UNKULTUR / Kultur-&-Kunst-Infarkt: FREIE KUNST wird „programmatisch und vorsätzlich" unterdrückt - „Deckmantel ‚Kunst’“: KünstlerSCHUTZ & KUNST-Schutz gefordert!

Unter dem Leitziel "Demokratisierung der documenta" strebte ich eine E v o l u t i o n der Rechtsprechung zur bildenden Kunst an: möglichst mit Auswirkungen auf die KUNSTHOCHSCHULEN sowie Kunst-"Mäzene". 4 Bücher plus ebook aktuell.
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Bundespräsident Joachim GAUCK behauptete „KUNST IST FREI“ auf der Rede zur Eröffnung der dOCUMENTA (13): dem widersprach ich. BuPrä J.G. sieht die Situation der Bildenden KUNST in Deutschland falsch; siehe Anm. Literatur (1).

In „Documenta-Demokratisierung - Fall Documenta: pro Kunstfreiheit und Willkürverbot“ habe ich dargestellt:
Unter dem Leitziel "Demokratisierung der documenta" strebte ich eine E v o l u t i o n der Rechtsprechung zur bildenden Kunst an: möglichst mit Auswirkungen auf die KUNSTHOCHSCHULEN sowie Kunst-"Mäzene". Das Wort „Demokratisierung“ (oder auch Pluralisierung) bezog sich auf die Transparenz der - von jeder öffentlichen Verantwortung und gerichtlichen Kontrollierbarkeit freigestellten - Auswahlentscheidungen „Künstlerischer Leiter“ und war nicht - um mit Prof. Dr. Friedhelm Hufen zu reden - „auf die Übertragung repräsentativer oder gar plebiszitärer Entscheidungsstrukturen auf kunstrelevante Entscheidungen zu verstehen“.

Hufen formulierte zum „Fall documenta“: „’Demokratisierung’ oder gar völlige Zugangsgleichheit würde in der Tat zur Auflösung jeglicher Konzeption, zur Gießkanne, zur Popularisierung und Verflachung führen.“ (NJW 17, 1997.)
Dem Leitziel "Demokratisierung der documenta" (E V O L U T I O N der Rechtsprechung) verpflichtet, entstanden meine vier Documenta-Bücher dB1 (1992-HOETiade), dB2 (1997-DAVIDiade) und dB3 (2002-ENWEZORiade) sowie 2007 dB4 zur BURGELiade-d-12. Mehr in http://www.art-and-science.de/6.htm .

Zu einem documenta-“Stammbaum“ mit der „Kasseler documenta Eiche“ und den Heroen Bode, Szeemann, Schneckenburger, Fuchs, Hoet und David – siehe COBVER in einem BILD der Bilderstrecke zum Artikel:

Über „Justiz-Art“ – so hoffte ich - könne die documenta-Institution tiefgreifend reformiert werden, so dass sich positiv-kulturbildendes Kunstwollen im Kunst-Stammbaum weiterentwickeln kann. Über Kunst-Stammbäume vgl. Werner Hahns Werk „Symmetrie als Entwicklungsprinzip in Natur und Kunst“ (1989; Art & Science 1995; Englisch-Ausgabe bei World Scientific, Singapur 1998; seit 2011 als ebook; siehe mehr in (2).

Auswirkungen auf die KUNSTHOCHSCHULEN …

Im Artikel „OCCUPY documenta & OCCUPY Hans EICHEL: KUNSTschutz & KÜNSTLERschutz gefordert. Ebook documenta-Institution Artikel Nr. 78“ erörterte ich die Termini
KUNSTFREIHEIT & KUNST-SCHUTZ & KÜNSTLER-SCHUTZ / KUNSTFREIHEITs-SCHUTZ

http://www.giessener-zeitung.de/giessen/beitrag/69...

