myheimat.de setzt auf dieser Seite ggf. Cookies, um Ihren Besuch noch angenehmer zu gestalten. Mit der Nutzung der AMP-Seite stimmen Sie der Verwendung von notwendigen und funktionalen Cookies gemäß unserer Richtlinie zu. Sie befinden sich auf einer sogenannten AMP-Seite von myheimat.de, die für Mobilgeräte optimiert ist und möglicherweise nicht von unseren Servern, sondern direkt aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern, wie z.B. Google ausgeliefert wird. Bei Aufrufen aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern haben wir keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung durch diese.

Weitere Informationen

Markus Ferber (EVP/CSU): Urteil zur Vorratsdatenspeicherung verlangt grössere Sorgfalt bei Umsetzung von EU-Recht

  • CSU-Europaabgeordneter Markus Ferber
  • hochgeladen von Stefan Baisch

Enge Zusammenarbeit zwischen EU-Ebene und deutschem Gesetzgeber nötig:

Als "Appell an die Sorgfaltspflicht des deutschen Gesetzgebers bei der Umsetzung von EU-Vorhaben" hat der Vorsitzende der CSU-Gruppe im Europäischen Parlament, Markus Ferber, das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung bewertet. Dieses hatte die EU-Richtlinie aus dem Jahre 2006 im Grundsatz als mit dem Grundgesetzt für vereinbar erklär, nicht aber die Umsetzung ins deutsche Recht.

"Das Bundesverfassungsgericht hat ein abgewogenes Urteil gefällt, und dem deutschen Gesetzgeber klare Auflagen zur Umsetzung der EU-Richtlinie gemacht. Damit anerkennt das Bundesverfassungsgericht, dass die EU-Richtlinie im Grundsatz mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar ist".

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zeige einmal Mehr die Notwendigkeit einer engeren Verzahnung zwischen EU-Ebene und nationalem Gesetzgeber, betonte Ferber weiter.

"Die Bundesregierung sowie Bundestag und Bundesrat müssen EU-Richtlinien sorgfältiger umsetzen. Dies ist nach dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages besonders wichtig, denn dieser gibt der den nationalen Parlamenten weitreichendere Mitwirkungsmöglichkeiten. Um das Subsidiaritätsprinzip zu wahren und das Grundgesetz nicht zu verletzen, brauchen wir eine engere Verzahnung zwischen EU-Ebene und nationalem Gesetzgeber".

Weitere Beiträge zu den Themen

EuropaGünzburgBrüsselEuropawahlPolitikCSU Kreisverband GünzburgEuropaparlamentStraßburgCSUDatenschutzRechtCSU Ortsverband GünzburgSchwabenBayernLandkreisLandkreis-GünzburgFerberSicherheitAugsburg

Kommentare

Beteiligen Sie sich!

Es gibt noch keine Kommentare. Um zu kommentieren, öffnen Sie den Artikel auf unserer Webseite.

Zur Webseite

Themen der Woche

GünzburgSchlagerTC ReisensburgGewinnspielCSUGerhard JauernigKonzertSchwabenBayernSpendeTennisVolksmusik

Meistgelesene Beiträge