Köln Missbrauchsverdacht im Agrippabad
Freie Wähler fordern Ausweisung der Täter

Die Partei FREIE WÄHLER in Köln und Mittelrhein beklagt die Zunahme sexueller Übergriffe auf Frauen und Kinder in öffentlichen Schwimmbädern. Erst gestern kam es laut Kölner-Stadtanzeiger im Agrippabad wieder zu einem Vorfall, in dem mehre Männer mit Migrationshintergrund unter Tatverdacht geraten sind. Die Partei fordert die konsequente Ausweisung von Gewaltverbrechern. | Foto: Keine Rechte Dritter
  • Die Partei FREIE WÄHLER in Köln und Mittelrhein beklagt die Zunahme sexueller Übergriffe auf Frauen und Kinder in öffentlichen Schwimmbädern. Erst gestern kam es laut Kölner-Stadtanzeiger im Agrippabad wieder zu einem Vorfall, in dem mehre Männer mit Migrationshintergrund unter Tatverdacht geraten sind. Die Partei fordert die konsequente Ausweisung von Gewaltverbrechern.
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„Sexuelle Übergriffe gegen Frauen, Kinder und Jugendliche in öffentlichen Räumen und Schwimmbädern sind kein Kavaliersdelikt. Meist sind die Täter männlich und haben nicht selten einen Migrationshintergrund. Wir FREIE WÄHLER fordern deshalb harte Konsequenzen, möglicherweise auch die Ausweisung der Täter in ihr jeweiliges Heimatland, in diesem Fall Syrien, Irak und die Türkei, sollte sich der Verdacht bestätigen.“

Kommentiert Torsten Ilg, Vorsitzender der Partei Freie Wähler im Bezirk Mittelrhein einen Vorfall, der sich laut Medienberichten am Sonntagabend im Kölner Agrippabad ereignet haben soll. Demnach steht eine Gruppe junger Männer unter Verdacht, ein 13-jähriges Mädchen im Außenbecken sexuell missbraucht zu haben. Die Polizei ermittelt noch. Vier hätten die syrische und drei die türkische Staatsangehörigkeit. Ein 16-jähriger in Köln lebender Iraker, habe dem Mädchen in die „Badehose gegriffen“, berichtet der Kölner Stadt-Anzeiger.

„Die ernsthafte juristische Prüfung einer Abschiebung oder Ausweisung wirkt auf jeden Fall abschreckender, als wenn die Täter die Gewissheit haben, dass ihnen nach deutschem Strafrecht höchstwahrscheinlich nicht viel passieren kann. In Syrien oder der Türkei werden solche Taten mit Sicherheit anders bestraft als hier bei uns in Deutschland, das steht für mich fest. Zunächst gilt es die Ermittlungen abzuwarten. Auch über den Aufenthaltsstatus der Verdächtigen ist noch nichts veröffentlicht worden. Straffällige Asylbewerber können in der Regel nicht abgeschoben, aber durchaus ausgewiesen werden.“

So Ilg weiter.

Bürgerreporter:in:

Ricky Schmidberger aus Köln

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