KLAGE: FREIE KUNST wird „programmatisch und vorsätzlich sabotiert“ …

Wenn sich auch der Terminus „Kunstschutz“ bereits etabliert hat - als der Schutz der KULTUR-Güter - Sicherung der Denkmäler vor Zerstörung, Raub, Beschlagnahme – wird von mir KUNST-SCHUTZ & KÜNSTLER-SCHUTZ so gesehen:
Heute wir durch STAATliche INSTITUTIONEN (KASSEL:documenta, BERIN:Nationalgalerie) Werken und (markt)unabhängigen KünstlerInnen die Aufrechterhaltung eines FREIEN Kunst-LEBENs verweigert. Als KUNSTSCHUTZ-Verpflichtung interpretiere ich den Artikel 5 des Grundgesetzes: siehe unten mehr; von KUNSTFREIHEITs-SCHUTZ kann man daher auch sprechen.

Nur SPITZE EINES EISBERGs …

Dass es den Bildenden Künstlerinnen (Malerei/ Bildhauerei etc.) z. B. in München SCHLECHT geht, möchte ich in diesem a&s-Artikel darstellen:

Aufgrund ihrer Erfahrungen stellen mir berichtende KünstlerInnen fest, dass die von mir zur documenta (Institution, d13, CCB … Fall documenta NJW ..) beschriebenen Zustände „nur die SPITZE EINES EISBERGs“ sind:

FREIE KUNST wird „programmatisch und vorsätzlich sabotiert“ – so wird mir berichtet aus München. Alle städtisch finanzierten Kunstbetriebe (u.a. Kunstarkaden, Kunstraum e.V.) sind von dubiosen KuratorInnen okkupiert, welche freie Kunst programmatisch ablehnen und nur ideologische sog. "kritische" Positionen unter dem Deckmantel "Kunst" ausstellen. Auch ist in München Programm, ausländische und auswärtige AusstellerInnen mit Steuergeldern zu fördern. Somit werden VORSÄTZLICH freie Münchner Künstler benachteiligt (Verstoß gegen die gesetzlich garantierte Freiheit der Kunst im Art.5 GG und Art.108 Bayr. Verfassung)

„Deckmantel Kunst“ …

Zu vermuten ist, dass es sich hier in MÜNCHEN um keinen Einzelfall handelt, sondern dass diese Globalisierungsmuster und Kuratorendiktaturen in allen städtischen Kunstbetrieben in der BRD herrschen.

Offenbar wird keine freie Kunst gefördert, sondern nur anarchistische, politische und gender-ideologische Aktionen (gegen Art 5 GG) unter dem „Deckmantel Kunst“ durchgesetzt.
Es ist doch skandalös und widerrechtlich, wie die KUNST und die freien KÜNSTLER zunehmend zum Handwerker dieser Ideologien missbraucht und degradiert werden.
Diese dubiosen Programme werden sogar ganz direkt veröffentlicht, siehe als BEWEIS:

Kulturreferat - Förderkriterien
http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Kul...

Dieser Missbrauch fängt bereits im Kunststudium an, indem die Akademie-Verwaltung Professoren entlässt und die Kunststudenten mehrere Semester ohne fachliche Leitung "studieren" lässt. Die Akademie-Verwaltung bringt immer weniger Leistung, aber verlangt Studiengebühren für angebliche Verbesserung der Lehre.

Außerdem werden Preise, Anerkennungen und Ausstellungsplätze (Meisterschüler, Debutant, Stipendien, Studienverlängerungen etc.) welche weitere künstlerische Kariere sichern, meistens offensichtlich an Freunde und Geliebte verliehen!

Mobbing - Ausstellungsverbot – Exmatrikulation …

Jegliche Frage und Beschwerde wird ignoriert und sogar bestraft und zwar mit Mobbing, Ausstellungsverbot bis hin zur Exmatrikulation. Darüber hinaus wird das intellektuelle Hochschulniveau in der Kunstakademie drastisch gesenkt, da immer mehr Voll-Studierende (vor Allem aus Asien) ohne jegliche Deutschkenntnisse aufgenommen werden,
was zur Folge hat, dass jegliche Fachsprache unter den Kommilitonen verhindert wird.

