SKANDAL-&-documenta-Künstler Thomas HIRSCHHORN (CH): Documenta-GmbH & KUNSTBEGRIFF & justiz-art

Liebt SCHOCK-Werke: Bilder von Toten „gerinnen zum Patchwork namenloser Opfer“, so PG im Artikel „Was darf die Kunst?“ in der FAZ vom 29.11.11. ars evolutoria performance malerei werner hahn - 1.12.11.
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  • Liebt SCHOCK-Werke: Bilder von Toten „gerinnen zum Patchwork namenloser Opfer“, so PG im Artikel „Was darf die Kunst?“ in der FAZ vom 29.11.11. ars evolutoria performance malerei werner hahn - 1.12.11.
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Die dOCUMENTA (13) ist „AUF DEN HUND GEKOMMEN“, was - neben mir - auch die Süddeutsche Zeitung konstatiert und kritisch beleuchtet: siehe zum FALL DOCUMENTA im web:

Prof. Dr. Friedhelm Hufen (Universität Mainz) in der renommierten NJW: Seit Jahrzehnten zementiert die hessische Kunst-Politik das m. E. undemokratische & monokratische GmbH-Modell zur documenta. Herr Prof. Dr. Friedhelm HUFEN hat den "Fall documenta" in der Neuen Juristischen Wochenschrift ausführlich documenta-kritisch behandelt: 17/1997 S. 1112-1114 - "Muss Kunst monokratisch sein?".

Zum Thema HUND & documenta mehr aktuell in:

ESOTERIK-&-HUND-BAKARGIEViade-documenta:

HAMBURGer HfBK-Studenten verlassen genervt zur Hälfte die Promotion-Lecture der Carolyn Christov-Bakargiev - http://www.giessener-zeitung.de/giessen/beitrag/59... .

KUNST - ANTIkunst und NICHTkunst-als-„kunst“ …

KUNST - ANTIkunst und NICHTkunst-als-„kunst“ der Kasseler dOCUMENTA-Institution werden gerne als „politisch“ beschrieben: Aber das GEGENTEIL ist der Fall. Sie ist KONFORM, die „KUNST“; „defensiv und apolitisch , denn sie zehrt von der wohlfeilen Idee von der AUTONOMIE der Kunst, die alles darf und nichts begründen muss“. In diesem Reservat „lebt es sich recht bequem“ – so sihet es die FAZ (Peter Geimer) – bezogen auf den documenta-Teilnehmer THOMAS HIRSCHHORN.

HIRSCHHORN und die „DIKTATUR DES JOURNALISMUS“.

HIRSCHHORN – siehe Bilderstrecke – liebt SCHOCK-Werke: Bilder von Toten „gerinnen zum Patchwork namenloser Opfer“, so PG im Artikel „Was darf die Kunst?“ in der FAZ vom 29.11.11. (S. 32 – Feuilleton). Zu HIRSCHHORNs Vortrag in Berlin (Foto-Forum) und H.s Unbekümmertheit, Bilder des TERRORs (Greuelbilder) als „KUNST“ zu verkaufen, d.h. vorgefundene kunstlose Bilder der Medienwelt erfolgreich in „Kunstkontext“ zu vermarkten, schreibt die FAZ: als „Gegenpartei“ sehe HIRSCHHORN zu seiner Kunst die „DIKTATUR DES JOURNALISMUS“. Künstler wie T.H. mit Kunst („doch zu dürftig) seien NICHT „per se schon medienkritisch“.

Ich erinnere in diesem Zusammenhang an den FRIEDENSPREIS des Buchhandels an KIEFER (Anselm): In Giessener Zeitung: Verrückte KUNSTKRITERIEN-lose “KUNST“-Welt: Osama bin Laden als „Künstler“ (Anselm KIEFER zu 11.9.2011) - 06.02.2011 - 755 mal gelesen 22 Kommentare. A.a.O. weitere Links. http://www.giessener-zeitung.de/giessen/beitrag/45... UND

(Documenta-)KUNST-GESCHICHTE & Verfahren vor der Staatsanwaltschaft – JUSTIZ-ART wernerhahn:

FAKT soll sein:

(...) „Da der heutige Kunstbegriff sehr weit zu fassen ist, und die Entscheidung der Frage, was als ‚Kunst’ einzustufen ist, oft maßgeblich von persönlichen Wertungen und Auffassungen abhängt, ist den Verantwortlichen der Documenta-GmbH insoweit ein weiter Ermessensspielraum einzuräumen.“ (...)

