+++Stuttgart 21+++ Auf diese Weise ist unser Widerstand nicht zu brechen!

Der Widerstand gegen S21 ist ohne die zehntausende von Demonstranten nicht möglich, genauso ist der Widerstand aber auch ohne Organisatoren wie Gangolf Stocker und viele andere nicht möglich. Gangolf Stocker ist Kunstmaler und Mitglied des Gemeinderats der Stadt Stuttgart.

Das Amtsgericht Stuttgart hat den Sprecher des Bündnisses gegen den Bau des neuen Hauptbahnhofs "Stuttgart21", Gangolf Stocker, am Donnerstag wegen eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz zu einer Geldstrafe von 1500 Euro verurteilt. Nach Ansicht des Gerichts war Stocker als Versammlungsleiter der Demonstration am 27.8. 2010 nicht, wie vom Ordnungsamt bestimmt, für die gesamte Dauer der Demonstration anwesend. Als einzelne Teilnehmer am Ende der Veranstaltung in die Bannmeile um den Stuttgarter Landtag eindrangen, sei Stocker für die polizeiliche Einsatzleitung nicht erreichbar gewesen. Stocker bestritt die Vorwürfe. Er sei davon ausgegangen, daß die Demonstration zu diesem Zeitpunkt bereits zu Ende gewesen wäre und habe sich entfernt. Als er die Vorgänge bemerkte, habe er die Demonstranten per Megafon aufgefordert, die Bannmeile zu verlassen. Gegen einen Strafbefehl in Höhe von 1500 Euro hatte der Bündnissprecher Einspruch erhoben. Im Hauptverfahren forderte die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 4000 Euro, die Verteidigung plädierte auf Freispruch.

Im Laufe der Verhandlung kam es im Gerichtssaal zu Unmutsäußerungen von Prozeßbesuchern. Stocker hatte in seinem Schlußwort das Gericht aufgefordert, bei einer möglichen Verurteilung auf die Formel »Im Namen des Volkes« zu verzichten. Als die Richterin das Urteil dann mit diesem Zusatz sprach, riefen einige Zuhörer erbost »wir sind das Volk« dazwischen. Nach Abschluß der Sitzung mußten Justizangestellte einige aufgebrachte Zuschauer davon abhalten, zum Richtertisch vorzudringen. Gegen Stocker sind wegen Verstößen gegen die Auflagen in den Versammlungsbescheiden des Ordnungsamtes weitere 6 Verfahren anhängig. Der »Stuttgart 21«-Gegner wertet dies als Einschüchterungsversuch.

Stocker kündigte an, gegen das Urteil vor dem Landgericht in Revision zu gehen. „Man muss das Grundgesetz vor der Justiz schützen“, sagte der 66-jährige Rentner, der nach eigenen Angaben bereits 80 Demonstrationen gegen das 4,1 Milliarden Euro teure Bahnprojekt geleitet hat.

Dies ist die "Hintertür" für Mappus um die Proteste einzudämmen und Leute einzuschüchtern. Damit wird das Versammlungsrecht lt. GG Artikel 8, "Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln", mit Füßen getreten?
Herr Stocker und andere Aktivisten des Widerstandes gegen S21 sollen eingeschüchtert und möglicherweise finanziell ausgeblutet werden.

Das gesamte Verhalten des Justizapparates bezüglich S21 zeigt deutlich auf, dass die Gesetze in Bund, Land und speziell in Stuttgart unterschiedlich ausgelegt werden und dass die Rechtsstaatlichkeit der BRD doch erhebliche Mängel aufweist.
Den "Normal Bürger" trifft die ganze Härte des Gesetzes.
Die von staatlicher Seite begangenen gewalttätigen Übergriffe werden dagegen gedeckt. Die Ermittlungen gegen die prügelnden Polizeibeamten und die Wasserwerfer-besatzungen aus dem Schlosspark sind vertuscht worden.
Damit muss zu der willkürlichen Auslegung der geltenden Gesetze wohl nichts mehr gesagt werden, vor dem Gesetz sind eben nicht alle gleich. Filz wie überall.

Wir müssen nicht nur für den Erhalt des Bahnhofs und des Schlossparks und unsere Demokratie kämpfen – wir müssen auch für die Rechtsstaatlichkeit unseres Landes kämpfen.
Auf diese Weise ist unser Widerstand nicht zu brechen!

Quelle: Parkschützer

Bürgerreporter:in:

Antje Amstein aus Gießen

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