Wann brauche ich eine Vorsorgevollmacht, Betreuungs- oder Patientenverfügung?

Foto: Quelle Pixabay

Eigentlich brauchen Sie keines dieser Dokumente. Ihr Leben wird auch ohne diese Papiere seinen Lauf nehmen. Der Vorteil einer Vorsorgevollmacht, Betreuungs- oder Patientenverfügung ist aber: Sie können in einem gewissen Rahmen Einfluss nehmen, wie es läuft.

Alle drei Dokumente geben Ihnen die Möglichkeit, bereits jetzt Entscheidungen für eine mögliche Zukunft zu treffen, in der Sie Ihre Meinung und Ihren Willen nicht mehr rechtskräftig äußern können. Denn sonst werden andere Menschen die anstehenden Entscheidungen für Sie treffen müssen.

Es gibt Dinge, die unbedeutend erscheinen, die jedoch geregelt werden sollten. Wie zum Beispiel: Wer darf dann meine Post öffnen? Wer wird meine ausstehenden Rechnungen bezahlen? Wer darf mich bei Behörden vertreten? Zusätzlich können noch wichtige und weitreichende Fragen auftauchen. Vielleicht muss geklärt werden: ist ein Leben alleine zu Hause möglich oder ist der Einzug in ein Seniorenheim für alle Beteiligten die bessere Lösung? Ist eine lebensverlängernde Therapie, wie der Einsatz einer Ernährungssonde, gewünscht oder nicht? Muss aus finanziellen Gründen ihr Haus verkauft oder vermietet werden? All dies und mehr müssen Andere für Sie entscheiden, wenn Sie selbst es nicht mehr können.

Mit einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung können Sie entscheiden, WER dieser Mensch sein wird. Sie können dafür eine Person auswählen, die Sie gut kennen und der Sie vertrauen. Sie können sich mit ihr vorab über ihre Vorstellungen und Wünsche in bestimmten Lebenssituationen unterhalten. Dies schafft Handlungsklarheit und Sicherheit in der Familie und für Sie selbst.

Mit einer Patientenverfügung legen Sie zu bestimmten, möglicherweise eintretenden gesundheitlichen Zuständen einen Behandlungswillen fest, für den Fall, dass Sie sich später selbst nicht mehr dazu äußern können, also im juristischen Sinne „nicht einwilligungsfähig“ sind.
Beispielsweise könnte dort stehen: „Kann ich bei einer fortgeschrittenen Demenz keine Nahrung auf natürlichem Wege zu mir nehmen, möchte ich nicht mit einer Ernährungssonde am Leben erhalten werden.“ Diese schriftliche Vorausverfügung ist eine Anweisung an Ihren Arzt und an ihren gesetzlichen Vertreter, die einzuhalten ist! Somit können Sie Einfluss darauf nehmen, was in einer möglichen Zukunft mit Ihnen passiert. Dieser Gedanke ist für viele Menschen sehr beruhigend.

Eine Vorsorgevollmacht, Patienten- oder Betreuungsverfügung ist eine Absicherung. Natürlich hoffen wir, dass der Autounfall, der Schlaganfall, die Demenz uns niemals betreffen werden. Doch im Ernstfall leisten diese Schriftstücke uns und auch unseren Angehörigen gute Dienste. Dabei sollten wir uns bewusst sein, dass sich der Lauf unseres Lebens nicht zu 100 Prozent planen und absichern lässt. Es bleibt eine gewisse Unsicherheit, mit der umzugehen alle ihren Weg finden müssen.

Gerne können Sie auch einen persönlichen Beratungstermin in unserem Büro vereinbaren.

Bürgerreporter:in:

Hospizverein Christrose aus Königsbrunn

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