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Gleicher Lohn für gleiche Arbeit

  • CSU-Bundestagsabgeordneter Dr. Georg Nüßlein
  • hochgeladen von Stefan Baisch

Der heimische Bundestagsabgeordnete Dr. Georg Nüßlein (CSU) unterstützt die auch in der Lokalpresse von verschiedener Seite erhobenen Forderungen, Leiharbeiter genauso zu entlohnen wie die Stammbelegschaft.

Nüßlein, der auch wirtschaftspolitischer Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag ist, sieht dringenden Handlungsbedarf, Missbrauch im Bereich der Zeitarbeit zu verhindern: „Ganz klar: Zeitarbeit ist für eine flexible Wirtschaft unverzichtbar. Es darf aber nicht sein, dass Unternehmen über die dauerhafte Nutzung von Zeitarbeit den Arbeitnehmer zweiter Klasse institutionalisieren.“ Gerade weil an die Zeitarbeiter höhere Anforderungen gestellt würden als an die Stammbelegschaft und weil die Leiharbeiter im Unternehmen unter besonderem Leistungsdruck stünden, sei eine gleich hohe Bezahlung nur fair.

Die Frage der Entlohnung der Leiharbeiter ist derzeit auch Gegenstand des Vermittlungsausschusses zwischen Bundestag und Bundestag. Wie Nüßlein erklärt, sei sich die Regierungskoalition mit der Opposition über den Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ im Prinzip einig. Strittig sei allerdings noch die Frage, ab wann diese Regelung greifen soll. So will insbesondere die FDP erreichen, dass Zeitarbeiter und Festangestellte erst ab dem neunten Monat gleich bezahlt werden. „Ich gehe davon aus, dass sich die Kollegen der FDP in der nächsten Verhandlungsrunde am 6. Februar davon überzeugen lassen werden, dass Leiharbeiter schon wesentlich früher gleichen Lohn bekommen wie ihre festangestellten Kollegen. Nach meiner Vorstellung sollte das schon nach einer adäquaten Einarbeitungszeit so sein. An SPD und Grüne appelliere ich, die derzeitigen Gespräche nicht zum Anlass zu nehmen, jetzt ihre gesamten sozialpolitischen Wünsche aus dem Reiche Utopia umsetzen zu wollen. Bei einer solchen Haltung würden sich die Verhandlungen keinen Millimeter mehr bewegen, worunter gerade die betroffenen Bürger zu leiden hätten.“, so Nüßlein.

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6 Kommentare

> "obwohl ich mir das auch nicht recht vorstellen kann"

Warum nicht?
Für den Arbeitgeber kann es ja dadurch billiger werden, dass er den Arbeiter nur benutzt, wenn er ihn braucht und sonst nicht bezahlen muss oder andere Kosten hat, ihn loszuwerden.

Kommt Herr Nüßlein dann auch zu dem Bundesweiten Aktionstag der IG Metall am 24. Februar??

Die Botschaftz des Herrn Dr. Nüsslein klingt ja sehr arbeitnehmerfreundlich. Dabei stehen doch momentan gar keine Wahlen an? Würde mich wundern, wenn das erhlich gemeint sein sollte.
Doch mit "sozialpolitischen Wünsche aus dem Reiche Utopia" schränkt er seine freundlichen Worte gleich wieder ein.
Gleicher Lohn hat nur einen Sinn ab dem ersten Tag.
Das Schaffen dauerhafter Arbeitsplätze mit familienfreundlichen Rahmenbedingungen und die Sicherung des Gemeinwohls müssen vorrangige Ziele der Wirtschaftspolitik sein.
Besonderes Augenmerk ist auf die Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit zu lwegen. Arbeitszeiten sollen flexibel, Teilzeitarbeit nach Möglichkeit gefördert und der Berufswechsel von Phasen häuslicher Erziehungs- oder Pflegearbeit in die außerhäusliche Erwerbsarbeit erleichtert werden. Die Koppelung von Fördermaßnahmen mit familienfreundlichen Strukturveränderungen und Maßnahmen sollte zum Grundprinzip werden.
Das Recht auf Arbeit muss eines der wichtigsten und zentralen Ziele allen politischen Handelns werden. Dabei geht es nicht allein um die individuelle Absicherung der wirtschaftlichen Existenz: Arbeit ist darüber hinaus ein Faktor des menschlichen Selbstverständnisses und Selbstwertgefühls.
Wirtschaft und Staat sind deshalb aufzufordern, Allen, auch über 50-jährigen, eine angemessene Arbeit, Aus- und Weiterbildung anzubieten.
Die Arbeitswelt bestimmt immer stärker unseren Alltag. Bei einer Neuorganisation der Arbeit geht es sowohl um die Neugliederung von Lebensarbeitszeit als auch um die Neugestaltung von Wochen- bzw. Monatsarbeitszeit. Überstunden auf der einen Seite und Arbeitslosigkeit sowie Unterbeschäftigung auf der anderen sorgen für verstärkte soziale Spannungen.

