Ihre Rechte im Kfz-Schadensfall

Wenn Sie im Straßenverkehr als Verkehrsteilnehmer – insbesondere
als Auto- oder Motorradfahrer, aber auch als Fußgänger oder
Radfahrer – in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, so gibt es
einige Aspekte, die Sie – im eigenen Interesse – dringend beachten
sollten.
Generell zeigt die Erfahrung, dass die Ihnen zustehenden Ansprüche
nur mit einer kompetenten Rechtsvertretung durchgesetzt
werden können.

Sie sollten die Abwicklung des Unfallschadens nicht aus den Händen
geben, wenn insbesondere die Haftpflichtversicherung des
Unfallgegners Ihnen dies anbietet. Derartiges „Schadenmanagement“
dient nicht immer der Befriedigung der Ihnen tatsächlich
zustehenden Ansprüche.Insbesondere sollten Sie beachten, dass Sie im Schadenfalle stets die freie Wahl des Anwaltes, des Gutachters, aber auch der Reparaturwerkstatt haben.

Sie müssen sich also keinesfalls vom Unfallverursacher – bzw.
dessen Haftpflichtversicherung –auf einen bestimmten Sachverständigen
oder eine bestimmte Werkstatt verweisen lassen.

Entsprechende Angebote der eintrittspflichtigen Versicherung
sollten Sie nicht ungeprüft akzeptieren.
Im Schadensfall empfiehlt es sich zunächst, einen Sachverständigen
Ihrer Wahl mit der Begutachtung und damit Beweissicherung/Feststellung
der Schäden an Ihrem Fahrzeug zu beauftragen.

Lediglich im Falle sogenannter Bagatellschäden (Schadenhöhe
bis ca. 750,00 EUR) genügt als Schadennachweis gegebenenfalls
auch ein Kostenvoranschlag mit entsprechenden Lichtbildern.
Verbleibt im Falle der Reparatur Ihres Fahrzeuges eine sogenannte
„merkantile Wertminderung“, kann diese in der Regel gleichfalls
nur durch einen Gutachter festgestellt werden.
Als Geschädigter sind Sie im Übrigen frei in der Wahl ob – und wie
– Sie Ihren Fahrzeugschaden reparieren. Ist Ihr Fahrzeug nach
dem Unfall nicht mehr fahrbereit, haben Sie für die Dauer der
Reparatur bzw. Ersatzbeschaffung Anspruch auf einen Mietwagen
bzw., soweit Sie einen Mietwagen nicht in Anspruch nehmen, auf
Ersatz von Nutzungsausfall.
Die Kfz-Haftpflichtversicherer gehen mittlerweile dazu über, entsprechende
Schadengutachten durch eigene Prüfgutachter gegenprüfen
zu lassen mit dem Ziel, entsprechende, zum Teil erhebliche,
Kürzungen vorzunehmen.

Die Rechtsprechung zur Berechtigung derartiger Kürzungen ist
umfangreich und komplex, so dass auch aus diesem Grunde lediglich
eine kompetente Rechtsvertretung in der Lage ist, Ihre
Ansprüche sachgerecht durchzusetzen.
Soweit Sie unverschuldet in den Verkehrsunfall involviert sind,
trägt der gegnerische Haftpflichtversicherer auch die Kosten Ihrer
anwaltlichen Vertretung. Werden Ihre Ansprüche nur teilweise
reguliert, oder wird ein Mitverschulden eingewandt, erhalten
Sie die Anwaltskosten aus dem tatsächlich von der Haftpflichtversicherung
regulierten Betrag. Darüber hinausgehende, gegebenenfalls
nicht gedeckte Kosten werden in der Regel von Ihrer
Rechtsschutzversicherung übernommen, soweit Sie über eine solche
verfügen.

Immer wenn also eine (Teil-) Schuld eingewandt wird, empfiehlt
es sich umso mehr, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Leider gehen viele Verkehrsunfälle auch mit der Verletzung des
Fahrers oder Insassen einher.

Neben dem Schmerzensgeldanspruch gibt es eine Vielzahl von
Schadenspositionen, die im Falle von Verletzungen geprüft und
durchgesetzt werden müssen.
Hierbei ist auch daran zu denken, dass unter Umständen dauerhafte
Schadensfolgen verbleiben, deren Ausgleich, auch in der Zukunft,
entsprechend abgesichert werden muss.
Daher sollten Sie sich die Entscheidung, wie Sie Ihre Ansprüche
durchsetzen, nie von Dritten, insbesondere Unfallgegner und dessen
Versicherung abnehmen lassen.
Lassen Sie sich nicht bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche beeinflussen.
Nur bei einer professionellen anwaltlichen Vertretung können Sie
auf Unabhängigkeit, Verschwiegenheit und Loyalität vertrauen.

Bürgerreporter:in:

Greiner & Kollegen PartGmbB Rechtsanwälte aus Friedberg

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