Somit bleibt den Studierenden nichts mehr übrig als in Zeichensprache und auf Grundschulniveau zu kommunizieren. Die Studierenden aus dem deutschen Sprachraum müssen stets gratis Sprachnachhilfen und
Übersetzungen leisten. Aber natürlich würde es niemand wagen diesen Globalisierungs-Trend in der Hochschule zu kritisieren, um nicht als "ausländerfeindlich" diskriminiert zu werden.

Es stellt sich die Frage, warum und wem es dient, dass das intellektuelle Niveau auf den Kunsthochschulen bewusst und gezielt gesenkt wird, obwohl laut Logik und Gesetz gute Sprachkenntnisse Voraussetzung für ein Studium sind: § 1 Deutsche Sprachkenntnisse für das Studium an deutschen Hochschulen
http://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_b...

Joachim GAUCK weiß natürlich hiervon NICHTS:

DIE KUNST IST FREI posaunt er zur d13 – Gauck-THESE – sollte AMTLICH revidiert werden!

Erläuterung:

Ein PROBLEM ist, dass nur wenige Leute die Gesetze kennen und noch weniger Leute die Gesetze verstehen: Daher ist genau zu definieren, was denn KÜNSTLERISCHE FREIHEIT bedeutet:

KÜNSTLERISCHE FREIHEIT mmeint, dass KUNST vor allem FREI sein soll von staatlichen Programmen und Ideologien: z.B. frei von politischen, sozialen, gender bzw. emanzipatorischen Staatsprogrammen.

Der Staat und seine Diener (z.B. Kuratoren, Vereine, Schulen) dürften also keine Inhalte und Formen der künstlerischen Arbeit bestimmen/fördern; das ist jedoch der Fall. Der Staat soll (gesetzlich) die Freie Kunst fördern – GAUCK glaubt dass die Situation in der bRD so sei -, stattdessen fördert der Staat aber nachweislich konstruierte Programme und Ideologien (z.B. Migration, Gender, Pseudoktitik): NUR die Künstler werden finanziell gefördert, die diese Programme unter dem Deckmantel "Kunst" ausführen. KünstlerInnnen, deren künstlerische Arbeit diesen staatlichen Programmen/Ideologien nicht dienlich sind, werden benachteiligt und aus allen staatlich geförderten Ausstellungsräumen im Vorfeld ausgeschlossen.

FAZIT:
Förderung von Programmen und Ideologien ist staatlich zu unterlassen, da diese gegen die gesetzlich garantierte Kunstfreiheit verstößt (Art 5. Abs.3 GG, Art 108 Bayr. Verf).

Dazu:
Grundgesetz Art.5 (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Artikel 108 Bayerische Verfassung - Die Kunst, die Wissenschaft und ihre Lehre sind frei.

Als Kläger und Autor wollte ich durch den FALL DOCUMENTA erzielen, dass auf documenten zukünftig durch staatliche Kunstförderung ” viele bunte Blumen blühen" können (Pluralität) und sich Innovationen im staatlichen Kunstbetrieb durchsetzen können. Kunstfreiheit anstatt Willkür sollte bei staatlicher Kunstförderung oberste Devise sein:

Indessen wurden in Kassel zur d9 durch den BEUYSianer Jan HOET nur "Blumen" gefördert, die auf dem "Humus" des 1986 verstorbenen Joseph BEUYS wachsen (vgl. Belege in dB1).

Dazu mehrere VIDEOS auf YOU TUBE:

Video Nr. 1 etc.: „you tube werner hahn“ googeln – Ergebnis: ARS EVOLUTORIA & DOCUMENTA DEMOKRATISIERUNG ART-and-SCIENCE Teil I – Link:
http://www.youtube.com/watch?v=-mozMEn9fy8

Auf you tube auch:

Jan HOET förderte KUNST-Scheiße zur d9; siehe Bildersstrecke:

Über dieses "Kunstwerk" bin ich gelaufen - documenta Halle. Ich machte dem HOET (Hoetiade d9) den Prozess, der als "Fall documenta" in die JUSTIZ (NJW, Hufen ...) und KUNSTgeschichte einging. Siehe VIDEOs Documenta Demokratisierung im web bei you tube! Dort auch Interview auf der d9 - TV ... Mit Prof. Rolf LOBECK beteiligte ich mich auf der documenta 9 (des Jan HOET) am 13.06 1992 am „Kunst-TV“-Fersehprojekt „Let there be tv“ (Kasseler Institut für ...); in Vorbereitung.

