Verkehrssünderdatei - umfassende Reform in Flensburg

Das Bundesverkehrsministerium plant einen umfassenden Umbau der Verkehrssünderdatei.

1. Einen Eintrag in die Verkehrssünderdatei in Flensburg bekommt heute, wer einen Verstoß mit einem Bußgeld ab 40,00 € verwirklicht. Dann gibt es dort zwangsläufig mindestens einen Punkt. Diese Koppelung zwischen Bußgeldern und Punkten soll nun aufgehoben werden. Punkte soll es nur noch für Delikte geben, bei denen die Verkehrssicherheit gefährdet wird. Auch wenn keine Punkte mehr wegen bestimmter Ordnungswidrigkeiten verhängt werden, geahndet bleiben diese mit einer Geldbuße bzw. Fahrverboten natürlich trotzdem.

2. Es soll eine neue Punkte-Obergrenze eingeführt werden. Danach soll der Führerschein künftig schon bei 8 -statt wie bisher bei 18 Punkten- weg sein.
Damit ist nicht automatisch die Gefahr verbunden, dass die Fahrerlaubnis zukünftig schneller entzogen wird, da nicht mehr wie bisher für Ordnungswidrigkeiten ab einem Bußgeld von 40,00 € 1 bis 4 Punkte eingetragen werden und für Straftaten 5 bis 7.

Für leichtere Verstöße soll es nun einen Punkt geben, für schwerere Verstöße 2 Punkte. Eine Erhöhung der Geldbußen ist bisher nicht angedacht, auch nicht eine Änderung bei der Dauer der Fahrverbote.

Hinsichtlich der Bedeutung des jeweiligen Punktestandes soll sich jedoch eine erhebliche Änderung einstellen.

Bisher gibt es ab 8 Punkten eine Verwarnung und den Hinweis auf die Möglichkeit mit einem freiwilligen Aufbauseminar Punkte abzubauen. Ab 14 Punkten ist dieser Kurs Pflicht, bei 18 Punkten ist der Führerschein weg.

Nun soll im Bereich bis 3 Punkte eine Vormerkung erfolgen, ohne konkrete Konsequenzen. Bei 4 bis 5 Punkten soll es eine Ermahnung geben und bei 6 bis 7 Punkten eine Verwarnung, verbunden mit der verbindlichen Anordnung eines Aufbauseminars welches innerhalb von drei Monaten absolviert werden muss um den Führerschein nicht zu verlieren. Nicht mehr vorgesehen ist, mit der freiwilligen Teilnahme an einem Aufbauseminar Punkte abbauen zu können. Ab 8 Punkten wird für mindestens ein halbes Jahr die Fahrerlaubnis entzogen. Die Wiedererteilung erfordert eine bestandene Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU).

3. Auch eine Änderung der Tilgungsfristen soll eintreten. Bisher werden die Bußgeld-Punkte zwei Jahre nach Rechtskraft getilgt, soweit innerhalb dieser Frist keine neue Eintragung erfolgt, längstens jedoch nach fünf Jahren und es gibt eine sogenannte Überliegefrist von einem Jahr zur Berücksichtigung später bekannt gewordener Verstöße.

In Zukunft sollen feste Tilgungsfristen gelten, die sich auch nicht mehr verlängern. Danach sollen die Delikte, die mit einem Punkt geahndet werden nach zweieinhalb Jahren gelöscht werden, Delikte mit 2 Punkten sollen fünf Jahre eingetragen bleiben. Straftaten sollen statt derzeit fünf Jahre, zehn Jahre eingetragen bleiben.

4. Ob die Reform tatsächlich weniger Bürokratie und mehr Klarheit bringt, bleibt abzuwarten, ebenso, ob die Neuregelung sich im Ergebnis tatsächlich als gerechter darstellt, da mit der neuen Regelung, z. B. bei einem Verkehrsunfall mit einer Körperverletzung eine zehnjährige Eintragung erfolgt.

5. Noch nicht geklärt ist, was bei Inkrafttreten der neuen Regelung Ende 2013 mit den alten Punkten geschehen soll. Eine Amnestie soll es nicht geben. Vielmehr sollen die Alt-Eintragungen in das neue System überführt werden, unklar ist aber noch wie. Grundsätzlich soll jedoch niemand besser oder schlechter gestellt werden.

Bürgerreporter:in:

Greiner & Kollegen PartGmbB Rechtsanwälte aus Friedberg

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