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Brüssel geht mal wieder zu weit

  • CSU-Bundestagsabgeordneter Dr. Georg Nüßlein
  • hochgeladen von Stefan Baisch

Verschärfung des Vergaberechts sorgt für mehr Bürokratie und für höhere Kosten bei den Verbrauchern

Die Europäische Kommission hat jetzt einen Richtlinienvorschlag zur gesetzlichen Regelung der Vergabe von Dienstleistungskonzessionen vorgelegt. Dazu erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Dr. Georg Nüßlein:

Die EU-Kommission ist mit ihrem jüngsten Vorschlag für eine Richtlinie zur gesetzlichen Regelung der Vergabe von Dienstleistungskonzessionen mal wieder deutlich über das Ziel hinausgeschossen. Damit würde der Handlungsspielraum der Kommunen deutlich eingeschränkt. Mit Blick auf das in Artikel 28 unseres Grundgesetzes verankerte Prinzip der Subsidiarität müssen unsere Städte und Gemeinden im Rahmen ihrer Organisationshoheit weiterhin selbst darüber entscheiden können, ob sie Aufgaben wie die Wasserversorgung oder die Abfallbeseitigung selbst erledigen oder Dritte damit beauftragen wollen. Die von der EU-Kommission geplante Verschärfung des Vergaberechts gerade im Bereich der Trinkwasserversorgung sorgt nicht für mehr Transparenz, sondern für mehr Bürokratie und letztendlich für höhere Kosten bei den Verbrauchern. Der hohe und europaweit führende Qualitätsstandard des Trinkwassers in Deutschland ist letztlich auf die von den Kommunen verantwortet Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zurückzuführen.
Nach der bisherigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes gelten im derzeitigen Vergaberecht schon die in den EU-Verträgen geltenden Grundsätze der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und der Transparenz. Genauso wie der Bundesrat hat sich auch das Europäische Parlament schon im Mai 2010 fraktionsübergreifend gegen eine Initiative im Bereich der Dienstleistungskonzessionen ausgesprochen. Darauf sollte die EU-Kommission hören. Die CSU-Landesgruppe wird sich weiterhin für die Beibehaltung des geltenden Rechts einsetzen, um die Kommunen und vor allem die Verbraucher vor dem übertriebenen Tatendrang so mancher EU-Beamter zu schützen. Diesbezüglich bin ich sowohl mit der Bundesregierung als auch mit dem zuständigen EU-Kommissar Michel Barnier im Gespräch.

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