Kunst-Scheiße zur HOETiade: Angriff auf die Symmetrie (...) - Nicht-Kunst-Werk des Wim DELVOYE zur documenta IX - des Tausendsassa von Kassel: Jan HOET bekam den KUNST-Prozess – siehe dazu erstes dBuch werner hahn

Reform-Ziel GESCHEITERT: Änderung des documenta-Gesellschaftvertrages

Mein Ziel, das Versprechen der Kunstfreiheitsgarantie auch für die verantwortlichen Macher(innen) der documenta-Institution einzulösen, war im „Fall documenta“ juristisch bisher nicht durchzusetzen. Im VIDEO (Nr.1 a.a.O.) soll für die Zukunft der documenta nach Kunstministerin KÜHNE-HÖRMANN meine Reform-Initiative (Demokratisierung, Pluralisierung & mehr Kunstfreiheit) berücksichtigt werden.

Grundgesetz (GG Art. 5 Abs. 3 Satz 1)

Zwar wird mit dem Grundgesetz (GG Art. 5 Abs. 3 Satz 1) den Künstlern die nicht leere Versprechung gemacht, der Staat werde sich dafür einsetzen, "ein freiheitliches Kunstleben zu erhalten und zu fördern" (BVerfGE 36/321, 331), die documenta-Realität belehrt den Künstler/die Künstlerin indessen eines Besseren. Im ”Kampf von David gegen Goliath” (Zeitschrift Junge Kunst 1991/Nr. 12, S.53 f. zum Fall documenta), konnte ich bis heute das wichtige Ziel einer Änderung des documenta-Gesellschaftvertrages noch nicht erreichen:

”Ein Künstler hat keinen Anspruch auf Schaffung eines bestimmten Vergabeverfahrens dahingehend, daß über den Zugang von Künstlern zur documenta in einem demokratischen und pluralistischen Auswahlsystem entschieden wird.” (Vgl. den Leitsatz der NJW / Neuen Juristischen Wochenschrift, Heft 17/1997, S. 1177.)

Fehlentscheidungen im Gerichtsbescheid des VG Kassel (1996)

Zur documenta 10 gelang es mir - durch Beschwerde und Widerspruch - den Aufsichtsrat davon zu überzeugen, dass documenta-Chefin DAVID erneut über meine Bewerbung entscheiden musste; ein Vorgang der wohl bisher einmalig in der Geschichte der documenten war! (Vgl. hierzu Abschnitt III 3 und 4 in dB2.) Prof. Dr. Friedhelm Hufen (Universität Mainz) hat in einer beeindruckend-kritischen, ausführlichen Rezension zum VG-Urteil (NJW 17/1997, S. 1112-1114) auf Fehlentscheidungen im Gerichtsbescheid des VG Kassel von 1996 hingewiesen. Damit liegt nun eine seriöse und ernste Kritik zum Fall documenta vor. Von der KULTURPOLITIK in Hessen nicht beachtet!

Prof. Hufen, der an der Universität Mainz den Lehrstuhl für Öffentliches Recht - Staats- und Verwaltungsrecht innehat, teilte mir am 21.Juli 1997 bezüglich seines im Mai 97 veröffentlichten NJW-Aufsatzes u. a. mit:

„ Auch die Reaktion aus dem Kreis meiner Fachkollegen war durchweg positiv. Sicherlich werde ich bei Gelegenheit auf die Materie zurückkommen, denn das Thema ist alles andere als ausdiskutiert. So hat der Deutsche Städtetag gerade kürzlich eine umfassende Dokumentation zu Organisationsproblemen der Kulturpolitik und zur Privatisierung in diesem Bereich herausgegeben; geplant sind auch weitere Aktivitäten ... Für heute wünsche ich Ihnen weiter viel Erfolg in Ihren Bemühungen.“
(Auch mich haben Fachleute angerufen und Prof. Hufens documenta-Kritik gelobt.)