UND: Es „kommt dem Strafrecht und damit auch der es anwendenden Staatsanwaltschaft nicht primär die Rolle zu, im Wege einer Sanktionierung durch Strafbarkeit über eine Bewertung als Kunstwerk und über die Zweckmäßigkeit einer dafür veranlassten Ausgabe von Geldmitteln zu entscheiden. Diese Rolle ist vielmehr nach der Zuständigkeitsverteilung den jeweiligen Parlamenten sowie den Rechnungshöfen überantwortet.“

Am 2007-02-21 von: Werner Hahn ist zu lesen:

Bitte hierzu blog.hna.de lesen (Stichwort kultur): Materialien zur documenta 12: Reader/Essays zur Debatte DOCUMENTA-DEMOKRATISIERUNG (konzipert und geleitet von Werner Hahn © ) (1) „DOCUMENTA-DEMOKRATISIERUNG: Reform staatlicher Kunstförderung gegen die Selbstauflösung der Kategorie Bildende KUNST“ (2) Documenta 12: Gefährdete Buergel Kassels Bewerbung zur „Kulturhauptstadt Europas 2010“? (3) Ist Kunst überflüssig? – Über Entkunstung und den Etikettenschwindel der documenta Rückmeldung/Antwort erwünscht!

IN: http://www.cyberday.de/news/ausgabe_100065_Der-Aue...

blog.hna.de lesen (Stichwort kultur): Materialien zur documenta 12: Reader/Essays zur Debatte DOCUMENTA-DEMOKRATISIERUNG (konzipert und geleitet von Werner Hahn © ) ist GESCHICHTE – wurde von der HNA abgeschafft. Ich wechselte zu DIE ZEIT Online: siehe HEUTE http://www.google.de/search?q=blog+zeit+werner+hah...

KUNST-GESCHICHTE auch Verfahren vor der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Kassel – JUSTIZ-ART wernerhahn:

Verfahren vor der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Kassel (Az.: 1612 Js 19657/02)

Betreff: Anzeigensache wegen des Vorwurf der Untreue und Grundrechtsverletzungen gegen Verantwortliche (Horst Bremeier, Jan Hoet, Georg Lewandowski) der documenta vom 05/06/02 - Entscheidung vom 18/06/02 (Staatsanwalt Dietrich); die Aufnahme von Ermittlungen werden gem. § 152 Abs. 2 StPO abgelehnt:

1. a) Strafverfolgung wegen der Errichtung der sog. „Treppe ins Nichts“ (dB3, S. 24): Strafverfolgung nicht mehr möglich, da nach 5 Jahren Verfolgungsverjährung (§ 266 StGB und § 78 Abs,. 3 Ziff. 4 StGB)

2. b) „Ihre Nichtzulassung zur ‚Documenta 11’, die Zulassungskriterien zur Documenta sowie die Auswahl der dort gezeigten künstlerischen Arbeiten verwirklichen keinen Straftatbestand. Grundlage der vorgenannten Entscheidungen sind Bewertungskriterien, hinsichtlich derer den Verantwortlichen der Documenta ein weiter Ermessensspielraum eingeräumt werden muß. Die künstlerische Ausgestaltung der Documenta kann nicht Sache der Staatsanwaltschaft oder eines Gerichts sein.“

3. c) Nichtbeantwortung von Schreiben an die documenta-Gesellschaft: stellt kein strafbares Verhalten dar; „allenfalls ein dienstrechtlicher Verstoß“.

Verfahren vor der Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Der Generalstaatsanwalt (Az.: 3 Zs 1368/02)

Die Beschwerde gegen den Bescheid der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Kassel (s.o.) wird verworfen (Oberstaatsanwalt Gimbel). Die Möglichkeit, gegen diesen Bescheid vom 13/08/02 eine gerichtliche Entscheidung beim Oberlandesgericht Frankfurt zu beantragen, war möglich; aus finanziellen Gründen (Anwaltszwang etc.) konnte sie jedoch nicht wahrgenommen werden.

Verfahren vor der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Kassel (Az.: 1612 Js 26824/02)

Betreff: Anzeigensache wegen des Vorwurf der Vermögensuntreue gegen Verantwortliche der Documenta 11 (Fall Documenta-Beitrag von T.H.) - Entscheidung vom 23/08/02:

Verfügung (Staatsanwalt Dietrich): Ermittlungsverfahren wird eingestellt gem. § 170 Abs. 2 StPO.

(...) „Da der heutige Kunstbegriff sehr weit zu fassen ist, und die Entscheidung der Frage, was als ‚Kunst’ einzustufen ist, oft maßgeblich von persönlichen Wertungen und Auffassungen abhängt, ist den Verantwortlichen der Documenta-GmbH insoweit ein weiter Ermessensspielraum einzuräumen.“(...)

