Wort zum SONNTAG: „Geschäft mit dem TOD“ in KUNST & KULTUR-Politik. STERBEHILFE-Vorhaben kommerziell oder als Beihilfe zur SELBST-Tötung?!

1492: Tanz der Gerippe - WOLGEMUT - ars evolutoria Mutation 1-10-11. werner hahn
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Medien & POLITK haben wieder einmal ein THEMA zur Sommerzeit:

STERBE-HILFE

Sterbehilfe (manchmal Euthanasie genannt) bezeichnet Handlungen, die von der Hilfe und Unterstützung im Sterben – dem Übergang vom Leben zum Tod – bis hin zur aktiven Tötung sterbender oder schwerstkranker Menschen reichen. Sterbehilfe betrifft somit auch Situationen, bei denen der Sterbeprozess bereits begonnen hat und unumkehrbar ist.

In Deutschland wird die Bezeichnung Euthanasie wegen ihres Missbrauchs bei der sogenannten Rassenhygiene der Nationalsozialisten weitgehend vermieden (siehe auch Geschichte der Euthanasie). MEHR in http://de.wikipedia.org/wiki/Sterbehilfe

Gesetzentwurf - Keine Sterbehilfe gegen Geld
Die Koalition will gewerbsmäßige Sterbehilfe verbieten. Doch der Gesetzentwurf wird reichlich missverstanden – und löst entsprechende Empörung aus.
Mehr: http://www.zeit.de/politik/deutschland/2012-08/ste...
Ebenda:
Das Wort STERBEHILFE ist UNGENAU und führt bei Laien und Ärzten regelmäßig zu Missverständnissen. Sie assoziieren damit schnell die Euthanasie. Der Begriff stand im Nationalsozialismus für den systematischen Mord an psychisch kranken und behinderten Menschen, in Deutschland ist er entsprechend konnotiert. Übersetzt bedeutet das griechische "euthanasia" "schöner Tod".
Niederländische Ärzte benutzen auch heute dieses Wort, wenn ein sterbenskranker Mensch bewusst um Hilfe zum Sterben bittet und der Arzt sie gewährt. Etwa indem er ein muskelentspannendes Medikament und ein Schlafmittel verabreicht. In Deutschland ist solche aktive Sterbehilfe als "Tötung auf Verlangen" nach Paragraf 216 des Strafgesetzbuchs grundsätzlich verboten.

Strafgesetzbuch
Besonderer Teil (§§ 80 - 358)

16. Abschnitt - Straftaten gegen das Leben (§§ 211 - 222)

§ 216
Tötung auf Verlangen
(1) Ist jemand durch das ausdrückliche und ernstliche Verlangen des Getöteten zur Tötung bestimmt worden, so ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Keine Ärzte-Beteiligung am "Geschäft mit dem Tod" – so titelt z.B. http://www.morgenpost.de/newsticker/dpa_nt/infolin...

Der Vorschlag von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), kommerzielle Sterbehilfe unter Strafe zu stellen, «nahe Stehende» davon aber auszunehmen, erregt weiter die Gemüter.

Der Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Volker KAUDER (CDU), forderte eine Klarstellung:

«Ärzte oder Pflegepersonal dürfen sich nicht am Geschäft mit dem Tod beteiligen», sagte er der «Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung» (FAS). Dies müsse «im Sinne der Ärzte in dem neuen Gesetz über eine Bestrafung der kommerziellen Sterbehilfe entsprechend klargestellt werden».

WIRBEL um Gesetz.ENTWURF von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP)
Der vor wenigen Tagen bekannt gewordene Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sieht vor, die KOMMERZIELLE Sterbe-HILF zu verbieten. Sterbebegleitung jedoch soll zulässig sein für Angehörige sowie Ärzte und Pfleger, die dem Sterbewilligen schon lange nahestehen.

Bislang soll es eine „rechtliche Grauzone“ geben:

Beihilfe zu SELBST-TÖTUNG steht NICHT UNTER STRAFE, aber Tötung auf Verlangen dagegen schon.

Kauder meint:
Menschen beim Sterben zu begleiten und ihnen die Schmerzen zu nehmen, das sei „eine ganz wichtige Aufgabe der Ärzte“.

Die Sterbebegleitung werde durch das neue Gesetz nicht berührt. Der Schutz des Lebens am Anfang wie am Ende gehört nach Kauders Überzeugung zu den elementaren Aufgaben des Staates.