Der Jurist Louis Peters würdigte zuvor in ”atelier” 1/93 den Documenta-Rechtsstreit; Prophezeiungen wurden danach leider wahr, denn ein Individual-Anspruch zur documenta-Reform (s. o. das Leitsatz-Zitat NJW - pluralistische statt monokratische Entscheidungsstruktur der Kunst als Entscheidung der Verwaltungsgerichtsbarkeit) konnte noch nicht juristisch durchgesetzt werden. (Hierzu sehr kritisch Hufen a.a.O..)

Erstaunlich ist, dass Hoets d9-Desaster eine Politiker-d9-Schönrederei gefolgt ist, die bis in den Hessischen Landtag reichte!

Meine ”Initiative für eine neue Kulturpolitik” in der BRD ist bei Politkern auf wenig Interesse oder Gegenliebe gestoßen, so dass Dr. Christine Hohmann-Dennhardt (damals Hess. Ministerin für Wissenschaft und Kunst - vgl. den Buch-Umschlag -, heute tätig am Bundesverfassungsgericht) auch eine erbetene finanzielle und ideelle Unterstützung meines Documenta-Rechtsstreits 1996 abgelehnt hat (vgl. S.105 in dB2).

Der Fall documenta (als work in progress; Justiz-Art: legal art, juridical art, art of justice) hat seine Fortsetzung gefunden über meine mit dem dritten Buch (dB3) vorgelegte erweiterte Kritik an der documenta-Institution und die begleitende Strafanzeige gegen die „documenta“-Organisation sowie die Anrufung des Hessischen Staatsgerichtshofes.

Dass meine Initiativen im Fall documenta in der wichtigen Juristenzeitschrift NJW so gewürdigt worden sind, freut/e den Autor.

Friedhelm Hufen unterstreicht in seinem NJW-Beitrag u.a.: „Gerade beim Fehlen objektiver, gerichtlich voll überprüfbarer Kriterien für hoheitliche Bewertungsentscheidungen kommt es für die Tragweite des Grundrechts darauf an, ob durch Verfahrensvorschriften „Vorkehrungen“ dafür getroffen sind, dass sich unter den Bedingungen staatlich institutionalisierter Kunst der SCHUTZ der KUNSTFREIHEIT entfalten kann.“

Und darauf seien indessen „freilich“ Klagearten und Klagebefugnis - wie es der Fall documenta lehrt - als Sachentscheidungsvoraussetzungen der Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht eingestellt, weshalb das „Abschieben“ auf eine private documenta-GmBH durch Stadt und Staat - indem beide sich „dadurch der öffentlichen Verantwortung und der öffentlichen Kontrollierbarkeit kunstrelevanter Entscheidungen entziehen“ (S. 1112 f.) - Grundrechtsbetroffenen gegenüber nicht grundrechtskonform ist.

„Das rechtsstaatliche und grundrechtsbezogene Begründungsgebot, wie es in jedem drittklassigen Verwaltungsverfahren selbstverständlich wäre, für so wichtige Entscheidungen wie die Zulassung oder Nichtzulassung zur documenta vollends außer Kraft zu setzen“ sei doch wohl unzulässig! Hufen verlangt (wie auch ich) statt monokratischer eine pluralistische Entscheidungsstruktur der Kunst als Entscheidung der Verwaltungsgerichtsbarkeit (siehe you tube Video); dazu gehört ein öffentliche Satzung (a. a. O. S. 1113), wodurch allein öffentliche Kontrolle ermöglicht werden kann. Und: Wenn documenta-Macher keine Konzeption und Auswahlgründe offenlegen, sind sie „nicht schon deshalb ein großer Künstler“! (Hufen S. 1114).