Verfahren vor der Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Der Generalstaatsanwalt (Az.: 3 Zs 1589/02)

Die Beschwerdegegen den Bescheid der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Kassel (s.o.) wird verworfen (Oberstaatsanwalt Gimbel).

„Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens ist nicht zu beanstanden. (...) Unabhängig von der künstlerischen Bedeutung der Installation kommt dem Strafrecht und damit auch der es anwendenden Staatsanwaltschaft nicht primär die Rolle zu, im Wege einer Sanktionierung durch Strafbarkeit über eine Bewertung als Kunstwerk und über die Zweckmäßigkeit einer dafür veranlassten Ausgabe von Geldmitteln zu entscheiden. Diese Rolle ist vielmehr nach der Zuständigkeitsverteilung den jeweiligen Parlamenten sowie den Rechnungshöfen überantwortet.“

ANMERKUNG

Anzumerken ist hier, dass ich Herrn (EX)Ministerpräsident Roland KOCH (samals Antragsgegner; Jurist) mit einem Brief vom 10/03/03 gebeten hatte, persönlich als Jurist das Thema „documenta-Reform“ aufzugreifen; „Unabhängig von der Entscheidung des Gerichtes bitte ich Sie, aktiv zu werden. (....)“ formulierte ich.

Der Hessische Ministerpräsident ( HEUTE MP Volker BOUFFIER/CDU) antwortete in einem Schreiben vom 18/03/03 PERSÖNLICH:

(...) „Was Ihre Bitte, ich möge mich persönlich für eine ’documenta’-Reform einsetzen, betrifft, muss ich darauf hinweisen, dass der Hessische Ministerpräsident nach der Verfassung des Landes Hessen lediglich befugt ist, die Richtlinien der Regierungspolitik zu bestimmen, innerhalb derer jede Ministerin oder jeder Minister den ihr oder ihm anvertrauten Geschäftszweig selbständig und unter eigener Verantwortung gegenüber dem Landtag zu leiten hat. Die Frage einer über diese Richtlinienkompetenz gewiss hinausgehenden ‚documenta’-Reform wird somit nicht von mir, sondern im Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst zu prüfen sein. Bitte haben Sie auch Verständnis dafür, dass ich mich wegen der gleichfalls durch die Verfassung des Landes garantierten richterlichen Unabhängigkeit nicht in irgendeiner Form wertend zu der von Ihnen angeführten Anrufung des Staatsgerichtshofes des Landes Hessen äußern möchte.

Für ihr weiteres künstlerisches Wirken wünsche ich ihnen jedoch allen Erfolg!“

Erstmals ging die CDU-Fraktion im Hessischen Landtag den Weg, die Bürger bei der Mitgestaltung des Regierungsprogramms direkt zu beteiligen: An der Aktion des Hinterländer Anzeiger (HA v. 21/02/03) „Leser machen Landespolitik“ beteiligte ich mich mit einem Vorschlag (4 Seiten) zum Thema „documenta-Reform“:

Im HA vom 06/03/03 lesen wir: “... beschäftigt sich Werner Hahn ausführlich mit der ‚documenta’. Er kritisiert in seinem Schreiben, dass deren Macher ‚praktisch im Alleingang und ohne jede öffentliche Kontrolle’ unter anderem über den Zugang der Künstler zur Ausstellung entscheiden dürften. Im Rahmen einer ‚documenta-Reform’ gehörten diese Abläufe demokratisiert.“ Fazit der Bemühung:

Im CDU-Regierungsprogramm 2003-2008 lesen wir (S. 93) lediglich, die CDU wolle „die Möglichkeiten für eine verbesserte Vermarktung der ‚documenta’ zum Zweck der nachhaltigen Verbesserung der Marke ‚documenta’ intensiver nutzen“. Aus dem „Kulturstaatsgebot der Hessischen Verfassung“ ergebe sich die Aufgabe der Kulturpolitik, eine „freie Entfaltung von Kunst und Kultur zu sichern“ (S. 91). Von ‚documenta-Reform’ keine Rede!

AUFSICHTSRAT der documenta und Museum Fridericianum Veranstaltungs-GmbH

Die von der sog. FIDUNGS-Kommission vorgeschlagene „Künstlerische Leitung“ der documentas wird vom AUFSICHTSRAT der documenta und Museum Fridericianum Veranstaltungs-GmbH gewählt. Dem AUFSICHTSRAT gehören 5 VertreterInnen des Landes Hessen, 5 VertreterInnen der Stadt Kassel und 2 VertreterInnen der Kulturstiftung des Bundes an.