Der Bayerische Arbeitskreis Arbeit/Zeitarbeit der Familien-Partei hat erarbeitet:
Bereits 1972 bzw. 1985 gab es ein Arbeitnehmer-Überlassungs-Gesetz, dessen Regelungen jedoch auf Druck der Lobby aufgeweicht wurden anstatt Umgehung zu strafen. Vorwand: Arbeitsplätze schaffen. Genau das Gegenteil war der Fall.

Welches Unternehmen stellt heute noch selbst ein? Die weitaus größte Zahl der heute angebotenen Stellen sind Zeit-Arbeitsplätze.
Eine Untersuchung hat ergeben: Von 18 angebotenen Beschäftigungen für eine Fachkraft enthielten 14 die annähernd identische Stellenbeschreibung, angeboten über 14 verschiedene Zeitarbeitsfirmen, teils Tochterfirmen des Entleihers, waren also in Wirklichkeit nur ein einziger Arbeitsplatz. Drei der restlichen 4 Angebote existieren in Wirklichkeit gar nicht, das letzte Angebot war völlig fachfremd und vom erzielbaren Einkommen unzumutbar. So gaukelt die Statistik einen angeblichen Fachkräftemangel vor mit dem Ziel, noch billigere Import-Fachkräfte.
Damals war Zeitarbeit gesetzlich auf 6 Monate begrenzt, der Leiharbeiter unbefristet beschäftigt und bei Nichtentleihung mit Lohnfortzahlung unkündbar. Heute ist der Leiharbeitnehmer (ungewollt) Lohn-Dumper (Hartz-IV-Kürzung) und trägt alleine das Beschäftigungsrisiko, manche sind nur Urlaubsvertretung und den Rest des Jahres arbeitslos bzw. Hatz-IV-Fall. (Hatz-Treibjagd. ALG2 bzw Hartz IV benannt nach dem gleichnamigen Wirtschaftskriminellen)
Wieder oder neu eingeführt gehört daher:
· Verbot der befristeten Einstellung in der Arbeitnehmerüberlassung,
· Verbot der Verlängerung der Probezeit ohne sachlichen Grund,
· Verbot der Arbeitgeberseitigen Kündigung zum Entleihungs-Ende,
· Lohnfortzahlung bei Nichtentleihung,
· Verbot jeglicher Vereinbarungen, die Übernahme des Leiharbeiters in den Betrieb des Entleihers verhindern,
· Begrenzung der Leiharbeiter-Quote beim Entleiher,
· Kostenerstattung für Unterbringung und Fahrtzeit für Leiharbeiter,
· Angemessener Mindestlohn für Leiharbeiter und/oder Strafbewehrung bei grob falscher Eingruppierung,
· Automatischer Arbeitgeber-Übergang bei krankem oder gesetzeswidrigem Leiharbeitnehmer-Verhältnis,
· Mitbestimmungs-Pflicht,
· Verschärftes Anforderungsprofil für Zeitarbeitsfirmen mit Überwachung und Nachweispflicht,
(um nur die wichtigsten zu nennen.)
Und Sie werden sehen, wie schnell die Industrie wieder Arbeitnehmer einstellen (müssen) wird, wie dabei der Leiharbeitnehmer wieder das wird, wozu er ursprünglich erfunden wurde: Der qualifizierte, hochmotivierte, flexible und vielseitig erfahrene, gut bezahlte Notfallhelfer.

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