Der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, Alois GLÜCK, will Sterbehilfe durch eine bessere SCHMERZ-THERAPIE ganz überflüssig machen. Statt über eine gesetzliche Ausweitung der Sterbehilfe zu diskutieren, müsse die Gesellschaft Alternativen zur Sterbehilfe anbieten - etwa durch einen massiven Ausbau der Palliativ- und Schmerzmedizin, sagte er der «Passauer Neuen Presse» (Samstag).

«Wir brauchen eine saubere Unterscheidung zwischen einer Sterbebegleitung, die dem Menschen im letzten Lebensabschnitt hilft, und einer aktiven Beihilfe zur Selbsttötung», sagte Glück (so zu lesen a.a.O.).

Berichtet wird: Auch müssten Patienten-VERFÜGUNGEN über lebensverlängernde Maßnahmen ERNSTer genommen werden: Damit der Wunsch nach Selbsttötung - etwa in Einrichtungen in der Schweiz - gar nicht erst entstehe, meinte Glück.

Der Präsident der Bundes-Ärztekammer, Frank Ulrich MONTGOMERY kritisiert:

«Ich bin nicht sicher, ob man im Justizministerium den eigenen Gesetzentwurf und die Begründung ausreichend gelesen und verstanden hat», sagte er der FAS.

„Widersinnig“ sei es, wenn einerseits gewerbsmäßige Sterbehilfe verboten werde, Ärzte gleichzeitig aber doch Beihilfe leisten dürften.

RICHTIG:
Abgeordnete des Bundestages sprachen sich dafür aus, den Fraktionszwang bei der Neuregelung aufzuheben.
„Die Abstimmung muss auf jeden Fall freigegeben werden“, sagte der Rechtsexperte der SPD-Bundestagsfraktion, Edgar FRANKE, den Zeitungen der WAZ-Gruppe (Samstag).
Bei der Sterbehilfe gehe es um eine grundsätzliche ETHIK-Fragen, bei der ein Fraktionszwang nichts zu suchen habe. Die pflegepolitische Sprecherin der LINKEen, Kathrin Senger-Schäfer: «Alle Fraktionen sollten die Abstimmung über das Gesetz freigeben.» (dpa)

Die Bildende KUNST beschäftigt das THEMA TOD & STERBEN schon länger als zeitgenössische POLITIK:

Dazu mehr:
GZ: Artikel werner hahn

VANITAS-Werke als AUFRUF zum LEBEN (1.Teil): Toten-SCHÄDEL-KULT-Phänomen (Sterben & Tod) in Religion, Wissenschaft & KUNST evolutionär gesehen und als „SCHÖNHEIT“

von Werner Hahn am 01.10.2011 / 584 mal gelesen / 4 Kommentare

GZ:
http://www.giessener-zeitung.de/giessen/beitrag/56...
Und

VANITAS-Werke als AUFRUF zum LEBEN (2.Teil): MARBURG aktuell – TOTEN-Kopf-Konjunktur. "Schädelstätte" im KUNSTVEREIN MARBURG und in Paris
von Werner Hahnam 03.10.2011 / 792 mal gelesen / 10 Kommentare

Zu art: In dem Kunstmagazin zu

"ICH WILL DIE SCHÖNHEIT DES TODES ZEIGEN"

Skandal um den Künstler Gregor Schneider: Der 39-jährige wollte in einer Ausstellung einen Todkranken beim Sterben zeigen. Angeblich hatte Schneider bereits Kontakt zu einem Kunstsammler, der sich als Ausstellungsobjekt zur Verfügung stellen würde. Politiker und Kritiker verurteilten die Idee als PERVERS und entmenschlicht.

Dazu Kommentare:

Werner Hahn
23 / 04 / 08 //
Geplante Sterbe/Tod-Performance ist keine KUNST!
Mit seinem Sterbe-„Raum-Kunstprojekt“ wolle Herr Schneider (Mönchengladbach) seinem Ruf als „unheimlichster Künstler der Gegenwart“ neue Nahrung geben, liest man (Ruhrnachrichten). In «The Art Newspaper» hatte der Nosferatu vom Niederrhein (FAZ) geäußert: „Mein Ziel ist es, die Schönheit des Todes zu zeigen“; in einer Sterbenden-„Kunst“-Ausstellung – mit realem Sterbeakt. Der FDP-Kultur-Mann Christoph Waitz sprach in Berlin von einem “Missbrauch künstlerischer Freiheit“. Bei der Deutschen Hospiz Stiftung lösten die „Kunst“-Pläne Kopfschütteln aus: Die Kulturschaffenden in Deutschland sollten sagen: „Hier machen wir nicht mehr mit“. Als „Falschmeldung“ recherchierte die taz, dass angeblich eine Düsseldorfer Pathologin bei der „Suche nach kunstaffinen Sterbenden“ (angeblich einem „Kunstsammler“) helfen wollte. Schneider wolle „mit dem Moment des Todes die letzte Grenze der Kunst erobern“, meinte die SZ (Kommentator Kreye: „Das Ende der Tabus“). Zum Mediengewitter über dem linken Niederrhein gab Kollege Holger Liebs in der SZ (22.4.) ein kurzes Resümee: Schneiders Performance-Vorhaben sei gar keine KUNST! Es ist „nicht angängig, den Kunstbegriff dadurch auszuhöhlen, dass die Nichtkunst der Kunst gleichgestellt wird, und dann unter Berufung auf diese Gleichstellung auch die Freiheit der echten Kunst einzuschränken“ (so das Bundesverwaltungsgericht). (Mehr: www.art-and-science.de, Link „Kunstbeurteilung – Kriterien“.)

