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500 Euro bar auf die Hand für ehrenamtliche Helfer | Politik | Günzburg

  • Bundestagsabgeordneter Dr. Georg Nüßlein (CSU)
  • hochgeladen von Stefan Baisch

Künftig gibt es einen allgemeinen Freibetrag von 500 € für Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich. Damit wolle die Union ein Dilemma beenden, so Nüßlein. Denn bislang hätten Vereine ihren Helfern nur den Aufwand ersetzen können, den diese tatsächlich nachwiesen, also zum Beispiel durch Reise oder Telefonabrechnungen. Eine pauschale Zahlung an die Helfer für deren Fax-, Fahrt- oder auch PC-Kosten war bisher nicht möglich. Mit dem neuen Freibetrag will der Gesetzgeber erreichen, daß die Vereine den Aufwand ihrer ehrenamtlichen Mitarbeiter künftig unkompliziert abgelten können, indem sie ihnen einfach eine steuer- und sozialversicherungsfreie Entschädigung auszahlen. Dieser neue Steuerfreibetrag wird nicht zusätzlich zur Übungsleiterpauschale gewährt. Wer also beispielsweise als Trainer bereits den Betrag von 2.100 € geltend macht, kann nicht auch noch den neuen Ehrenamtsfreibetrag von 500 € in Anspruch nehmen. Wichtig ist allerdings, daß tatsächlich ein Betrag von bis zu 500 € fließt.

Des weiteren konnten sich Bund und Länder auf eine steuerliche Besserstellung der ehrenamtlichen rechtlichen Betreuer einigen. Sie sollen ebenfalls einen Freibetrag von 500 Euro pro Jahr erhalten. Dies soll mit der Lohnsteuerrichtlinie 2009 geregelt werden.
(Quelle: Pressemitteilung Nüßlein)

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