Klein-Unternehmen in der Corona-Krise: Wo die Hilfe nicht ankommt

Symbolfoto: Hilfen für Klein- und Solo-Unternehmen kommen nicht da an, wo sie notwendig sind.
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Dass der Staat kleinen Selbstständigen in Corona-Zeiten unter die Arme greift, ist bitter notwendig. In den Medien werden die aktuellen Entscheidungen zu Unterstützungsleistungen in Bund und Land dann auch durchweg positiv dargestellt. Doch kommen die Hilfen da an, wo es notwendig ist?

Kleinselbstständige und sogenannte „Solo-Unternehmer“ sind von der aktuellen Krise besonders stark getroffen. Ein „ Ein-Mann-Betrieb“ aus Döhren-Wülfel hat sich auf Veranstaltungstechnik spezialisiert. Eigentlich wäre im März – nach den flauen Monaten der Winterzeit – die Saison wieder losgegangen. Doch nun sind von heute auf morgen alle Aufträge storniert und weggebrochen. Greifen die neuen Hilfsangebote?

„Nein“, sagt der Veranstaltungstechnikunternehmer und begründet dies auch. „Ich kann wohl erst im April die Landes-Soforthilfe beantragen, weil die Berechnungsgrundlage des Landes für die Landesgelder für Saisongeschäfte völlig daneben liegt. Man soll den aktuellen März-Umsatz mit dem Durchschnitt der Umsätze aus Januar, Februar und März 2019 vergleichen. Wenn der Umsatz dann um 50 Prozent niedriger ist, ist die Soforthilfe antragsfähig. Wenn man jetzt aber im Januar und Februar saisonal und ganz üblich wenig Umsatz gemacht und gleichzeitig im aktuellen März noch Umsätze aus dem Februar (vor der Krise) abrechnet, fällt man hier durch das Raster.“ Und er befürchtet, mit einem Antrag im April auch zu spät zu kommen. „Die Frage ist dann, ob die Anträge noch bewilligt werden, wenn der Fördertopf langsam leer ist.“ Sein Fazit: „Diese Gießkannengelder und Bedingungen dafür sind für viele Einzelfälle leider nicht zweckmäßig und für viele Unternehmen ist die Höhe der Gelder auch nur ein Tropfen auf dem heißen Stein.“

Als Hilfsmaßnahme wurden auch günstige Kredite angekündigt. Auf die Frage, ob hier jedenfalls Hilfe naht, wird auch dies verneint. „Für Kredite zu günstigem Zinssatz wird unter anderem der Jahresabschluss 2019 gefordert. Da die Frist beim Finanzamt dafür allerdings beim 31. Dezember 2020 liegt, hat kaum ein Kleinunternehmer den Jahresabschluss schon fertig. Wenn jetzt alle die Steuerberater stürmen, geht das mit dem Abschluss auch nicht innerhalb von ein paar Tagen, sondern es dauert wohl eher Wochen und Monate.“

Und überhaupt: „Für die Bundeshilfen gibt es in Niedersachsen noch keine Verfahrensregelungen, auch keine Formulare“, sagt er, und weiter: „ Die Bundeshilfen haben dann auch noch strengere Bedingungen. Alle liquiden Mittel müssen aufgebraucht sein. Bei Selbstständigen und Einzelunternehmern gilt dies auch für das private Konto. Diejenigen, die schlecht gewirtschaftet und keine Rücklagen haben, bekommen dann Gelder geschenkt und die, die mühselig Rücklagen gebildet haben, müssen diese erst aufbrauchen und bekommen erst , wenn überhaupt, in späteren Monaten eine Fördersumme, sofern das Förderprogramm dann noch existiert. Gibt es dann keine Mittel aus einem Förderprogramm mehr, fehlen vielen Unternehmen im Nachgang dann liquide Mittel für eine stabile Fortführung des Betriebs, weil alle Rücklagen aufgebraucht sind“, meint der Veranstaltungstechniker resigniert.

Update - Hinweis:

Seitdem der Beitrag geschrieben wurde, haben sich die Voraussetzungen für eine Hilfe geändert und weitere „Feinjustierungen“ an den Bedingungen sind auch weiterhin nicht auszuschließen.

Aktuelle Informationen finden sich auf den Internetseiten des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung

und auf der Homepage der NBank

Bürgerreporter:in:

Jens Schade aus Hannover-Döhren-Wülfel-Mittelfeld

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