Werner Hahn
24 / 04 / 08 //

ARS MORIENDI, Big-Brother-Nichtkunst und „Kunst“-Narren

Das Todes-„Kunstraum“-Projekt gepaart mit „Geltungsdrang“ des religiösen „Künstlers“ ist Skandal-„Kunst“: Die lebhafte Erörterung über „Sterben als Kunstwerk“ sollte zu einer sachlichen, ernsten und ehrlichen Diskussion über das Thema Sterben & Tod führen. „ARS MORIENDI“ meint seit der Antike (Platon, Seneca) ein „im Angesicht des Todes“ bewusst gestaltetes Leben („ars vivendi“). Einen Sterbenden oder Toten im Museum zu präsentieren - das ist nicht KUNST (sagen die meisten), sondern ein Schau-Event, der Nervenkitzel bedient. Leben im Angesicht des Todes, Vorbereitung auf einen guten Tod – das wird bereits im 15. JH in Sterbebüchern („Ars bene moriendi“) diskutiert. Eitle Ruhmsucht könnte als Versuchung des Teufels ausgelegt werden. Das Thema „ARS MORIENDI“ ist heute rund um Euthanasie-Debatte, Intensivpflege im Krankenhaus und Sterbebegleitung (Hospizbewegung) wieder aktuell. Horror & Spektakel der Nicht- und Anti-Kunst-Szene sind gefragt evtl. zur documenta 13. Kunst-Markt-Schreierische Objekte wie Damien Hirsts diamantenbesetzter Totenschädel, G. von Hagens Objekte etc. sollten wir vergessen. Schneiders Ansinnen zum Sterben-Tod-Nichtkunst-Projekt narrt die Medien-Welt! Sterben/Tod ohne „Kunst“-Geschrei diskutieren!

Werner Hahn

28 / 04 / 08 //

Kunst darf NICHT alles: ZDF-aspekte-Irrtum

In seinem „Kulturmagazin“ stellte ZDF-aspekte-Macher Herles (Redaktionsleiter) die Frage: „Ist der Tod im Museum Kunst oder nicht vielmehr der Tod der Kunst?“ Der am 26.4. ausgestrahlte Beitrag verweist auf den „Leichnam von Italiens Lieblingsheiligem Padre Pio im Glassarg“, Papst Johannes Paul II. qualvolles Siechen in der Öffentlichkeit, die Hinrichtung von Saddam Hussein, Polit-Mumien etc. Schneiders Ansinnen zum Sterben-Tod-Nichtkunst-Projekt wurde durch billige Kommentare des Anti-Künstlers vorgestellt, ohne das Thema „Tod der Kunst“ zu diskutieren. Wieder wurde der Voyeurismus von „Kunst“-Narren in der Medien-Welt bedient! Dass sich seriöse Kunstkritiker in Feuilletons (SZ, FAZ, FR, TAZ, ZEIT, NZZ …) gegen Schneiders Vorhaben aussprachen, scheint "Kultur"-Mann Herles, der uns schon Kochen/Essen Adrias als „Kunst“ zur documenta 12 verkauft hat (cicero.de), nicht wahrnehmen zu wollen. Missbrauch der Kunstfreiheit, Mord an der Kunst! Nicht- und Antikunst geht hier über Leichen.

QUELLE: http://www.art-magazin.de/kunst/5814.html

Zu SCHNEIDER auch AKTUELL:

Erneut d-13-EKLAT: Skandal & ÄRGER mit der documenta-Institution - dOCUMENTA (13) - Noch-Bernd-Leifeld … Installation an der Karlskirche (Gregor Schneider)
von Werner Hahn am 24.05.2012 / 209 mal gelesen / 1 Kommentar

GZ
http://www.giessener-zeitung.de/giessen/beitrag/66...

Bürgerreporter:in:

W. H. aus Gladenbach

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