Die Personen der internationalen neunköpfige Findungskommission zur Wahl der Künstlerischen Leitung der documenta 13 wurden von Bernd LEIFELD, Geschäftsführer der documenta und Museum Fridericianum Veranstaltungs-GmbH (siehe a&s-p-BILD), zusammen mit einem Bild von der Jury in den Medien öffentlich vorgestellt.
"Die d13 hat heute begonnen.

Diese neun Experten von fünf Kontinenten sollen einen Ausstellungsmacher bestimmen, der der nächsten documenta wieder seinen persönlichen Stempel aufdrücken wird", sagte documenta-Geschäftsführer Bernd LEIFELD. Es bleibe die Besonderheit der „Institution documenta", dass jeder Ausstellungsmacher seine eigene Ausstellung definiere. Mehr: http://community.zeit.de/user/wernerhahn/beitrag/2...

Bei dem ersten Treffen war es zunächst nur darum gegangen, über die Auswahlkriterien zu diskutieren, erläuterte der Geschäftsführer. Vorgaben bei der Suche nach einem neuen Chef (Chefin) gab es angeblich nicht. Dpa meldete zur Findung der Findungskommission, dass documenta-Geschäftsführer Bernd Leifeld gesagt habe: „Es sind versierte Fachleute, und deshalb können wir für Ende des Jahres ein Ergebnis erwarten".

Die kunstpolitisch bedeutsame Frage, wer eigentlich die Findungskommission bestellt (ausgesucht) hat, wurde durch Medienleute (von dpa oder hr z.B.) bisher nicht hinterfragt. (Hierzu weiter unten aber die Antwort – LINK a.a.Ort.)

BEMERKUNGEN zu Thomas HIRSCHHORN & Staatsanwaltschaft (s.o. T.H.)

http://docs.google.com/viewer?a=v&q=cache:vdrLiZ7n...

BLOG-BLOG/374 (Google)

HIRSCHHORN & NZZ ...:

http://www.google.de/search?q=hirschhorn+thomas&hl...

In der NZZ - 24. September 2010 – titelte die überregionale Tageszeitung:

„Thomas Hirschhorn vertritt die Schweiz in Venedig“
„Nationaler Skandal und internationaler Ruhm“ IN:

http://www.nzz.ch/nachrichten/kultur/aktuell/thoma...
Thomas Hirschhorn hat die Schweiz 2011 auf der Kunstbiennale von Venedig vertreten: Er gehört seit Jahren zu den angeblich „international bedeutendsten Künstlern“. Im Jahr 2004 sorgte seine Installation «Swiss-Swiss Democracy» im Centre Culturel Suisse in Paris für Aufregung:

Der 1957 in Bern geborene Installationskünstler Hirschhorn hat den Schweizer Pavillon in den Giardini bespielt – NZZ: «Seit einigen Jahren zeigt sich in der Kunst weltweit wieder eine verstärkte Auseinandersetzung mit Fragen der gesellschaftlichen Verantwortung. Das Werk von Thomas Hirschhorn nimmt in diesem Diskurs (...) eine herausragende Stelle ein».

Nationaler Skandal und internationaler Ruhm

NZZ: Thomas Hirschhorn gehört seit Jahren zu den international bedeutendsten Künstlern. In der Schweiz machte ihn ein «Skandal» berühmt: 2004 wurde seine Installation «Swiss-Swiss Democracy» im Centre Culturel Suisse in Paris von Medien und Politikern als für die Schweiz imageschädigend abgekanzelt. Für Empörung sorgte insbesondere eine theatralische Rahmenveranstaltung, in deren Verlauf ein Porträt des damaligen Bundesrats Christoph Blocher von einem «Hund» angepinkelt wurde. Zur Strafe kürzte das Parlament der Kulturstiftung Pro Helvetia, die die Ausstellung mitfinanziert hatte, die Gelder um eine Million Franken.

NZZ Kommentare: 24. September 2010:

Vermutlich wird auch in Venedig (wie seinerzeit in Paris) - kein Eintritt verlangt und die alkoholischen Getränke werden für Eur. 1.-- abgegeben, damit sich das "kulturinteressierte" Publikum Hirschhorn's Installationen wenigstens auf dem Weg zur Bar kurz anschaut. Wie peinlich.

Hirschhorn als Vertreter der Schweiz in Venedig: Ein degoutanter Entscheid.

Bürgerreporter:in:

W. H. aus Gladenbach

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