Stammzellen – Mischwesen - Krankheiten: EuGH & EMBRYONEN-SCHUTZGESETZ

Mischwesen ZENTAUR; Sfumatage/Transportage werner hahn: Die Biomedizin versucht, tierische und menschliche Zellen zu kombinieren. Die Forschung legt Hoffnung auf neue Therapien für bislang unheilbare Krankheiten wie Alzheimer oder Parkinson.
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  • Mischwesen ZENTAUR; Sfumatage/Transportage werner hahn: Die Biomedizin versucht, tierische und menschliche Zellen zu kombinieren. Die Forschung legt Hoffnung auf neue Therapien für bislang unheilbare Krankheiten wie Alzheimer oder Parkinson.
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Die Embryonalentwicklung eines Lebewesens ist ein epigenetischer Prozess. Ausgehend von einem unstrukturierten Zustand erfolgt Gestaltbildung schrittweise über Zellteilungen (Mitose; 1-2-4-8-16-32-64 … Zellen etc.). Der auf der Interaktion der Gene beruhende epigenetische Prozess der Körperzellenbildung hängt – ab ovo von der befruchteten Eizelle ausgehend - auch von (Zufallsprozesse einschließenden) UMWELT-Faktoren ab.
EPIGENOM wird der epigenetische Zustand einer sich weiterentwickelnden Zelle bezeichnet. Beispielsweise gehen aus einem einzelnen Embryo im Verlauf seiner Entwicklung eine Vielzahl verschiedener Zelltypen hervor, die alle dasselbe Genom haben; also dieselbe DNA-Sequenz bei aber völlig unterschiedlichen Funktionen (Hautzelle, Augenzelle, Herzzelle z. B.) und deren Verschiedenartigkeit weniger auf das Genom, als vielmehr auf dessen Informationsumsetzung zurückzuführen ist.

(Quelle und mehr in wernerhahn - http://community.zeit.de/user/wernerhahn/beitrag/2... )

Stammzellen-Urteil sorgt für Diskussionen: http://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/0,1518,...

Ethiker bejubeln das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das Patente auf embryonale Stammzellen verbietet: Mit menschlichem Leben soll man keinen Kommerz treiben. Doch für den Forschungsstandort Europa bedeutet der Richterspruch einen herben Rückschlag –so DER SPIEGEL aktuell.

Das Urteil zur Stammzellen-Forschung hat ein geteiltes Echo hervorgerufen. Für die einen gelten embryonale Stammzellen als Hoffnungsträger, andere kritisieren die Arbeit mit ihnen als Zerstörung menschlichen Lebens. Allerdings stellt sich zunehmend die Frage, ob die Forscher bisher überhaupt schon echte embryonale Stammzellen gesehen haben.

Das Kennzeichen embryonaler Stammzellen ist, dass sie ursprünglich und eben nicht fortentwickelt sind. Sie vermögen noch alle Gewebe des Körpers zu bilden - vom Gehirn bis zum Fußnagel. Erst nach und nach spezialisieren sich die Zellen und verlieren dabei ihre Wandlungsfähigkeit. Das Leben drückt ihnen seinen Stempel auf.

Der Kläger Greenpeace sprach von einem Urteil, das europäische Rechtsgeschichte schreibe. Der Mensch müsse in allen Phasen seiner Entwicklung vor kommerzieller Verwertung geschützt werden. Der Stammzellenforscher Brüstle sagte dagegen, die Früchte jahrelanger Forschung würden dem außereuropäischen Ausland überlassen. Der Europäische Gerichtshof hatte geurteilt, ein Patent auf Verfahren mit menschlichen Stammzellen widerspreche der Menschenwürde, wenn dafür ein Embryo zerstört werde. http://www.mdr.de/mdr-info/podcast/beste/audio8163...