Dazu dOCUMENTA (13)-Skandal – ebook-Artikel GZ.

CCB-Konzept der KONZEPTLOSIGKEIT.

Dokumentations-Ergänzung:

Wie schon in Artiekl Nummer 78 des GZ-ebook werner hahn zur documenta 13 beschrieben – IN http://www.giessener-zeitung.de/giessen/beitrag/69...

HIER Fakten:
Zur Besonderheit der Kunstfreiheitsgarantie Art.5 Abs.3 GG

gehört die nicht wegleugbare Verfassungsrechtsweisung: (BVerfGE 30, 173, 182 ff ( Mephisto-Urteil ) - in der insbesondere die Einschränkbarkeit der Kunstfreiheitsgarantie geregelt wird.

Zum "Mephisto-Urteil":

Mehr in meinen Materialien zur documenta 12:
Reader/Essays zur Debatte - DOCUMENTADEMOKRATISIERUNG

http://www.art-and-science.de/PDF/PDF12.pdf

UND in DIE ZEIT online:

wernerhahn-Blog auf ZEIT ONLINE:

Über Kunstfreiheit & ZENSUR & Narrenfreiheit im Kulturstaat BRD
Von WernerHahn 21.07.2010

http://community.zeit.de/user/wernerhahn/beitrag/2...

ZENSUR in der deutschen Gegenwart trotz Artikel 5 des Grundgesetzes findet statt:

In Paragraph 5 Absatz 1 des Grundgesetzes heißt es: "Eine Zensur findet nicht statt." Absatz 3 fügt dezidiert hinzu: "Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.

"Wenn sich trotz dieser verfassungsrechtlichen Ausgangslage mit KUNSTFREIHEITSGARANTIE eine wissenschaftliche Tagung der "Kunstfreiheit und Zensur in der Bundesrepublik" widmete, durfte sie naturgemäß mit erhöhter öffentlicher Aufmerksamkeit rechnen; siehe mehr a.a.Ort.

Es sei unbestritten, dass „die Kunst hierzulande große Narrenfreiheit besitzt“ so die FAZ!

Zur These von der vermeintlichen UNDEFINIERBARKEIT
von Kunst:
Ebenda – BverfG.:

„Das Wesen der künstlerischen Betätigung ist die freie schöpferische Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen, Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache zu unmittelbarer Anschauung gebracht werden. Alle künstlerische Tätigkeit ist ein Ineinander von bewussten und unbewussten Vorgängen, die rational nicht aufzulösen sind. Beim künstlerischen Schaffen wirken Intuition, Phantasie und Kunstverstand zusammen; es ist primär nicht Mitteilung, sondern Ausdruck und zwar unmittelbarster Ausdruck der individuellen Persönlichkeit des Künstlers." (BVerfGE 30, 173 ff.; 188 ff..)

Unter diesen KRITERIEN sind die DOGumenta (13) Werke, die CCB-BAKARGIEViADE „Nicht Kunst“ - zu beurteilen. Narrenfreiheit für ÖKO-Feminismus STAATLICH mit Millionen gefördert! Dazu meine OFFENEN BRIEFE an staatliche GmbH-Verantwortliche: HILGEN & GAUCK haben bis HEUTE nicht geantwortet!

Ein Staat, der sich als K u l t u r s t a a t versteht, muss entscheiden, was denn nun „Kultur" (Kunst) und was „Nicht-Kultur" (Nicht-Kunst) ist, und wenn er „die Kultur" (Kunst) bewahren, schützen, vermitteln, fördern will, muss es Gerichten auch erlaubt sein, die Auswahl der „Sachverständigen" kontrollieren zu dürfen; z. B. die INSTITUTION DOCUMENTA – vgl. „Fall documenta“. Dass es entgegen der „anything goes" - Maxime (Schlagwort der „Postmoderne") doch einigermaßen objektivierbare Kriterien der Kunstbeurteilung gibt habe ich beweisen können: Zu meinem "Modell für eine objektivere Kunstbeurteilung", das Anklang fand, siehe mehr imIntertnet und http://www.art-and-scienc... - W.H.-Kommentare in: http://www.zeit.de/2009/1...

