. "Bringt man zusätzliche Komponenten in dieses Gleichgewicht ein, verändert sich das Nährstoffangebot und die sensiblen Ökosysteme werden langfristig gestört", erklärt Jessel. "Die Verrottung der Pflanzen sorgt für einen verstärkten Nährstoffeintrag", so die BfN-Präsidentin. Damit wird die Zusammensetzung der Böden empfindlich gestört. Pflanzen, die auf nährstoffarmen Böden zurechtkommen wie Veilchen oder viele Wiesenblumen werden durch Nährstoff liebende Allerweltspflanzen wie Brennnesseln oder Brombeersträucher vertrieben.

Mit Sorge beobachtet das BfN auch, dass mit der illegalen Entsorgung auch gebietsfremde Pflanzenarten in die freie Natur eingebracht werden, die die Lebensgemeinschaften im Wald, am Waldrand oder in Schutzgebieten negativ beeinflussen können. Nicht selten treiben auch Wurzelreste mancher Gartenpflanzen wieder aus und verdrängen somit die ursprüngliche Pflanzenwelt.

Welche Konsequenzen hat eine illegale Entsorgung von Gartenabfällen für die Wald- und Grünflächen?

* Der Nährstoffhaushalt wird durch Stickstoffeinträge gestört. Infolge
der Überdüngung breiten sich Stickstoff liebende Pflanzen wie
Brennnesseln oft flächig aus. Anspruchsvollere Pflanzen verschwinden
dagegen.

* Gärung und Fäulnisbildung (insbesondere bei Rasenschnitt) führen zur
Störung der Mikroorganismen im Boden und somit des natürlichen
Nährstoffkreislaufs.

* Gartenabfälle können Wurzeln, Zwiebeln, Knollen oder Samen von
nichtheimischen, konkurrenzstarken Pflanzen enthalten, die sich
ausbreiten und unsere heimischen Pflanzen verdrängen können.

* Durch Gartenabfälle gelangt Nitrat in den Boden, das sich letztlich
in unserem Grundwasser wiederfindet. Es schadet der Wasserqualität
und damit unserer Gesundheit.

* Sobald sich an einer Stelle Abfälle befinden, kommt durch Nachahmer
immer mehr Unrat dazu. Innerhalb kurzer Zeit befindet sich eine
kleine Deponie in Wald, Grünflächen oder unter Büschen auf der sich
neben Grünschnitt Abfälle aller Art sammeln.

* Abfälle müssen, auch wenn sie von Dritten illegal abgelagert wurden,
nach Abfallrecht vom Grundeigentümer entfernt und einer
ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden. Das verursacht Kosten.
Handelt es sich um Staats- oder Gemeindewald oder öffentliche
Grünflächen sind, diese von der öffentlichen Hand zu tragen - also
auch von Ihnen als Steuerzahler.

* Die Entsorgung im Wald und auf Grünflächen verstößt gegen
umweltrechtliche Vorschriften und stellt zumeist eine bußgeldbewehrte
Ordnungswidrigkeit dar.

Fazit:

Gartenabfälle in der freien Natur sind nicht nur ein unschöner Anblick.
Durch den erhöhten Nährstoffeintrag und die Einbringung nichtheimischer, möglicherweise invasiver Pflanzenarten können auch beachtliche Schäden an der Natur angerichtet werden. Aus einer eventuell einmaligen Ablagerung solchen Materials wird zudem häufig Gewohnheit oder Nachbarn schließen sich diesem Fehlverhalten an. Mit der Zeit werden Grün- und Waldflächen hinter Privatgrundstücken mit unansehnlichen pflanzlichen Abfällen überhäuft. Erfahrungsgemäß lässt weiterer Müll wie und Plastikabfälle nicht lange auf sich warten - weder für die Anlieger noch für Spaziergänger ist es ein schöner Anblick, wenn sich so quasi wilde Mülldeponien entwickeln.

Die rechtlichen Vorgaben können je nach Land und Kommune unterschiedlich sein. Im Einzelnen gibt die örtlich zuständige Behörde gerne Auskunft.

Annahmestellen in Langenfeld:

Industriestraße, Ecke Winkelsweg
Mo. u. Fr. 08:00 - 18:45 Uhr
Di. - Do. 08:00 - 15:45 Uhr
Sa. 08:00 - 12:00 Uhr

Hansastraße
Mo. geschlossen
Di. - Do. 08:00 - 11:45 und von 12:45 - 15:45 Uhr
Fr. 13:00 - 16:45 Uhr
Sa. 08:00 - 11:45 Uhr

Unmittelbar an einem Landschaftsschutzgebiet in Langenfeld Wiescheid
Unmittelbar an einem Landschaftsschutzgebiet in Langenfeld Wiescheid
Bürgerreporter:in:

Karl-Heinz Huber aus Langenfeld

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