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Markus Ferber (EVP/CSU): Europaparlament will krisenfeste Finanzmärkte

  • CSU-Europaabgeordneter Markus Ferber
  • hochgeladen von Stefan Baisch

Neue Regeln für Hochfrequenzhandel, Anlegerschutz und Warenterminmärkte / Wirtschaftsausschuss des Europaparlaments zu Finanzmarktrichtlinie MiFID

Mit der sogenannten MiFID-II-Richtlinie sollen spekulative Exzesse an den Finanzmärkten künftig verhindert werden. Markus Ferber der das Dossier im EU-Parlament federführend betreut, erklärte anlässlich der Abstimmungen im Wirtschafts- und Währungsausschusses des Europäischen Parlaments: „Mit diesem Dossier machen wir einen enorm wichtigen Schritt hin zu transparenten und effizienten Finanzmärkten in der Europäischen Union.“

Hochfrequenzhandel

Beim Hochfrequenzhandel ist der Wirtschaftsausschuss mit seinen Vorschlägen deutlich strenger als der Kommissionsvorschlag. „Bislang ist dieser Bereich nicht reguliert. Deswegen bedarf es mehr Kontrolle und Transparenz sowie Eingriffsbefugnisse der Aufsicht. Zur Entschleunigung des Hochfrequenzhandels fordern wir Mindesthaltefristen von 500 ms für Orders und Gebühren für einzelne Handelsaktivitäten einzuführen“, erklärte der zuständige Berichterstatter. Damit soll das permanente Platzieren und Zurückziehen von Orders, ohne dass wirkliche Transaktionen stattfinden, deutlich reduziert werden. „Wenn ein bestimmter Prozentsatz der Order unerfüllt storniert wird, um den Preis hochzutreiben, werden Strafzahlungen fällig werden. Nur so bekommen wir den Hochfrequenzhandel in den Griff und das rein spekulative Geschäft mit ultraschnellen Transaktionen verliert seinen Reiz.“

Verschärfung der Anlegerschutzregelungen

„Bankberatung ohne Fehlanreize" nannte der Berichterstatter das Ziel der neuen Regeln zum Verbraucherschutz. Im Interesse des Verbrauchers verabschiedete der ECON-Ausschuss strengere Regeln bei der Kundenberatung: „Der Kunde muss künftig vor Abschluss des Geschäfts vom Berater alle Informationen über die Risiken des Produkts erhalten.“ Ferber erklärte, dass nur wenn dem Kunden alle Informationen offen gelegt werden, er eine fundierte Entscheidung treffen könne und wisse woran er ist. „Es wird kein Verbot von Gebühren geben. Provisionen sind jedoch nur erlaubt, solange die Mitgliedsstaaten sicherstellen, dass sie transparent sind oder an den Kunden weitergegeben werden oder wenn die Gebühren für die Bereitstellung eines Produkts notwendig sind“, so der CSU-Finanzexperte. „Ziel ist es Produkte für den Verbraucher bereitzustellen und nicht für den Vertrieb.“

Falsche Beratung und falsche Anreize haben in der Vergangenheit dazu geführt, dass Kunden Produkte erworben haben, die schlicht nicht den Bedürfnissen und der Risikobereitschaft des Kunden entsprochen haben. "Die neuen Transparenzregeln sind wichtig, um verlorengegangenes Vertrauen beim Kunden wieder zurückzugewinnen und ihn vor unnötigen und zu risikoreichen Abschlüssen zu schützen", betonte Ferber.

Spekulation mit Rohstoffen eindämmen

„Wir wollen den spekulativen Anteil an den Warenterminmärkten reduzieren, ohne den Markt an sich zu stören. Das Zauberwort heißt Positionslimits“, erklärte Ferber. Der verabschiedete Kompromiss sieht eine strikte Obergrenze für die Anzahl von Kontrakten oder Positionen vor. Wenn ein reales Interesse an der Ware besteht gelten Positionchecks. „Ein Automobilhersteller hat ein reales Interesse, dass er Stahl bekommt. Er sollte den Stahlpreis also auch über Termingeschäfte absichern können. Ein Hedgefonds, der lediglich auf die Preisentwicklung des Stahls spekuliert, braucht keinen Stahl und wird ihn auch nicht einkaufen. Solche rein spekulativen Geschäfte sollen über Positionslimits beschränkt werden“, erklärte der Berichterstatter.

Ferber nannte die Überarbeitung der Richtlinie einen „enorm wichtigen Baustein“ zu sicheren und krisenfesten Finanzmärkten. „Wir brauchen eine effektive Aufsichtsstruktur, die kontrolliert, ob sich die Finanzakteure an die Spielregeln halten. Zweitens geht es darum, dass der Sektor seine Risiken künftig selber tragen kann. Dafür werden derzeit neue Eigenkapitalvorschriften, etwa Basel III, eingeführt. Außerdem sollen Exzesse, die durch undurchschaubare Prozeduren zu Systemrisiken führen können, künftig verhindert werden. Darauf zielt die neue MiFID-Richtlinie ab.“

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