ERGÄNZUNG - wichtig zum Thema

Werner Hahn am 11 / 08 / 09 // in art – Kunstmagazin:

Zum Thema DOKTOR der KUNST

WEB-Empfehlung: Zum Thema siehe auch:
Blog wernerhahn auf ZEIT ONLINE:
Desolat: KUNST-Szene- & Kunsthochschul-MISERE. „Dr. phil. in art“ als Ausweg?

Von WernerHahn 11.08.2009,
http://community.zeit.de/user/wernerhahn/beitrag/2...

UND (mit 30 Bildern)
Trostlos: AKADEMIEN- & KUNST(SZENE)-MISERE. Ausweg "Dr. phil. in art"?
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http://www.myheimat.de/gladenbach/trostlos-akademi...
IN / ZU:
http://www.art-magazin.de/szene/20931/doktor_der_k...

Mit einem "Dr. phil. in art" – einem Doktor der Philosophie in den Künsten – darf sich schmücken, wer an der Hamburger Hochschule für bildende Künste (HFBK) den neu geschaffenen Promotionsstudiengang absolviert hat. Nicht nur der Doktorentitel ist einzigartig in Deutschland, auch das Modell: Es lädt Künstler dazu ein, ihre künstlerische Arbeit Teil der Promotion werden zu lassen.

Über die „Trostlosigkeit an Kunst-Akademien“

referierte ich in Documenta IX - Willkür statt Kunstfreiheit!? : Eine Streitschrift zur Demokratisierung staatlicher Kunstförderung. (S. 65 f.): Studium der „Freien Kunst“ & Ausbildung zum Dilettanten – Verrückte Professoren-These „Kunst ist nicht lehrbar – weil alles Kunst ist“ (LÜPERTZ) – Künstler-„Mappen“-Willkür der „Lehrkörper“ – Akademie-Misere und Selbstabschaffung der Hochschule – „L’art-pour-l’art-Hochschulen“ – Beliebigkeit & Zynismus des (erweiterten) Kunstbegriffs – Ungeeignete, nicht-innovative Lehrer der Kunstszene u.a. mehr.

HAHN, Werner: Documenta IX - Willkür statt Kunstfreiheit!? : Eine Streitschrift zur Demokratisierung staatlicher Kunstförderung. Gladenbach : Art & Science, 1995 - vorher im Verlag Maas & Burbach Bad Honnef, 1992.

Vgl. auch HAHN, W.: Documenta IX vor Gericht - Fragen der Kunstfreiheit. In: W. Stehr/J. Kirschenmann (Hrsg.): Materialien zur DOCUMENTA IX. Stuttgart 1992, S. 151-156.

Hierzu auch die Veröffentlichungen von Gerichtsentscheidungen zum "Fall Documenta" in der "Neuen Juristischen Wochenschrift" 22/1993 und 17/1997; mit einem documenta-kritischen Aufsatz von Prof. Dr. Friedhelm Hufen (Universität Mainz). Die "Neue Juristische Wochenschrift" formulierte in Heft 19/1998 (S. XXII):

"Hahns zweites documenta-Buch dokumentiert ausführlich den mittlerweile in die Justiz-Geschichte eingegangenen interessanten „Fall documenta“: Wiedergegeben werden Originale der Gerichtsakten vor den Kasseler Zivilgerichten und Verwaltungsgerichten seit 1992 (zur d9 und d10) sowie Hahns Documenta-Reform-Initiative/Aktion mit einer Landtags-Petition und der Anrufung des Hessischen Staatsgerichtshofes. Durch „Justiz-Art“ sollen die öffentlichen Entscheidungsträger der documenta zur Gewährleistung einer gerichtlich kontrollierbaren und grundrechtskonformen Entscheidungsstruktur bei einer documenta verpflichtet werden. Leitziel: Schaffung einer „öffentlichen Satzung“ statt privatem Gesellschaftsvertrag; somit Demokratisierung und Pluralisierung staatlicher Kunstförderung, die für Kunstfreiheitsgarantie und Willkürverbot (Gleichbehandlungsgebot) bürgen werden."

