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GWB ist „Grundgesetz“ der deutschen Wirtschaft

  • CSU-Bundestagsabgeordneter Dr. Georg Nüßlein
  • hochgeladen von Stefan Baisch

Die Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen stellt die Weichen für Wachstum und Wohlstand neu

Dazu erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Dr. Georg Nüßlein:

„Die 8. Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen stellt die Weichen für Wachstum und Wohlstand am Wirtschaftsstandort Deutschland neu. Das 1957 eingeführte GWB ist das ‚Grundgesetz‘ der deutschen Wirtschaft. Die ökonomischen Rahmenbedingungen wandeln sich kontinuierlich. Daher müssen wir auch den gesetzlichen Rahmen regelmäßig behutsam anpassen. Die Entwicklungen der letzten Jahre machen eine Reihe von Maßnahmen notwendig, um die Wettbewerbssituation in Deutschland zu optimieren, allen Beteiligten einen fairen Marktzugang zu ermöglichen, für Preisstabilität zu sorgen und so Wachstum und Wohlstand in Deutschland sicherzustellen – zum Trotz der internationalen Finanz- und Wirtschaftskrise.

Wir Wollen die Fusionskontrolle, die Missbrauchsaufsicht und die Verfahren bei Kartellverstößen modernisieren, stärker an europäisches Recht anpassen und die Durchsetzung des Kartellrechts noch effizienter ausgestalten. Der volkswirtschaftliche Gesamtschaden durch Kartelle liegt europaweit zwischen 12 und 24 Milliarden Euro. Daran wird deutlich, welcher Handlungsbedarf nicht nur in Deutschland besteht.

Die Novelle beinhaltet Maßnahmen, um etwa die Pressevielfalt in Deutschland dauerhaft sicher zu stellen, um für mehr Transparenz und Wettbewerb im Kraftstoffmarkt sowie im Bereich Strom und Gas zu sorgen, und um den Preiskampf im Einzelhandel auf Kosten von Qualität und Verbrauchern in geordnete Bahnen zu lenken. Bestrebungen, gesetzliche Krankenkassen wie normale Wirtschaftskonzerne zu behandeln und sie künftig der Fusionskontrolle zu unterziehen, erteilen wir dagegen eine klare Absage. Krankenkassen haben den gesetzlichen Auftrag, eine flächendeckende, qualitativ hochwertige und wohnortnahe Gesundheitsversorgung sicherzustellen. Dazu sind die Kassen auf Kooperationen und Absprachen untereinander angewiesen.“

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