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Lacoma-Baumbesetzung: Polizei räumt rechtswidriges Vorgehen gegen ROBIN WOOD-Aktivisten ein

Die Cottbuser Polizei hat jetzt eingeräumt, dass ihr Vorgehen gegen BaumbesetzerInnen von ROBIN WOOD in Lacoma im September 2007 teilweise rechtswidrig war. Die Polizei hatte ohne richterlichen Beschluss mehrere AktivistInnen stundenlang in Gewahrsam gehalten. Die UmweltschützerInnen hatten gegen die Erweiterung des Braunkohletagebaus von Vattenfall in der Lausitz protestiert.

Mehrere Dutzend Aktive von ROBIN WOOD hatten im September 2007 Bäume in Lacoma besetzt, um sie vor der Fällung für die Erweiterung des Braunkohletagebaus Cottbus-Nord zu schützen. Während der Räumung am 27. September 2007 waren mehr als 20 von ihnen - ohne Angabe von Gründen - in Gewahrsam genommen und in die Gewahrsamnahmestelle Cottbus gebracht worden. Dort waren sie über mehrere Stunden festgesetzt worden – ohne Kontakt zu ihren Anwälten oder richterlichen Beschluss.

„Bei den Maßnahmen sollte es sich offensichtlich um eine Ersatzbestrafung handeln. Diese Polizeipraxis der Ersatzbestrafung durch mehrstündige Freiheitsentziehung unter unangenehmen Gewahrsamsbedingungen ist verfassungswidrig“, sagt die Hamburger Rechtsanwältin Ulrike Donat, die im Namen einer betroffenen Aktivistin vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder gegen die illegalen Maßnahmen der Cottbuser Polizei klagte.

„Ich wurde von morgens 7:00 bis abends 22:00 Uhr im Gewahrsam festgehalten. Während der ganzen Zeit war ich isoliert von anderen AktivistInnen“, berichtet die ROBIN WOOD-Kletterin, die stellvertretend für die weiteren Betroffenen klagte. „Ich fand es bestürzend, wie brutal die Polizei bei der Räumung vorgegangen ist und Menschen gefährdet hat. Grundrechte sind scheinbar in Brandenburg wenig wert, wenn es um den Großkonzern Vattenfall und die Braunkohle geht.“

Erst mehr als vier Jahre nach der Aktion gestand die Polizei ihr rechtswidriges Handeln ein. Anfang Dezember erklärte der Polizeipräsident in Potsdam, dass „der Gewahrsam der Klägerin am 27. September 2007 ab 10:00 Uhr rechtswidrig war“. Die Klägerin erklärte daraufhin das Verfahren aus verfahrensökonomischen Gründen für erledigt.

„Es ist erschreckend“, so Rechtsanwältin Donat, „dass die Landespolizei in Brandenburg gerade bei gewaltfreien politischen Protesten die grundrechtlich garantierte Versammlungsfreiheit und die Verhältnismäßigkeit bei Eingriffen in die persönliche Freiheit ignoriert.“ Ein Präventivgewahrsam zur Durchsetzung von Platzverweisen dürfe nur bis zur Durchsetzung der Räumung dauern. Außerdem seien friedliche Ankettaktionen meist nicht strafbar und rechtfertigten daher keine mehrstündigen Freiheitsentziehungen.

+ + + ROBIN WOOD-Pressemitteilung + + +

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