LITERATUR / Anmerkungen

In dem d-Buch Nr. I – zum Thema wichtige Kapitel:
(Hahn, Werner: Documenta IX - Willkür statt Kunstfreiheit !? Eine Streitschrift zur Demokratisierung staatlicher Kunstförderung / Hahn - 1. Aufl. - Bad Honnef: Maas u. Burbach, 1992.)

V. KUNSTFREIHEIT ODER KUNSTDIKTATUR

1. Klagelied der Künstlermehrheit: "Die Documenta, ein Syndikat von
Staat, Handel und Massenmedien"
2. Kunst am Nullpunkt (in Nullform) - Basiskriterien für die documenta 9
durch Joseph BEUYS posthum?
3. Ein Interview mit Joseph BEUYS: "documenta" und Kunstfreiheit,
Jurierung, Auswahlkriterien, Manipulation, Kunstkritiker
4. Bedrohung der Kunstfreiheit durch Kunsthochschulen und Kunst-
"Mäzene"
5. documenta und Beurteilungsmaßstäbe; zu Fragen der Problematik
staatlicher Kunstsubvention (Willkür-Verbot)
6. Umfang der Kunstfreiheitsgarantie in bisheriger Rechtsprechung
A) Bestimmung des Begriffs der "Kunst" im Sinne des Art. 5 Abs.
3 Satz 1 GG der BRD ("Kunst und Wissenschaft, Forschung
und Lehre sind frei.")
B) Steht die Kunstfreiheitsgarantie nur auf dem Papier und wird nicht
ausgeführt? Zur Situation Rechtssuchender und der Rechtsfin-
dung vor Gerichten (Fallbeispiele, bildende Kunst)
a) Klage gegen eine Juryentscheidung - Dissens zum Rechtsweg
der Gerichte
b) Sollen Werturteile über Kunst keiner gerichtlichen Prüfung unter-
liegen? - Begrenzung (Schranken) der Freiheit von Kunst; zur Sub-
vention von "Nicht-Kunst" und "echter Kunst"
c) Justitia mit oder ohne demokratische Ambition - Zum Problem des
Bewertungs- und Einschätzungsspielraums von Prüfungsgremien
in Sachen Kunst und deren Nachprüfung. Gerichtliche Kontrolle
mit sachverständiger Hilfe und Kunstbeurteilungskriterien

VI. DEMOKRATISIERUNG/REFORM DER DOCUMENTA

1. Klageerhebung
2. Demokratisierung der documenta und d9-Desaster
3. Medien-Echo und Offener Brief
4. documenta vor Gericht - Gutachten Prof. Dr. Dr. Gosebruch

(1) HAHN, Werner:
Joachim GAUCK meint irrtümlich zur documenta (13) „KUNST IST FREI“ - Si tacuisses, philosophus mansisses. Ars evolutoria antwortet GAUCK … unverzeihlicher MISSGRIFF?
In GIEßENER ZEITUNG am 24.06.2012 / 160 mal gelesen / 8 Kommentare / 4 Bilder & 7 Linkhinweise GZ.
http://www.giessener-zeitung.de/giessen/beitrag/68...

(2) Werner Hahn: Werk „Symmetrie als Entwicklungsprinzip in Natur und Kunst“ (1989; Art & Science 1995; Englisch-Ausgabe bei World Scientific, Singapur 1998; seit 2011 als ebook: Symmetry As a Developmental Principle in Nature and Art (510 Seiten).

Dazu mehr in:
http://www.amazon.de/Symmetry-as-Developmental-Pri...
UND
http://www.buecher.de/shop/englische-buecher/symme...
UND http://www.worldscientific.com/worldscibooks/10.11...
UND www.art-and-science.de

Bürgerreporter:in:

W. H. aus Gladenbach

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