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat Patente auf embryonale Stammzellen verboten, da die Zerstörung menschlicher Embryos gegen die Menschenwürde verstoße. Allerdings ist umstritten, ob diese für wenige Tage alte Embryos überhaupt gilt. Damit aber ist das EuGH-Urteil äußerst fragwürdig. Ein Kommentar von Markus C. Schulte von Drach dazu in
http://www.sueddeutsche.de/thema/Embryonenschutzge...
Auch: Stammzellgesetz Ethischer Balanceakt - 16.07.2007
Von Markus C. Schulte von Drach

Der Nationale Ethikrat empfiehlt, das Stammzellgesetz zu ändern: Embryonale Stammzellen sollten importiert werden dürfen, wenn ihre Gewinnung nicht von Deutschland aus veranlasst wurde. Wird das die Kritiker der Stammzellforschung besänftigen? (Mehr: http://www.sueddeutsche.de/leben/stammzellgesetz-e... )

Höchstrichterliche Urteile sind dafür gedacht, Klarheit zu schaffen. Am Dienstag tat der Europäische Gerichtshof (EuGH) dies in einer Sache, in welcher der Bundesgerichtshof im November 2009 kein Urteil wagen wollte:

Der BGH hatte die Entscheidung darüber gescheut, ob und unter welchen Umständen Ergebnisse aus der Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen (ES) patentierbar sein sollten oder nicht, und stattdessen den EuGH in Luxemburg angerufen.

Mit Hilfe genetischer Tricks wollen Forscher aus diesen Zellen Vorläuferzellen für alle möglichen Gewebe züchten, um eines fernen Tages die verschiedensten Krankheiten zu heilen: Herzvorläuferzellen für Infarkt-geschädigte Herzen, Muskelvorläuferzellen für Patienten mit Muskelschwäche und Nervenvorläuferzellen als Ersatz für zerstörtes Nervengewebe.
Zellen von Erwachsenen ließen sich in einen Embryonalzustand zurückversetzen.

Induzierte sog. pluripotenten Stammzellen (iPS) könnten eine "Revolution in der Transplantationsmedizin" auslösen, sagt Jaenisch – siehe SZ: http://www.sueddeutsche.de/wissen/embryonale-stamm... UND http://www.sueddeutsche.de/wissen/stammzellenforsc... - ebenda FOTO: Induzierte pluripotenten Stammzellen (iPS) - also Stammzellen, die aus Körperzellen gewonnen wurden - haben nicht die gleichen Eigenschaften wie andere Stammzellen. (© George Daley, Childern's Hospital Boston/Harvard Medical School)

iPS besitzen die Wandlungsfähigkeit der embryonalen Stammzellen und können aus dem Gewebe jedes Patienten maßgeschneidert für ihn hergestellt werden. "Jahrelang dachten wir, so etwas sei nur durch Klonen möglich", sagt Jaenisch. "Und dann gibt es diesen so viel einfacheren und ethisch unbedenklichen Weg." (…)

Körperzellen, beispielsweise aus der Haut oder den Muskeln, lassen sich mit Hilfe einer speziellen Behandlung wieder zu Stammzellen umfunktionieren. Seit diese Reprogrammierung einem japanischen Team vor vier Jahren erstmals gelungen ist, haben viele Forscher große Hoffnungen in die sogenannten induzierten pluripotenten Stammzellen (iPS) gesetzt.

Mensch-Tier-Mischwesen Ethikrat fordert strengeres Chimären-Verbot

Es ist in Deutschland verboten, Mischwesen aus Mensch und Tier zu erschaffen. Doch dem Ethikrat gehen die Bestimmungen im EMBRYONEN-SCHUTZGESETZ noch nicht weit genug. Allerdings können sich die Experten durchaus Ausnahmen vorstellen, in denen Chimären erlaubt sein sollten. http://www.ethikrat.org/dateien/pdf/stellungnahme-...

In Großbritannien haben Wissenschaftler bereits vor Jahren Mensch-Tier-Mischwesen – sogenannte CHIMÄREN Chimären - geschaffen. Dazu fügten sie menschliches Erbgut in Eizellen von Kühen ein. Ein Grund für solche Experimente ist der Mangel an menschlichen Eizellen für die Stammzellenforschung.

