Novelle der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung darf das heimische Kaminfeuer nicht gefährden

Bundestagsabgeordneter Dr. Georg Nüßlein (CSU)
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Das Bundesumweltministerium hatte im Frühjahr 2007 der AG Umwelt der CDU/ CSU Bundestagsfraktion seine Pläne zur Novelle der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung mit drastischen Verschärfungen vorgestellt. Nüßlein hat sich seitdem innerhalb der Unions-Fraktion dafür stark gemacht, daß die ursprünglich vom Ministerium vorgesehenen Entwürfe nochmals an entscheidenden Eckpunkten überarbeitet wurden.

Zusammen mit anderen Politikern der Unionsfraktion konnte Nüßlein in den letzten Monaten bewirken, daß entscheidende Änderungen und Abmilderungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurfstext des Bundesumweltministeriums vorgenommen wurden.

Nach dem derzeitigen Stand der Dinge rechnet Nüßlein damit, daß die Novelle der Bundesimmissionsschutzverordnung Anfang nächsten Jahres in den Bundestag überwiesen wird.

Zufrieden ist er mit dem aktuellen Stand der Dinge noch nicht: „Auch wenn wir schon entscheidende Abänderungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurfstext herbeiführen konnten, bin ich noch nicht bereit, dem bestehenden Entwurf zuzustimmen.“ Nüßlein steht dabei nicht nur den vorgesehenen Übergangsfristen für Altanlagen kritisch gegenüber und tritt zusammen mit anderen Unionsabgeordneten dafür ein, daß die neuen Grenzwerte für bestehende Öfen erst ab 2020 eingehalten werden müssen. Der CSU-Politiker erklärt: „Wenn nach den derzeitigen Plänen des Umweltministeriums von insgesamt knapp 14 Millionen Anlagen rund 7 Mio von einer Nachrüstung bzw. vom Austausch betroffen sein sollen, dann stellt sich die Frage, ob Umweltschutz noch für alle finanzierbar ist. Und diese Frage darf nicht aufkommen.“

Bürgerreporter:in:

Stefan Baisch aus Günzburg

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