Entsprechende Versuche sind in Deutschland allerdings genauso verboten wie die Übertragung menschlicher Embryos auf ein Tier. Doch die biomedizinische Forschung entwickelt sich rasant. So wurde inzwischen schon versucht, aus menschlichen Stammzellen gewonnene Nerven-Vorläuferzellen in das Gehirn von Versuchstieren - auch Menschenaffen oder Schimpansen - zu übertragen. Auf diese Weise, so hoffen manche Wissenschaftler, ließen sich Krankheiten wie Alzheimer und Parkinson besser erforschen und später möglicherweise auch behandeln.

Die SZ: Ethikrat fordert strengeres Chimären-Verbot Wer hat Angst vor Embryonenbastlern? http://www.sueddeutsche.de/wissen/ethikrat-fordert...

Wenn von der Forschung mit Mischwesen aus Mensch und Tier berichtet wird, sind die Überschriften regelmäßig so groß wie die Aufregung. „Dabei geht es seriösen Wissenschaftlern nicht um gruselige Mensch-Kaninchen-Kreuzungen oder die Züchtung eines Zentauren. An den meisten Forschungen ist wenig auszusetzen. Für die anderen braucht es juristische Schranken.“ (Ebenda mehr.)

Artgrenze zwischen Mensch und Tier immer mehr infrage gestellt?

Doch durch solche oder andere Experimente würde die biologische Artgrenze zwischen Mensch und Tier immer mehr infrage gestellt. Deshalb hat der Deutsche Ethikrat in den vergangenen zwei Jahren Vorschläge entwickelt, wie das Embryonenschutzgesetz erweitert werden müsste. In der heute vorgestellten Stellungnahme des Rates fordern sie nun, dass auch die Übertragung tierischer Embryonen auf den Menschen, die Einbringung tierischen Materials in den Erbgang des Menschen und alle Verfahren, die zur Bildung menschlicher Ei- oder Samenzellen im Tier führen können, verboten werden sollten

Einmütig vertritt der Ethikrat in seiner Stellungnahme auch die Auffassung, "dass keine Einpflanzung von Mensch-Tier-Zybriden in eine menschliche oder tierische Gebärmutter vorgenommen werden darf." Zybriden sind tierische Eizellen, in die menschliche Zellkerne verpflanzt werden, um daraus Stammzellenlinien für die Forschung zu gewinnen. "Wir wollen eine klare Grenzziehung, damit es erst gar nicht zur Entstehung von Mensch-Tier-Mischwesen in der Forschung kommt", sagte der Sprecher der Arbeitsgruppe des Ethikrates, Wolf-Michael Catenhusen.

Konkret fordert der Rat unter anderem ein Verbot der Schaffung "von transgenen Mensch-Tier-Mischwesen mit Menschenaffen" wie auch "die Einfügung hirnspezifischer menschlicher Zellen in das Gehirn von Menschenaffen"
Darwins Theorie hatte die Natur in einen gigantischen Indizienprozeß verwickelt, in dem der Status unzähliger Phänomene als Beweis für oder gegen Evolution bestimmt werden mußte.

Die Gebiete waren so unterschiedlich wie die Kunst, die daraus hervorging. Dazu mehr in

„Der Mensch als Mischwesen“

Der "Darwin-Effekt" in der Kunst des neunzehnten Jahrhunderts: Klinger, Redon, Degas
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/geisteswisse...

UND

Zum (Prä-)SURREALISMUS-Begriff: ARCIMBOLDO – Philipp Otto RUNGE & Max ERNST (LopLop)
http://www.giessener-zeitung.de/giessen/beitrag/57...

UND

Wie Künstler EVOLUTION malen: Zur Ausstellung „DARWIN – KUNST UND DIE SUCHE NACH DEN URSPRÜNGEN“ (Teil 2)
von Werner Hahn aus Gladenbach | am 28.04.2009 | 1606 mal gelesen | 1 Kommentar | 35 Bildkommentare | 34 Bilder

http://www.myheimat.de/gladenbach/kultur/wie-kuens...

Bürgerreporter:in:

W. H. aus Gladenbach

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